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Alt 03.06.2013, 18:57 #1
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chris rock (03.06.2013)
Alt 04.06.2013, 17:31 #2
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So, Tüv sagt das Gutachten können sie nicht anerkennen da es ein "internes Gutachten" ist das nur mit Stempel und Fahrgestellnummer gültig wäre...
Haben sich auch nicht die Mühe gemacht in ihrer Datenbank zu schauen!

Dann brauch ich 2 oem Dämpfer und lasse alles bei der anderen Prüfstelle eintragen.
Die hatten auch ein Vergleichsgutachten in der Datenbank gesucht und gefunden; und waren entspannter bezüglich der Änderungen.
Nutendämpfer kommen dann nach der Eintragung wieder rein.

Wie lassen andere denn ein starres 60/40 von TA eintragen?
Hab doch jetzt nichts anderes!
Die haben doch alle die gekürzten Dämpfer und hinten die Nutenverstellung!
Und Papiere gibts doch nur für die Federn!

Zitat Rolw:
Nutendämpfer würd ich auch nicht einfach so eintragen, woher soll der wissen das die Feder in jeder Nutenstellung nicht zuviel Vorspannung hat?
Ich meine nicht zuwenig, das testet jeder Prüfer mal eben aufgebockt, klar.
Zuviel ist aber sogar schlimmer, die Feder hat beim Ausfedern noch zuviel Restenergie und das Rad hebt ab.

Klar, sehe ich auch ein! Gibt es nichts gegen zu sagen!
Aber wenn der Federteller in genau der selben Stellung ist wie beim oem Dämpfer ändert sich nichts außer der Dämpfkraft des Stoßdämpfers!
Und so ist es auch bei der Vorderachse und die Dämpfer haben kein Gutachten.
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