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Zusatzscheinwerfer / Zusätzliche Fernlichter Hallo, ich würde mir gerne an einem Dachträger, noch 4 zusätzliche Scheinwerfer montieren. Als Fernlicht wirds ja wohl nicht gehen da nur 4x am Fzg erlaubt, oder? Das Fernlicht in den Hauptscheinwerfern abklemmen, und dann 4x am Dach, wird nicht legal sein? Und wenn ich sie als Arbeits/Suchscheinwerfer eintragen lassen will, muss ich da was beachten? Oder kennt ihr noch möglichkeiten, diese eintragen zu lassen? Gruß G3GL90PS |
Willst du mit deinem Golf an ner Wüstenrally teilnehmen?? Das sieht dich mehr als Sch***e aus... StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten schau's mal durch, vllt findest was...habs nur schnell überflogen |
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In dem Link steht dazu nur das: Zitat:
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Als Arbeitsscheinwerfer sind sie glaub ich erlaubt, solange sie nicht mit dem Fernlicht geschaltet werden. Die dürfen dann während der fahrt nicht benutzt werden. Steht ja oben schon. Was hast denn damit vor wenn ich fragen darf? |
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Hatte es mal bei einem 3er Golf (Foto) gesehen, sah nicht schlecht aus. EDIT: Das Bild vom Golf find ich nicht. Aber ein Bild vom einen Devender Modell. http://www.golf3.de/clear.gif |
Hast du vor dir eine Ratte oder ein Mad Max Model zu Bauen? Wenn du es dran hast mußt unbediengt ein Foto hochladen. |
Hi, also ob es nur 4 Fernlichtscheinwerfer sein dürfen weis ich nicht, aber ich meine es dürfen nur 3 Paar sein,also 6 Scheinwerfer, so wie bei meinem da : http://www.golf3.de/images/imported/2011/05/1192.jpg Früher in den 80gern war das sogar richtig in Mode und kam aus dem Rallysport. Man sieht es Heute noch häufig bei Bergrennen etc., die Scheinwerfer waren damals von Hella oder auch Bosch und hatten eine Abdeckung wie eine Zielflagge, aber es gab die auch mit Schriftzug : http://www.golf3.de/images/imported/2011/05/1193.jpg http://www.golf3.de/images/imported/2011/05/1194.jpg http://www.golf3.de/images/imported/2011/05/1195.jpg Mag sein das es für Geländewagen eine extra regelung gibt, aber n Kumpel hat die auf seinem Nissan Navaro drauf, direkt oben am Dach an einem extr Träger dafür. Die haben aber kein Abblendlicht, die haben nur Angeleyes und Fernlicht auf Knopfdruck. |
Also.. da ich das probmel von unseren Lkws kenne denke ich mal wird es beim auto ähnlich sein .. du darfst max. 2 fernscheinwerfer zusätlich haben.... also nix mit extra schalter ;) du baust dir halt 4 rauf... und deckst 2 davon ab, und so wird dir das ganze auch eingetragen... ob du nun die 2 in der mitter abgedeckt lässt ist ja dir überlassen ;) das prob is auch einfach 2 scheinwerfer als attrappen raufbauen geht halt auch nicht... der tüv sagt.. lampen etc die verbaut werden müssten funktionieren! also lass sie unter der abdeckung brennen :) gruss |
Ich werde sie als Arbeitsscheinwerfer über einen seperaten Schalter betreiben. So kann ich alle 4 offen lassen. Darf sie dann aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr einschalten. Was ich auch eigentlich nicht vorhabe. Soll nur für Show & Shine sein. |
Ich bin der meinung das es nicht klappen wird... ;) du musst wohl für den tüv über 2 ne kappe rüberziehen ;) Wir haben das problem auch immer... haben 4 scheinwerfer auf dem dach 2 gehen mit dem normalen schalter fürs fernlicht an... die andern sind extra schaltbar... reicht den tüv nur leider nicht weil diese ja funktioniern und die gefahr besteht das man sie benutzt also kappe. so ist es jedes jahr bei uns wenn der LKW zum tüv muss.. villt is es ja beim PKW bischen anders :) hals und bein bruch ;) LG |
Habe ja eh übernächsten Monat Tüv, da werde ich dann mal Fragen wie das denn genau ist. |
Nimm doch 2 als Fernlicht und 2 als NSW. Das dürfte doch machbar sein und ob die Zusatzscheinwerfer nun wirklich NSW oder Fernlichter sind wird da wohl keiner prüfen denk ich (solange die Schaltung korrekt ist mein ich) |
Nebelscheinwerfer auf dem Dach? Das wird garantiert nicht funktionieren, die NSW dürfen nicht über dem Abblendlicht Montiert werden, höchstens gleichauf. Man darf auch nicht vergessen, dass die Lampen eine Zulassung haben, und zwar entweder nur für Fernlicht oder Nebelscheinwerfer. Eigentlich dürftest Du dir ohne weiteres 2 Extra Fernlichter oben draufbauen, solange das E-Zeichen usw. drauf sind und diese wie vorgeschrieben funktionieren (Also zusammen mit dem normalen Fernlicht" müsste das Eintragungsfrei sein. Mfg |
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Also was habt ihr denn hier mit eintragen?? Fakt ist: 1. Es dürfen maximal 4 Fernscheinwerfer und 2 Abblendscheinwerfer zusammen leuchten!!!! 2. Es ist egal wo die Scheinwerfer sind.... Und jetzt kommts.... Habe bei mir auch auf dem L200 4 Fernscheinwerfer aufm Gepäckträger..wenn ich Fernlicht anmache, leuchten die 4 plus die 2 von den normalen Scheinwerfern, hab die 4 oben drauf aber mit nem Schalter versehen, somit leuchten sie nur mit, wenn ich es will... Der TÜV meint dazu, was oben drauf ist zählt als Last und geht ihn nix an... Mir sind auch schon öfters die Bullen entgegengekommen und ich hatte alle 6 an....noch nie was gesagt... |
Gibt es ein Bild vom L200, mit den Scheinwerfern auf dem Dach ::frage:: |
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Da wird dein Tüv Prüfer wohl nen Auge zugedrückt haben... |
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