| H4rDc0R3 | 18.09.2011 23:01 | Also diese Festigkeitsgutachten machen Hersteller, wenn es ihnen zu teuer ist zB für ne kleine Auflage einer Felge, Spurverbreiterung etc. ein Teilegutachten zu machen, weil es ihnen zu teuer ist ein Teilegutachten bzw ABE anfertigen zu lassen da diese deutlich teurer sind.
Sie sagt nur aus, das die Festigkeit der Felge gegeben ist. Manche TÜV's tragen dir damit deine Felge ein, wenn sie von einem renomierten Hersteller ist der auch normalerweise Teilegutachten hat.
Mein Tüver wollte meine Spurverbreiterung nicht eintragen, da der Hersteller ihm unbekannt war aber so hat er mir das erklärt. Werde aber auch mal zu einem anderen Tüver fragen ob er mir das einträgt. Also im Prinzip sollte es möglich sein. |