Dass sich bei einem Wechsel des KFZ-Versicherungsanbieters viel Geld sparen lässt, ist inzwischen allgemein anerkanntes Wissen. Einsparungen von 75-100% des alten Beitrages sind durchaus möglich. Trotz diese hohen Sparpotentials scheuen viele jedoch aus Bequemlichkeit einen Wechsel des Anbieters.
Man geht davon aus, dass die bisherige Versicherung dem langjährigem Kunden von sich aus Vergünstigungen und Rabatte anbietet.
Ein Blick auf den Versicherungsmarkt beweist das Gegenteil.
Bei den Versicherungen ist der Neukunde König!
So werden, um Neukunden zu gewinnen, diese oftmals mit utopischen Angeboten gelockt. Der alte Kunde erhält diese Rabatte nur auf explizite Nachfrage und manchmal nicht mal dann.
Da gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, wenn man nicht der Dumme sein möchte.
Ein Versicherungswechsel. Die Möglichkeit die angestammte KFZ-Versicherung zu verlassen besteht jedes Jahr auf´s neue.
Bedingung ist, dass man fristgerecht zum 31. November kündigt.
Andere Möglichkeiten, die bisherige Versicherungsgesellschaft zu verlassen, sind immer dann gegeben, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen wird, wenn man einen Schadensfall hatte oder bei der Neuanmeldung oder Neuzulassung eines Autos.
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Eintritt der veränderten Bedingungen beim Versicherer eingehen.
Man sollte darauf bestehen, dass die Versicherung die Annahme der Kündigung schriftlich bestätigt.
Beim Neuabschluss des Vertrages gilt es, alle möglichen Rabattierungen in Anspruch zu nehmen.
Zum Beispiel sollte man die Frage nach den gefahrenen Kilometern nicht zu hoch angeben. Landläufig gilt noch immer die Meinung, dass man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn man die gefahrenen Jahreskilometer zu niedrig angibt. Dies ist falsch.
Im Schadensfalle müsste man lediglich die Prämien für eine höhere Kilometerleistung nachzahlen.
Doch sollte man auch nicht zu wenige Kilometer angeben. Eine möglichst realistische Einschätzung ist angebracht.
Eine Minderung der zu zahlenden Prämie bewirken auch ein Garagenplatz, sowie eine Nutzung des Fahrzeuges durch einen eingeschränkten Personenkreis.
Auch eine höhere Selbstbeteiligung bei der Regulierung von Schäden kann sich bei der Höhe der zu zahlenden Prämie deutlich bemerkbar machen.
Wer sein Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden möchte, benötigt in jedem Fall eine Versicherung. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, sein Fahrzeug zu versichern.
Es gibt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, sie deckt das Risiko für Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab, die durch einen möglichen Unfall entstehen können.
Der Grundgedanke bei der Haftpflichtversicherung ist, dass ein geschädigtes Verkehrsopfer seine Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen können muss und der Schädiger auch in der Lage sein muss, das Verkehrsopfer zu entschädigen.
Da die Kosten oftmals die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers übersteigen, ist die Haftpflichtversicherung ein Muss.
Um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr überhaupt bewegen zu können, ist der Autobesitzer verpflichtet, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer Autoversicherung abzuschließen. Der Autobesitzer erhält von der Versicherung eine "grüne Karte" auch "Doppelkarte" genannt, die er beim Straßenverkehrsamt vorlegen muss.
Die zweite Möglichkeit, sein Auto zu versichern ist die Teilkaskoversicherung, sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug gegen Brand, Diebstahl, Einbruch oder Raub versichert. Auch Schäden durch Unwetter z.B. Gewitter, Sturm oder Hochwasser sind mitversichert. Auch ein möglicher Wildunfall fällt unter den Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung. Allerdings sollte man die Versicherungsklauseln immer vorher gründlich durchgelesen, da diese häufig sehr unterschiedlich sind. Ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland ist z.B. nicht versichert.
In der Berechnung der Teilkaskoprämie wird kein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Die Teilkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150/300/500 angeboten.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die nur Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.
Bei der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden durch Vandalismus, böswilliger Beschädigung des Fahrzeugs oder auch ein selbstverschuldeter Unfall versichert.
In der Berechnung der Vollkaskoprämie wird ein Schadensfreiheitsrabatt angerechnet.
Die Vollkaskoversicherung wird mit einer Selbstbeteiligung von EURO 150/300/500 und 1000 angeboten. Die Möglichkeit der Höhe der Selbstbeteiligung variiert zwischen den einzelnen Versicherungen.
Selbstverständlich kommt es vor, dass Versicherungsnehmer mit ihrer Autoversicherung unzufrieden sind. Ein Versicherungswechsel ist zu jedem Jahreswechsel möglich. In diesem Fall muss spätestens bis zum 30.11. gekündigt werden. Außerdem ist bei jeder Beitragserhöhung eine außerordentliche Kündigung möglich. Spätestens einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen.
Im Internet findet man viele Möglichkeiten, sich über Versicherungsbeiträge zu informieren. Auch gibt es Kfz-Versicherungsvergleiche, die die günstigste Versicherung für seinen PKW preisgeben.
|