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WiiE 05.12.2010 22:55

Laufschrift
 
darf man im auto eine laufschrift haben?? auch in laufenden zustand?

Bude 05.12.2010 23:09

Nein darf man nur auf Messen,Treffen usw..

Da diese keine Zulassung nach StVO. haben.

Und somit keine Zulassung im Straßenverkehr haben.

WiiE 05.12.2010 23:15

schade XDaber wenns aus ist ist kein problem oder?

Bude 05.12.2010 23:30

Sollte es keine Probleme geben..

tuning3er 05.12.2010 23:31

Könnte ja sonnst jeder Assi das auf du Hutablage stelllen mit Halt Polizei.

WiiE 05.12.2010 23:56

halt polizei kann ich ja noch verstehn aber zB: hab ich momentan am laufen "ist rutschig und du bist gefährlich nah"

Amazing 06.12.2010 13:04

Eine auffällige Beleuchtungseinrichtung, über die Scheibenränder hinaus, ist nicht zulässig. Eine Laufschrift ist da ne Spur unzulässiger, da es andere Verkehrsteilnehmer nebst blenden, auch ablenken kann und somit bist du ungewollt ein Verursacher für Vekehrsunfälle...

Da ist es egal, was bei dir da hinten fürn Text steht.

ChristianXD 06.12.2010 13:17

Zettel rein Kleben hilft heutzutage auch ungemein!

Dann gibts eben noch den kleinen ruckartigen tipper auf die Bremse.
(der natürlich nur ausversehen passiert)

Oder ein Mitfahrer filmt das vergehen und du bekommst evtl auch noch Geld wenn du jemanden anzeigst, wegen Gefährdung!

LGC

kunobk 06.12.2010 13:48

nich eher wegen nötigung?

ChristianXD 06.12.2010 13:56

Zitat:

Zitat von kunobk (Beitrag 1048871)
nich eher wegen nötigung?

Ist ein dehnbarer begriff.
Hab ich neulich irgendwo gelesen das man das als Privatperson selten beweisen kann.

LGC

G3 Variant 06.12.2010 15:01

Zitat:

Zitat von WiiE (Beitrag 1048688)
halt polizei kann ich ja noch verstehn aber zB: hab ich momentan am laufen "ist rutschig und du bist gefährlich nah"


egal was da flimmert, du solltest das Teil schnellstens ausbauen.

[Dane] 06.12.2010 16:20

Ich habe mir auch schon überlegt so etwas reinzubauen. Mit einem ähnlichen Spruch. Ein einfacher blöder Zettel sieht so billig und unprofessionell aus - da kann ich mir ja gleich so einen "Klot-Kevin fährt mit"-AUfkleber dranpacken. >.<
Mir ist aber das Risiko zu hoch "erwischt" zu werden...

WiiE 06.12.2010 17:53

ach ich lass es einfach aus und machs nur bei "legaler" gelegenheit an :D wie die unterboden neons:D:D:D

[Dane] 06.12.2010 19:01

Und wenn die Polizei dich einfach so mal kontrolliert und das Teil zufällig entdeckt?

Danjo 06.12.2010 19:22

solange es nicht an ist kein problem.

[Dane] 06.12.2010 19:43

Da wäre ich mir nicht so sicher... =/

golpher90 06.12.2010 19:48

Die dürfen dich soweit ich weiß nicht zwingen die Teile anzuschalten. Das wäre quasi Nötigung.

Der Vorwand, die Leuchtschriftdinger auf Treffen etc. zum Showeffekt nutzen zu wollen, ist zulässig.

the FLo 06.12.2010 20:41

lass das ding weg.
Würde auch sagen ein- zweimal die nebelschlußleuchte ein und ausschalten, dann haste den gleichen effekt!

G3 Variant 06.12.2010 20:44

Zitat:

Zitat von the FLo (Beitrag 1049409)
lass das ding weg.
Würde auch sagen ein- zweimal die nebelschlußleuchte ein und ausschalten, dann haste den gleichen effekt!

Mensch Flo,
Das ist aber doch nicht so cool und man kann damit bei MC auf dem Parkplatz auch nichts reissen, wenn man gelegentlich an der Nebelschlußleuchte rummacht ...

[Dane] 06.12.2010 20:51

Mir wurde mal gesagt (ich weiß leider nicht mehr wer es war^^) sobald es verschraubt ist bzw. fest verbaut gehört es zum Auto. Wenn es einfach nur so da liegt dann könnte man es noch als Ladung durchgehen lassen.


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