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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Gast |
Hi Leute, bin mir nich sicher in welchem Forum mein Anliegen richtig ist, deshalb versuch ichs hier. Nun zum Thema: Hab seit letzter Woche ein Gewindefahrwerk drin. Da ich immer zum tanken ins Nachbarland fahre und dort die Mindesthöhe ja bei 11mm liegt und ich bei 9mm bin wollte ich mal fragen ob jemand weiss ob ich ohne Stress da rüber fahren kann oder ob es Probleme geben kann wenn sie mich anhalten. Vielen Dank im Voraus. | ||
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| | #2 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Ja es gibt Probleme. Die machen da bei Ausländern keine Ausnahmen. | |||
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| | #3 | |||
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| Administrator |
9mm? 11mm? Ich hoffe du meinst 90mm und 110mm, bzw 9cm und 11cm ![]() Was ist denn die mindesthoehe in Oesterreich? | |||
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| | #4 | ||
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| Show&Shine-Sieger |
Das stimmt so! Die Executive bei uns kann dich anhalten, kontrollieren, und kann an ort und stelle das Fahrzeug stilllegen. Ist mir auch schon 2 mal passiert. hab dann zu fuß nach hause laufen können. Gut ich selbst bin österreicher und wohne auch in Österreich, aber die österreichische Stvo ist für alle gleich, da gibts keine Ausnahmen. Es kann aber auch sein, dass Grenzfahrer gedulded werden, und man nich so genau hinschaut. Bei uns gibt es clubs, die haben die hälfte mit deutschen-Mitgliedern, die fahren auch immer zu uns rüber. lg | ||
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| | #5 | ||
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| Show&Shine-Sieger |
@Chris, mindesthöhe in österreich auf feste teile 11cm, auf elastische Teile 8cm. Es gab 1999 mal eine alte 8cm TÜV Regelung, hin und wieder bekommt man nen alten 2er Golf zu kaufen, der vieleicht sogar noch damals also 1999 so typisiert worden war, dann gilt das weiterhin, also der darf auf gut deutsch mit 8cm so rummgurken, da es damals vom Landeshauptmann so genehmigt worden ist. lg PS: Ich hatte noch vor kurzem bei meinem Peugeot 50mm tieferlegungsfedern drinn, auto hatte da genau 10cm Bodenfreiheit, ich hatte aber noch nie probleme bei einer kontrolle, tüv wollte es mir so nich eintragen, also gut, federn raus, orginale wieder rein. Jetzt habe ich wieder orginal Federn drinn, werde mir aber 40mm federn holen, typisieren gehn, weil da habe ich 11cm, dann diese federn raus, und meine alten 50mm federn wieder rein, auf 10cm, weil einmal typisiert, schauen die dann nicht mehr so genau, und man sagt eine Toleranz auf eingetragene federn gibt es immer, weil federn legen sich mit dem alter etwas. Geändert von Merill (14.06.2011 um 22:18 Uhr) | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Merill für den nützlichen Beitrag: | Crs (14.06.2011) |
| | #6 | |||
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| Show&Shine-Sieger |
Is ja totaler schwachsinn wenn man alles nach deutscher Stvo eingetragen hat und dann ins Ausland fährt! Wo dann andere Regel gelten als bei uns, dann muss ich ja jedesmal bevor ich in ein anderes Land fahre irgendwas an meinem Auto verändern und neu eintragen lassen... | |||
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| | #7 | ||
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| Show&Shine-Sieger |
Ja du sagst es ja, deutsche STVO! In Österreich herrscht ne andere Stvo, in der Schweiz ne andere, in Belgien ne andere usw.... man steht sozusagen mit einem Bein im Grab, es muss nich heißen, dass gerade du rausgefischt wirst, aber es kann eben passieren. Ich könnte dir geschichten erzählen von leuten hier, alles selbst schon miterlebt. Wenn die knapp bei kasse sind, holen die sich shcon ihr geld. Grad vorgestern hatten die ein Planquadrat, also ne ganze stadt, an allen orts-eingängen udn ausgängen kontrollier,t und die hatten es nur auf getunte moped´s abgesehn. Haben allein an diesem tag 44 Moped Fahrer angezeigt, 13 davon durften nicht mehr weiterfahren. | ||
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| | #8 | |||
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| Schrauber-Gehilfe |
wenn das Auto in Deutschland so typisiert ist, kannst in Österreich so fahren und Punkt. da können unsere Kappelständer Kopf stehen wird sich trotzdem nichts daran ändern. | |||
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| | #9 | |||
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| Administrator | Ne das ist Bloedsinn. Wenns im Busch geduldet wird, dass man Menschen isst, heisst es nicht,d ass du das in Deutschland auch darfst. Gesetz ist Gesetz und als Besucher eines Landes hat man sich IMMER an die dort herrschenden Gesetze zu halten. Egal ob Ethisch, Mit dem Auto oder sonst was... | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Crs für den nützlichen Beitrag: | Merill (14.06.2011) |
| | #10 | |||
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| Forenabhängiger |
