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Alt 07.10.2009, 00:10 #1
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Ausrufezeichen Aufkleber Winterreifen am Amaturenbrett

Hi leute

und zwar habe ich mal ne frage, ich habe Winterreifen in der Größe 195 65 R15 91H wo 2 davon erneuert werden müssen. Kann ich auch welche In der Größe 195 65 R15 91T fahren?? in Verbindung mit nen aufkleber müsste das doch erlaubt sein, oder dürfen nicht 2 verschiedene Geschwindigkeitsindex´e gefahren werden? Grüße Hendrik


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Alt 07.10.2009, 00:20 #2
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Antwort darauf findest du in deinem Fahrzeugschein, respektive Zulassungsbescheinigung, Teil I. Da ist klar aufgezeigt, welche Reifen du fahren darfst. Für mein Fahrzueg ist eingetragen:
  • 195/60R14 85T
  • 195/50R15 82H

Für die Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindizes gilt:
Höhere Indizes sind problemlos möglich.
Geringere Indizes verstoßen allerdings gegen die deinem Fahrzeug auferlegten Rahmendaten.

Ein Aufkleber - wie von dir vorgeschlagen, ändert daran gar nichts.
Ist in etwa so sinnvoll, wie das Schild "Erdbeben verboten".

Hier noch fix ein Link zu einer Geschwindigkeitsindex-Tabelle.
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Alt 07.10.2009, 00:30 #3
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Du darfst auch T fahren wenn kein T in den Papieren drin steht. Auch als Mischbereifung. Tragfähigkeit muss aber gegeben sein. Der Geschwindigkeitsaufkleber ist pflicht.
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Alt 07.10.2009, 00:37 #4
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Tragfahigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen Achsweise verschieden sein
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Alt 07.10.2009, 00:51 #5
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Es geht sogar soweit, dass du ganz verrückte Reifenkombinationen fahren darfst. Solange du die Mindestforderungen nicht unterschreitest, darfst du sogar Sommer- und Winterreifen auf der selben Achse mischen (!). Gutheißen kann man das nicht, aber so ist es rechtlich nun mal geregelt. Es ist lediglich verboten an einem Fahrzeug sowohl Radial- und Diagonalreifen zu mischen.

Die EU ist da schon weiter. Nach EU-Richtlinie dürfen solch seltsamen Gemische nicht mehr gefahren werden. Leider ist diese EU-Richtlinie noch nicht durch den Bundestag ratifiziert, also in nationales Recht umgesetzt. Glücklicherweise verfahren die Prüforganisationen und auch der Handel schon seit Jahren nach diesem eingänglichen Standard. Gegenüber dem Bürger kann man diesen Standard zwar (noch) nicht erzwingen, aber da steckt sehr viel Vernunft dahinter.

Zitat:
Der Geschwindigkeitsaufkleber ist pflicht.
Richtig, darf man aber nicht pauschalisieren. Wenn für deine Bereifung mindestens Geschwindigkeitsindex T (190 km/h) gefordert ist, dann erübrigt sich der Aufkleber für viele Modelle. Auch hier lohnt ein Blick in Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Für mein Fahrzeug ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 175 km/h eingetragen. Die geforderten Reifen toppen daher stets die Höchstgeschwindigkeit. Daher ist (für mein Fahrzeug) kein Aufkleber nötig.
Für die AAA-Fahrer und anderweitig Potente sieht's anders aus, die können schließlich auch schneller unterwegs sein.

Geändert von AgentBRD (07.10.2009 um 01:25 Uhr)
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Alt 07.10.2009, 08:12 #6
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Sommer und Winterreifen möchte ich mal bestreiten da das besagte Gesetzt sagt das man den Witterungsbedingungen entsprechen eine Bereifung haben muß. Dies bedeutet wenn man es genau nimmt, das man auch im Sommer nicht mit Winterreifen fahren darf.
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Alt 07.10.2009, 11:25 #7
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Dieses Gesetz besteht erst seit Januar 2006. Für die kalte Jahreszeit will ich das auch nicht bestreiten. Nun kann man aber doch nicht behaupten, dass ein Winterreifen nicht im Sommer gefahren werden könnte. Komplett ungeeignet wäre er sicher nicht. Ich bin mir auch absolut sicher, dass kein Gericht diese deine Ansicht so mittragen würde. Es ist ja nicht verboten, einen Reifen zu fahren, der bei angenehmen Temperaturen einen höheren Verschleiß erfährt.
Genauso kann ein M+S-Reifen sicher auch auf trockener Fahrbahn gefahren werden.

