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Alt 21.01.2013, 20:47 #11
JoJoh
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JoJoh
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Zitat:
Zitat von Dr.Gramot Beitrag anzeigen
Nein, du hast einen Restwert (nach Unfall), den ZAHLST DU der Versicherung zurück und dann ist es deine Sache, was du mit dem Auto anfängst.
Wahrscheinlich meinst Du, dass vom Fahrzeugwert vor Unfall der Restwert nach Unfall abgezogen wird, und man von der Versicherung die Differenz erstattet bekommt. Das stimmt. Allerdings wird der Restwert an Hand marktüblicher Preise ermittelt. Sollte beim Verkauf des nicht nachweislich reparierten Unfallwagens (innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr) ein höherer Preis erzielt werden, als der von der Versicherung angesetzte Restwert, so kann die Versicherung den auszuzahlenden Betrag entsprechend anpassen. Das ist zumindest mein Kenntnisstand. Keine Ahnung, woher Du Deine Information hast, ich jedenfalls habe, wie oben geschrieben, von Erfahrungen aus erster Hand berichtet und musste der Versicherung nichts zahlen, wie von Dir beschrieben.

Geändert von JoJoh (21.01.2013 um 20:51 Uhr)
 
 


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