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Landcoast 24.12.2011 16:12

BBS RS 18 Zoll Nachbauten
 
Bei ebay bietet eine "Firma" Manzetti Wheels

RS Felgen etc. mit Gutachten an

eBay: Neue und gebrauchte Elektronikartikel, Autos, Kleidung, Sammlerst

Was haltet ihr davon?

Sind auch Rotiform, Le Mans Felgen etc. dabei

hobby-golfer 24.12.2011 16:28

da gibt es die LM Felgen in 7,5x17 sogar mit Teilegutachten, krass.

Landcoast 24.12.2011 16:29

Ja aber bei google etc. find ich nichts über diese Firma, irgendwie unseriös oder?

"Angemeldet als privater Verkäufer"

Peter[OG] 24.12.2011 16:30

Ehrliche Meinung ?

Nichts, aber auch gar nichts.

Keine Info wer die Teile Herstellt, billigste Reifen, und das alles von einer Firma die nichtmal einen Festnetzanschluss hat.

hobby-golfer 24.12.2011 16:34

mhh ja recht haste .... komisch

TheMaster1 25.12.2011 21:00

Vll sollte man mal fragen ob sie einem ne Kopie des Teilegutachtens zusenden, vll mit dem Vorwand dass man bei seinem Tüvnachfragen will.

Colour-Conceptler 25.12.2011 22:00

Zitat:

Zitat von TheMaster1 (Beitrag 1335108)
Vll sollte man mal fragen ob sie einem ne Kopie des Teilegutachtens zusenden, vll mit dem Vorwand dass man bei seinem Tüvnachfragen will.

Wär ich auch dafür dass des mal einer versucht und evtl. hier postet.
Mich würde interessieren ob und was da kommt.

So 100% sauber scheint das wirklich nicht zu sein, nicht dass man da ein gefälschtes Gutachten bekommt.

TheMaster1 25.12.2011 22:44

Jop das glaub ich auch
Da die Rotiforms beim Hersteller plus Porto eigl auch teurer sind

rulez 25.12.2011 23:09

Sind ja auch keine Orginal Rotiform felgen.. "ROTI" Design Felge. :angel:

Hab mal ne anfrage gemacht bezüglich Gutachten.. mal sehn ob was kommt

Landcoast 26.12.2011 00:15

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich hab was im A3-Freunde Forum gelesen,
jemand hat sich welche bestellt und wartet noch seit Wochen auf das Gutachten!!!


Man beachte das eingekreiste im Anhang!!!

Eine Mich-Seite hat er gar nicht, also nur dreist kopiert!

Colour-Conceptler 26.12.2011 00:20

Auweh, wollen wir wetten wann er aus´m Ebay fliegt?

rulez 26.12.2011 00:34

Na mal sehn ob ich eine Antwort bekomme :D

http://www.golf3.de/images/imported/2011/12/650.jpg

TheMaster1 26.12.2011 11:16

Also man sollte wenn man die Rotis will am besten gleich in Amerika bestellen, da kommt man glaub ich immer noch am günstigsten weg.
Finde es nur krass dass es davon schon Nachbauten gibt.

Und irgendwie halte ich es für unwahrscheinlich, dass es für die LM Replica Gutachten geben wird, solange man die Originalen bei BBS noch kaufen kann.

rulez 27.12.2011 12:35

Habe heute eine antwort bekommen :rofl:

Meine frage war :
Hallo
Bin sehr interessiert an dem Rad Satz. Könnten sie mir eine Kopie des Gutachtens via email zukommen lassen das ich das mit meinen Tüv Man abklären kann ?
Meine EMail adresse Lautet : XXXXXXXXX

Mit Freundlichen Grüßen


Seine Antwort:

Was für ein Fahrzeug haben Sie,dann schauen ich mal rein.

- manzetti-exclusiv-parts

vwgolfer84 27.12.2011 12:53

die sehen doch auch schon mega billig gefälscht aus.
auf 18zoll nur 25schrauben dummys??? LOL

Buddha 27.12.2011 14:33

Zitat:

Zitat von TheMaster1 (Beitrag 1335238)
Und irgendwie halte ich es für unwahrscheinlich, dass es für die LM Replica Gutachten geben wird, solange man die Originalen bei BBS noch kaufen kann.

Für die LM Reps gibt es Festigkeitsgutachten, sind also via Einzelabnahme eintragbar.

TheMaster1 27.12.2011 14:57

Achso ok naja da müsste ich mal mit meinem TÜV reden ob er mir das eintragen würde.

Colour-Conceptler 27.12.2011 19:26

Zitat:

Zitat von Buddha (Beitrag 1335986)
Für die LM Reps gibt es Festigkeitsgutachten, sind also via Einzelabnahme eintragbar.

Das war mal...

Rädereintragungen nur mit TÜV-Gutachten oder ABE gültig

Zitat:

Zitat von vdat
Pressemitteilung 17.10.2008


VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten

Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.

Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.

Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.

Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig

Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.

Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere


ASAGOLF3 27.12.2011 20:03

wie siehtn das wenns die felgen vor dem gesetzt mit gutachten gab ??? festigkeitsgutachten mein ich jetzt


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