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dubsport 21.08.2011 15:53

Eintragungen beim Tüv
 
Hallo liebe 3.Golf-Gemeinde habe mal ne frage und zwar habe ich demnächst Tüv und wollte ein paar sachen eintragen(32er Lenkrad,8x15 felgen,Gewindefahrwerk,Stoßstange,minikat,sportaus puff).So nun meine Frage kriege ich das Lenkrad in verbindung mit den Felgen und dem Fahrwerk Eingetragen habe für alle teile eine Abe und ein teilegutachten und was wird das kosten?

dubsport 22.08.2011 21:40

Keiner ein Plan was das kostet und ob das eingetragen bekommt?

golpher90 23.08.2011 18:13

Sachen die eine ABE haben, brauchen nicht eingetragen zu werden! Allgemeine Betriebserlaubnis.

Die Sachen mit Gutachten muss der Prüfer eintragen. Daher richten sich die Kosten nach der Anzahl der Teile die eingetragen werden müssen.
Oft haben Auspuff, Stoßstange, Lenkrad eine ABE und Sachen wie Felgen und Fahrwerk kommen mit Gutachten. Da die Felgen wohl nicht original sind, müssen diese zusammen mit dem Gewindefahrwerk nach Paragraph 21 eingetragen werden, also eine große Eintragung.
Mach alles so dass nichts schleift etc, dann gibts keine Probleme.

.arwn00R 23.08.2011 18:30

Auch Abe-Dinge kann man eintragen, zudem darf man nicjt vergessen, dass die ABE nur beim Originalen zustand greift und ggf. Nicht mehr wirken bei ner Tieferlegung zB.

Börman 23.08.2011 20:11

Wie schon gesagt, solange nix schleift, oder sonstwie gefährdent ist macht die Eintragung eigendlich keine Probleme...

Wies mitn Kosten aussieht ist erfährst du nur beim Tüv... die haben nen spielraum was solche sachen angeht.

ich schätze mal 50 - 100 € je nach aufwand... kann auch günstiger werden wenn deine gutachten ausreichen bzw. wenn er nicht selbst welche im computer suchen muss.

Gruß Tim

RamRumbelbee 23.08.2011 21:18

Aber die Abe für das Lenkrad gilt nur bei originalem Fahrwerk und Bereifung sobald du eins davon änderst muss es mit eingetragen werden. Und falls du keine Servolenkung hast und die neuen Felgen breiter bzw lauffläche breiter ist kann es sein das der Prüfer es dir nicht einträgt

dubsport 23.08.2011 21:23

Zitat:

Zitat von RamRumbelbee (Beitrag 1267081)
Aber die Abe für das Lenkrad gilt nur bei originalem Fahrwerk und Bereifung sobald du eins davon änderst muss es mit eingetragen werden. Und falls du keine Servolenkung hast und die neuen Felgen breiter bzw lauffläche breiter ist kann es sein das der Prüfer es dir nicht einträgt

genau das meine ich auch original sind die BBS drauf und die haben laut Brief 185 drauf felgengröße glaube ich 6x15 und ich will 8x15 mit 195/50 meinst du es gibt Probleme beim TüV das gewinde habe ich nicht tief gedreht.

New Orleans 23.08.2011 21:33

Hallo,

Zitat:

Zitat von .arwn00R (Beitrag 1266934)
Auch Abe-Dinge kann man eintragen, zudem darf man nicjt vergessen, dass die ABE nur beim Originalen zustand greift und ggf. Nicht mehr wirken bei ner Tieferlegung zB.

Das heißt, wenn man zum Beispiel FK Angel Eyes Scheinwerfer verbaut hat und dafür eine ABE hat, der Wagen aber tiefergelegt ist und keine originalen, dafür aber eingetragenen Felgen hat, gilt möglicherweise die ABE der Scheinwerfer nicht mehr?

Gruß

Rene

RamRumbelbee 23.08.2011 21:34

Kommt dann auf den Tüver an. Wenn de Servolenkung hast sollte es kein Problem sein. Aber ohne eigentlich auch nicht. Falls es niht klappt einfach mal bei nächsten versuchen

Axlfoley2 23.08.2011 21:36

Die Auflagen stehn aber auch in der ABE vom Lenkrad. Mein altes 30er Raid durfte ich in meinem Golf2 ohne Servo mit 195er nicht fahren. Wurde auch nicht eingetragen vom TÜV.

dubsport 23.08.2011 21:41

scheinwerfer sind doch eintragungsfrei die haben doch eine EG muss nur die anbauhöhe beachten sprich vom Boden zum Scheinwerfer

Börman 24.08.2011 18:51

Zitat:

Zitat von dubsport (Beitrag 1267087)
genau das meine ich auch original sind die BBS drauf und die haben laut Brief 185 drauf felgengröße glaube ich 6x15 und ich will 8x15 mit 195/50 meinst du es gibt Probleme beim TüV das gewinde habe ich nicht tief gedreht.


Original gab es keine 185er auf 15 Zoll...

Wenn dann 185er auf 14 Zoll...

btt: Wenn du die Felgengröße änderst, ohne die Reifengröße zu ändern, Veränderst du lt. Juristendeutsch die Fahrwerkseigenschaften... somit muss alles was damit zusammenhängt (Lenkrad, Fahrwerk, Felgen, Reifen) überprüft und eingetragen werden.. ABE hin oder her...

Gruß Tim


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