Schönen guten Abend. Das mit der Mindesthöhe haben die bei uns in Braunau noch nie so genau genommen. Zumindest bei meinem nicht. Meiner hat vorn 5,5 cm und hat bei ner Kontrolle nie Probleme gegeben. mfg. der_sammler | |||
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| | #11 | |||
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| Forenseele | Zitat:
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| | #12 | |||
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| Helfersyndrom |
Wenn das Auto in ein anderes Land umgemeldet wird, ist generell eine HU durchzuführen. Die HU aus anderen Ländern der EU wird generell nicht anerkannt. Wenn das Pickerl abgelaufen ist, kannst du vermutlich sogar in Deutschland bestraft werden. Muss aber natürlich einer der Anhalter blicken. Geändert von wolfi71 (14.06.2011 um 23:03 Uhr) | |||
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| | #13 | |||
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| Forenheiliger | Zitat:
Aber erwisch mal einen genauen Polizisten oder fahr mal aus Braunau raus, dann werfen dir die Grünen bzw Dunkelblauen ( ) dir deine Nummernschilder um die Ohren und du kannst laufen!Mein GTI hatte auch nur 8cm.deswegen haben sie mich auch nie angemacht. Mit meinem 1er der nicht tiefer ist, haben sie schon 2x die Höhe kontrolliert. Hatte ich halt Glück, aber auf Dauer geht das bestimmt nicht! | |||
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| | #14 | |||
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| Wörtherseefahrer |
ich drück dir auch die daumen.. mich haben sie einen tag nach meiner tieferlegung angehalten.. ich war auf 10,2 und der bulle sagte zu mir.... ich seh von 35000 km das der zu tiaf is !!! gut.. ich wohn in wien.. trotzdem viel glück Geändert von MarkusGOLF86 (14.06.2011 um 23:49 Uhr) | |||
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| | #15 | ||
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| Show&Shine-Sieger |
Hahah, in Wien host eh die Arschkarte gezogen Ich sag nur MA46![]() In Vorarlberg ist es schon viel besser geworden, werde kaum mehr aufgehalten, gut seid letzter woche hab ich offiziell jetzt alles typisiert, nach über 1 Jahr kampf. Morgen bzw. heute noch heckflügel und frontscheinwerfer typisieren gehn, und fertig. Ich sag mal so, wenn man sich normal aufführt, und der Polizei gegenüber auch normal auftritt, hat man nich allzuviel zu befürchten, außer man hält sich eben nich an die Stvo, und deren Gesetzen. Das mit um typisieren hab ich alles schon hinter mir, mein peugeot habe ich aus Deutschland, war ursprünglich ein Nordschleifen Fahrzeug, habe es recht günstig erstanden, doch dann kam Nova, Einzelgenehmigung usw.. alles dazu, und ich durfte natürlich fein säuberlich die ganze Karre wieder umbauen, aber war mir egal, da ich nen abnehmer für gewisse teile hatte, und eh andere sachen verbauen wollte. Hab ich grad 2 Fliegen mit einer Klatsche gefangen. Naja, ich hör dann die leute immer jammern wenn sie an den See runter fahren, und dann mit dem Hänger wieder zurück. | ||
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| | #16 | |||
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| Forenabhängiger | Zitat:
Bis dahin bleibt es so wie es ist. ![]() mfg. der_sammler | |||
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| | #17 | |||
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| Forenheiliger |
Naja ist aber ziemlich eine riskante Einstellung! | |||
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| | #18 | |||
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| Forenabhängiger |
Ja Ich weiß. Naja Kennzeich konnen sie mir dann wegen Wechselkennzeichen eh nicht nemen. Nur die Zulassung. Mfg. der_sammler | |||
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| | #19 | |||
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| .::Auspuff-Fetischist::. |
allgemein hat mir mal wer gesagt, gilt in österreich (ich war beim ZIVILGUTACHTER!!!) auf feste teile wie Auspuff, Ölwanne, Querlenker, etc. 11cm und auf bewegliche teile wie Gummilippe, seitenschweller, etc. 9cm!! ![]() viele auffahrten und parkplatz-randsteine sind so konstruiert, dass du mit den 11cm sag ich mal keine oder selten probleme bekommst... wenn du aber mit 9cm dir eine lippe runterrammst, ist das weitaus net so schlimm, als wenn dadurch der auspuff aufreist oder die ölwanne dann bekommst probleme wegen "umweltverschmutzung" usw. und daher auf feste teile (wenn man des so nennen kann) 11cm und "bewegliche" 9cm ![]() Lg | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu djskapz für den nützlichen Beitrag: | Merill (15.06.2011) |
| | #20 | |||
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| Forenabhängiger |
Und ich glaube trotzdem nicht, dass ich mich mit einem Auto, welches in Deutschland zugelassen und geprüft ist, an die österreichische StVZO (heißt die drüben auch so?) halten muss. Lass mich mal das Beispiel mit der HU rausholen: Ich habe mein Auto in Deutschland angemeldet und muss alle 2 Jahre zur HU. In Österreich jedes Jahr. Wenn nun meine Deutsche HU nur noch ein halbes Jahr gültig ist, darf ich dann nicht mehr nach Österreich, weil sie dort schon ein halbes Jahr abgelaufen wäre? | |||
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