TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 30.04.2010, 11:23 #1
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Standard AU und HU... Verwirrung!!!

Also, bekanntlicher Weise ist es ja nun so, daß die AU gleichzeitig mit der HU durchgeführt wird. Wenn mann die AU (die währen der HU gemacht wird) nicht besteht, gibts auch keine Plakette für 2 Jahre.

Nun habe ich folgendes Problem:

Meine letzte HU war mitte 2009. Meine nächste AU wäre mitte diesen Jahres.
Das hat sich so ergeben, da ich das auto mit 18 Monaten verbleibenden TÜV gekauft habe und nach 6 Monaten ein KLR eingebaut und eintragen lassen. Demzufolge hatte ich eine neue AU Bescheinigung, die wieder 2 Jahre gültig war. Tüv war zu dem Zeitpunkt nur noch 1 Jahr.

Das bedeutet ich müsste diesen Sommer normalerweise zur AU. Nun weiß ich aber nicht ob ich gehen soll oder nicht. Meine befürchtung ist, daß ich diesen Sommer eine komplett neue HU machen muss inklusive AU. Das wäre aber reinste Abzocke, da ich ja erst letzten Sommer ne HU gemacht habe.

Ist das zufällig bei noch irgendwem der Fall und was würdet ihr machen?

Neue HU (inkl. AU) oder einfach bis 2011 warten und die neue AU zusammen mit der eigentlichen HU machen?


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Alt 30.04.2010, 11:27 #2
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hallo, also diese jahr wurde ja alles zusammen gelegt, dewegen gibt es auch keine AU Plakete mehr, allerdings kann diese jahr noch die Au und HU einzeln gemacht werden, aber auch nur noch diese jahr. zu empfehlen wär gleich beides zu machen dann hast du es hinter dir.

Normalerweise müsstest du dann auch noch ne plakete für die AU bekommen. ich würde aber besser alles zusammen machen dann hast du alles gemacht und weißt evtl, was noch zu machen ist an deinem Golf.

Hoffe ich konnte helfen.
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Alt 30.04.2010, 11:28 #3
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Dann dürfte die AU aber auch nur die Hälfte kosten, da ich sie ja unverschuldet nächstes Jahr wieder machen müsste.
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Alt 30.04.2010, 11:39 #4
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naja ob du das dem prüfer oder tüv so klar machen kannst bezweifel ich jetzt mal auch wenn ich das verstehen kann. den dadurch haben ja der tüv oder dekra ja wieder mehr einnahmen das wird auch der grund sein warum sie es dieses jahr noch machen lassen. kurzer anruf bei deinem tüv wird das bestimmt klären und du kannst uns gleich berichten, den ich habe bei mir gleich beides gemacht und ruhe habe ich für 2 jahre. mfg
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Alt 30.04.2010, 11:51 #5
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Okay, hab eben angerufen!

Die Frau am telefon hat mir versichert, daß ich dieses Jahr nicht zur AU fahren muss! Diese wird dann einfach nächstes Jahr bei der Hauptuntersuchung nachgeholt.
Sie sagt es ist auch nicht schlimm, wenn ich nun 1 Jahr lang mit einer abgelaufenen Plakette vorn rumfahre. Ich soll sie einfach dran lassen, oder sie beim TÜV entfernen lassen, je nachdem wie es mir besser gefällt.

Nun habe ich mir 1 Jahr AU gespart!
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Alt 30.04.2010, 11:55 #6
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das würde ich mir aber schriftlich geben lassen den wenn die grünen dich anhalten kann es ja jeder so sagen und ich glaube nicht das die dir das glauben....weil du ja auch deine papiere wie au bescheinigung im auto mitzuführen hast und wenn abgelaufen dann abgelaufen.

ich würde ohne schriftliches nicht ohne au rumfahren, kann teuer werden
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Alt 30.04.2010, 12:43 #7
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Mach einfach die AU-Plakette vorn weg. Dann sieht es keiner. Und da schon sehr viele Autos ohne AU-Plakette rumfahren ist das unauffällig.

Mach die aber mit einem Fön oder sowas runter, dann könnte die auch runtergefallen sein.

Alternative: Schriftliche Anfrage beim Straßenverkehrsamt. Dann bist du auch gleich auf der sicheren Seite wenn was kommt, weil der Zettel kommt dann von denen.

