Kann ich mir so nicht vorstellen. Weil: Woher soll die "Black Box" wissen, ob eine Blinkerbirne am Anhänger oder am Zugfahrzeug defekt ist? Außerdem verlangt die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) nach meinem Kenntnisstand immer noch eine grüne Kontrollleuchte für die Blinkanlage des Anhängers.
Ich kann es mir schon vorstellen, sonst hätte z.B. mein Jaeger-E-Satz im Golf keine Zulassung. Dort wird kein Kabel zum Kombiinstrument verlegt, sondern über einen Microschalter und die Nebelschlussabschaltung in der E-Box etwas geschaltet, so dass die Blinker-Leuchtmittel des Anhängers überwacht werden. Wenn hier eines Ausfällt oder die Sicherung des E-Satzes sich Zerschießt, so wird in der Box umgeschaltet, dass am Auto alle Blinker funktionieren, aber die Blinkfrequenz an der Seite erhöht ist.
Ich werde gleich noch ein mal in die StVZO rein schauen, wie es da geschrieben ist, das hat jetzt nämlich auch mein Interesse geweckt