Auch wenn ich es selbst nicht für gut befinde: Rechtlich läßt sich nicht unterbinden, dass man sich auf eine Achse sowohl (Beispiel) einen Winterreifen, halb abgefahren, 82H - und auf die andere Seite, einen Sommerreifen, nahe der Verschleißgrenze, 85T montiert.
Ein Einwand ist an sich richtig, aber eben doch wiederum nicht universell. Der Passus "Den Witterungsverhältnissen angepasst" bietet ja doch einen ziemlichen Ermessensspielraum.
Es geht sogar soweit, dass man auf der selbe Achse verschiedene Reifengrößen und Felgen fahren darf, soweit der Abrollumfang sich gleicht.

Ich will nicht falsch verstanden werden: Ich spreche mich entschieden gegen solche Reifengemische aus. Sowas ist brandgefährlich. Man denke nur an Aquaplaning. Ich wollte dann keinen gemischten Profile haben...
Mir geht es nur darum, dem Fragesteller (inhaltlich) erschöpfend eine Antwort auf seine Frage zu bieten, die auch Begründung liefert, anstatt nur "Ja/Nein" auszusagen.
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Alt 07.10.2009, 11:44 #8
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Zitat:
Zitat von michaABF
Der Geschwindigkeitsaufkleber ist pflicht.


wat für aufkleber??
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Alt 07.10.2009, 12:48 #9
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Zitat:
Zitat von GP-Wu
Sommer und Winterreifen möchte ich mal bestreiten da das besagte Gesetzt sagt das man den Witterungsbedingungen entsprechen eine Bereifung haben muß. Dies bedeutet wenn man es genau nimmt, das man auch im Sommer nicht mit Winterreifen fahren darf.

Muss ich dich leider enttäuschen: Im Winter mit Sommerreifen ist böse.

Im Sommer mit Winterreifen erlaubt.
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Alt 07.10.2009, 12:49 #10
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Zitat:
Zitat von VW-Audi-Tuner
wat für aufkleber??
Sowas hier:





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Alt 07.10.2009, 13:05 #11
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Zitat:
Zitat von Dr.NOS
Sowas hier:


bitte sagt nicht dass das pflicht is!?!? ALTER Ick lach mir den arsch ab ey der war echt gut
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Alt 07.10.2009, 13:15 #12
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Doch. Der ist immer dann Plicht, wenn du Reifen fährst, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Geht aber noch besser: Dabei ist es völlig egal, welche Bereifung du fährst. Gegebenenfalls muss sogar ein Aufkleber für deine Sommerreifen rein.

Aber: Man sieht diese Aufkleber recht selten, da VW es sehr durchdacht angegangen hat und für Serienfahrzeuge immer Reifen hat eintragen lassen, die mit der Endgeschwindigkeit des Fahrzeugs mithalten.

Wirf also mal einen Blick in deine Fahrzeugpapiere.
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Alt 07.10.2009, 13:25 #13
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Zitat:
Zitat von VW-Audi-Tuner
bitte sagt nicht dass das pflicht is!?!? ALTER Ick lach mir den arsch ab ey der war echt gut
Stell dir vor du leihst dein Auto jemand anderem der nichts von den Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex weiß. Dann passiert was bei hoher Geschwindigkeit auf der AB (natürlich hat auch ein 190er Reifen noch Reserven nach oben). Und du bist schuld, dass er/sie tot im Straßengraben liegt.

War jetzt etwas drastisch dargestellt aber ich denke du weißt was ich meine.

Bin übrigens auch schon mit Q-Reifen (max 160 km/h) 180-190 gefahren, aber wer geht schon von einer Q-Bereifung aus. Habs auch erst nach der Fahr auf den Reifen gesehen.
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Alt 07.10.2009, 23:52 #14
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hi
erstmal danke für eure Antworten.
Ja ich finde das mit dem Aufkleber auch lächerlich. In meinem Fahrzeugschein sind 195 65 91 V eingetragen, also darf ich denn nun rein rechtlich 91 T reifen in Verbindung mit den Aufkleber fahren, richtig? Ich frage weil ich eh nie oder selten so schnell fahren kann und der 91 T Reifen viel günstiger ist... Grüße Hendrik :-)
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Alt 07.10.2009, 23:58 #15
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Sind bei dir nur 195 65 91 V eingetragen? Nichts anderes?

Der Index V sagt aus: 240 km/h
Der Index T steht für: 190 km/h

Der Index V (wie verlangt) ist höherwertiger, als der Index T (wie gewünscht). Der Reifen darf - nach Papierlage - also nicht montiert werden. Natürlich kannst du mal fix beim Tüv vorbeifahren und andere Reifen zusätzlich eintragen lassen. Dann klappt's auch mit dem Aufkleber.