Wolfgang
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Alt 30.04.2010, 21:19 #8
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genau.. einfach ab kratzen und mit bremsenreiniger oder verdünnung den kleber entfernen.. fertig is die sache! hab ick auch so gemacht
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Alt 04.05.2010, 17:43 #9
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hi leute ihr könnt auch nur die au machen und hu später..also einfach in die werkstatt und sagen du willst au machen lassen.kostet ungefähr 30 euro.ich musste heute auch au machen lassen sonst hätte ich mein passi garnicht ummelden können.da ich denn schein nicht mehr hatte.
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Alt 05.05.2010, 16:06 #10
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Die Regelung mit HU und AU ist durch den §29 StVZO bundesweit gleich...

Seit 01.01.2010 00:00Uhr ist es so daß,
- die AU vor der HU durchgeführt und bestanden sein muß sonst gilt die HU als nicht bestanden --> Wiedervorführung, im Idealfall fängt der HU-Prüfer garnicht erst an damit keine unnötigen Kosten entstehen
- Nachzügler aus 2009 werden so behandelt wie diejenigen bei denen die HU nach dem 01.01.2010 fällig ist, nur das entspechend zurückgeklebt wird
- die AU nicht älter wie 4 Wochen sein darf um noch Gültigkeit für die HU zu haben
- die bestandene AU im HU-Bericht mit Datum, Uhrzeit und AU-Kontrollnummer vermerkt wird
- grundsätzlich keine AU Plaketten mehr verklebt werden, es gibt auch keine mehr bei der Kreishandwerkerschaft / Straßenverkehrsamt
- im Bereich der alten AU-Plakette beschädigte Kennzeichen mit einem geeigneten (reflektierenden) Reparaturaufkleber instandgesetzt werden müssen

Die Praxis deckt sich bis dato auch mit dem was ich auf dem letzten AU-Lehrgang gelernt habe.

Zitat:
Zitat von nbb-angel Beitrag anzeigen
...allerdings kann diese jahr noch die Au und HU einzeln gemacht werden, aber auch nur noch diese jahr.
...
Die AU kann auch in den nächsten Jahren noch einzeln gemacht werden, nur darf diese wie gesagt nicht älter wie 4 Wochen sein und muß vor der HU durchgeführt worden sein (Datum & Uhrzeit).

Beispiel:
- AU im Mai und HU im September funktioniert dieses Jahr schon nicht mehr. --> Im September muß 'ne neue AU her.
- AU durchgeführt und bestanden, HU nicht bestanden und dann die 4 wöchige Wiedervorführungszeit verstrichen --> komplett neue AU & HU (hart aber wahr)




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Alt 15.05.2010, 23:42 #11
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Also ich muss da jetzt nochmal nachfragen bzw. bestätigen lassen, dass ich richtig liege.

Erstmal Fakten:

nächste HU 06/10 also nächster Monat
nächste AU 09/11

Ich war also letzten Herbst zur AU. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich diese nun aber nächsten Monat wieder mitmachen lassen, weil sie bei der AU schon länger her ist, als 4 Wochen? Wenn ja, gibt es da Ermäßigungen? Denn im Herbst 2009 habe ich Geld für 2 Jahre AU bezahlt.
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Alt 15.05.2010, 23:53 #12
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Zitat:
Zitat von unknown-lifeform Beitrag anzeigen
Die Regelung mit HU und AU ist durch den §29 StVZO bundesweit gleich...

Seit 01.01.2010 00:00Uhr ist es so daß,
- die AU vor der HU durchgeführt und bestanden sein muß sonst gilt die HU als nicht bestanden --> Wiedervorführung, im Idealfall fängt der HU-Prüfer garnicht erst an damit keine unnötigen Kosten entstehen
- Nachzügler aus 2009 werden so behandelt wie diejenigen bei denen die HU nach dem 01.01.2010 fällig ist, nur das entspechend zurückgeklebt wird
- die AU nicht älter wie 4 Wochen sein darf um noch Gültigkeit für die HU zu haben
- die bestandene AU im HU-Bericht mit Datum, Uhrzeit und AU-Kontrollnummer vermerkt wird
- grundsätzlich keine AU Plaketten mehr verklebt werden, es gibt auch keine mehr bei der Kreishandwerkerschaft / Straßenverkehrsamt
- im Bereich der alten AU-Plakette beschädigte Kennzeichen mit einem geeigneten (reflektierenden) Reparaturaufkleber instandgesetzt werden müssen
steht im gesetzestext tatsächlich: "älter WIE" ??
da dreht sich mir ja alles


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