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Frage zur Eintragung - Anhängerkupplung- Hallo zusammen , habe gerade den Fahrzeugschein meiner mum bekommen, tausendmal mit dem Wagen gefahren aber jetzt das erster mal den Schein gesehen. Was mir direkt aufgefallen ist , ist eine eintragung von der AHK die laut Schein Werkseitig verbaut ist. Nur der Golf hat keine Anhängerkupplung . Fahrzeug ist ein Golf 5 1,6L Meine Frage ist jetzt: Wurde die Anhängerkupplung vergessen? Ist die immer eingetragen? Hier noch ein Bild der Eintragung. http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1321798298.jpg |
So heut ma wieder Schule gehabt und mein Lehrer gefragt. Er sacht da müsste ne AHK dran sein da im Schein steht -Werksseitig verbaut. Schau ich mir morgen mal die ganzen Historydaten vom Fahrzeug an und werde meinen Ausbilder mal fragen ob er weiter weiss |
Meine ist abnehmbar... musste Dich drunterlegen |
Da is keine. Das wundert mich ja. Kein e-satz Kein Träger Kein nix |
Genau das habe ich mich heute auch gefragt auf meinem Schein steht auch, Dass werkseigig eine AHK dran sein soll Allerdings seh ich da rein garnichts |
Vlt damit man bei der Nachrüstung nix mehr eintragen muss ;) |
Zitat:
Verstehe ich auch nicht :D. |
Bei mir steht sowas ähnliches drin. "....B.ANH-BETR*WW.AHK..." Was heist das? |
Die Eintragung entspricht einer NACHTRÄGLICHEN Eintragung von Originalteilen, wie sie ab Werk verbaut werden. Diese unterscheiden sich doch etwas zum Zubehörkatalog. Sollte der Wagen gemäß PR Code ( einfach hier prüfen oder in der History die Ausstattung ausdrucken!! ) wirklich mit Anhängerkupplung ausgeliefert worden sein, werden die Daten für die Vorrichtung in den passenden Punkten der Zulassung vermerkt, und nicht im Anhang. Ich kann dazu ja mal meine Zulassung einscannen, ich habe eine abnehmbare Kupplung ab Werk. PS: Der Wagen wurde mit Ausstattungsvariante X verkauft, mit Sonderausstattung Y, dann kommt es vor, das die Vorrichtung so eingetragen wird. |
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