Wenn bei dir V-Reifen eingetragen sind (Ui!) - was hast du denn für 'nen Asphaltreißer?
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Alt 08.10.2009, 00:02 #16
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ja leider sind nur die 91V eingetragen wenn ich noch ne andere größe eintragen lasse komm ich ca aufs gleiche vom preis her. Wie sieht es denn mit 91H reifen aus?
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Alt 08.10.2009, 00:07 #17
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Ähm - vielleicht liegt es an mir und ich drücke mich nicht unmißverständlich aus.

Bei dir ist eingetragen: 91 V

Der Index V sagt aus: 240 km/h
Der Index H steht für: 210 km/h

Der Index V ist höherwertiger, als der Index H. Der Reifen darf also nicht montiert werden.

Du darfst montieren: V (240 km/h), W (270 km/h), ZR (>240 km/h) und Y (300 km/h), GuckstDu Tabelle

Bedenke, dass die Kosten für's Eintragen nur einmal zu erbringen sind. 35€ bringen keinen um. Sofern es sich nur um Reifen handelt, ist das beim TÜV auch nur eine Formalie.

Bedenke aber, dass, sobald ein Reifen montiert ist, der nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgelegt ist, dieser drollige Aufkleber in's Fahrzeug muss. Wirst du ohne erwischt, kostet das seit Ende 2008 20€ Bußgeld.

Noch ein Tipp: Gegebenenfalls sind in der ABE für das Fahrzeug noch weitere Reifen eingetragen. Ich denke nicht, dass du eine ABE für deinen Fahrzeugtyp hast, das sind ganze Ordner, die beim KBA hinterlegt sind. Aber über VW kann man die - Geduld und Geld vorausgesetzt - bekommen. Kann man sich Tage mit beschäftigen.
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Alt 08.10.2009, 09:00 #18
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Zitat:
Zitat von Dr.NOS
Stell dir vor du leihst dein Auto jemand anderem der nichts von den Reifen mit zu niedrigem Geschwindigkeitsindex weiß. Dann passiert was bei hoher Geschwindigkeit auf der AB (natürlich hat auch ein 190er Reifen noch Reserven nach oben). Und du bist schuld, dass er/sie tot im Straßengraben liegt.

War jetzt etwas drastisch dargestellt aber ich denke du weißt was ich meine.

Bin übrigens auch schon mit Q-Reifen (max 160 km/h) 180-190 gefahren, aber wer geht schon von einer Q-Bereifung aus. Habs auch erst nach der Fahr auf den Reifen gesehen.



ICH gehe einfach davon aus das JEDER weiß das es auch (erst recht) im WINTER eine RICHTGESCHWINDIGKEIT von 130KM/H gibt!!!

wer im WINTER mit 190 über die AB ballert dem sollte eh der führerschein abgenommen werden
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Alt 08.10.2009, 09:08 #19
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Auch im Winter sind Sommerreifen erlaubt. Die betr. Richtlinie fordert lediglich angemessene Ausrüstung. Du darfst also ohne weiteres mit Sommerreifen fahren, wenn du nicht liegen bleibst und das sicherstellen kannst (z.B. Schneeketten).

Weiter ist es nach der Regelung erlaubt Winterreifen mit der gesetzlich zulässigen Profiltiefe zu fahren. Das kann nicht beanstandet werden. Niemand wird aber ernsthaft bestreiten, dass Winterreifen mit 1,6mm nicht mehr als wintertauglich zu bezeichnen sind.

in Bezug auf die Verordnungslage ist der Standort der Hauptstadt in berlin ein großes Problem. Wenn die Hauptstadt in einer Mittelgebirgsregion liegen würde, dann wäre das deutlich anders, weil sich die betr. Mitarbeiter in den Ministerien selbst als betroffen sehen.

Das mit dem Aufkleber ist übrigens eine Lachplatte sondergleichen. Der Tüv bemängelt es z.B. wenn du den Aufkleber drin hast und Sommerreifen montiert sind, für die diese Beschränkung nicht gilt. Das ist Deutschland.

Wolfgang
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Alt 08.10.2009, 09:36 #20
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@VW-Audi-Tuner
Erzähl mir doch nicht, dass du dich an die 130 km/h Richtgeschwindigkeit hältst .

Was spricht dagegen bei gutem Wetter im Winter mit 190 über die Ab zu fahren?

Abgesehen von der einen Radkombination die nur noch in den Papieren steht sollte es kein Problem sein alle von VW für das Fahrzeug freigegebenen Bereifungen zu fahren. Bei einer Kontrolle kann die Polizei diese abfragen, ansonsten müsste es Pflicht sein alle möglichen Kombinationen in den Papieren eintragen zu lassen.

Nur weil man beim TÜV z.B. größere Räder eintragen lässt wird die originalbereifung ja nicht ungültig.






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