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Laufschrift darf man im auto eine laufschrift haben?? auch in laufenden zustand? |
Nein darf man nur auf Messen,Treffen usw.. Da diese keine Zulassung nach StVO. haben. Und somit keine Zulassung im Straßenverkehr haben. |
schade XDaber wenns aus ist ist kein problem oder? |
Sollte es keine Probleme geben.. |
Könnte ja sonnst jeder Assi das auf du Hutablage stelllen mit Halt Polizei. |
halt polizei kann ich ja noch verstehn aber zB: hab ich momentan am laufen "ist rutschig und du bist gefährlich nah" |
Eine auffällige Beleuchtungseinrichtung, über die Scheibenränder hinaus, ist nicht zulässig. Eine Laufschrift ist da ne Spur unzulässiger, da es andere Verkehrsteilnehmer nebst blenden, auch ablenken kann und somit bist du ungewollt ein Verursacher für Vekehrsunfälle... Da ist es egal, was bei dir da hinten fürn Text steht. |
Zettel rein Kleben hilft heutzutage auch ungemein! Dann gibts eben noch den kleinen ruckartigen tipper auf die Bremse. (der natürlich nur ausversehen passiert) Oder ein Mitfahrer filmt das vergehen und du bekommst evtl auch noch Geld wenn du jemanden anzeigst, wegen Gefährdung! LGC |
nich eher wegen nötigung? |
Zitat:
Hab ich neulich irgendwo gelesen das man das als Privatperson selten beweisen kann. LGC |
Zitat:
egal was da flimmert, du solltest das Teil schnellstens ausbauen. |
Ich habe mir auch schon überlegt so etwas reinzubauen. Mit einem ähnlichen Spruch. Ein einfacher blöder Zettel sieht so billig und unprofessionell aus - da kann ich mir ja gleich so einen "Klot-Kevin fährt mit"-AUfkleber dranpacken. >.< Mir ist aber das Risiko zu hoch "erwischt" zu werden... |
ach ich lass es einfach aus und machs nur bei "legaler" gelegenheit an :D wie die unterboden neons:D:D:D |
Und wenn die Polizei dich einfach so mal kontrolliert und das Teil zufällig entdeckt? |
solange es nicht an ist kein problem. |
Da wäre ich mir nicht so sicher... =/ |
Die dürfen dich soweit ich weiß nicht zwingen die Teile anzuschalten. Das wäre quasi Nötigung. Der Vorwand, die Leuchtschriftdinger auf Treffen etc. zum Showeffekt nutzen zu wollen, ist zulässig. |
lass das ding weg. Würde auch sagen ein- zweimal die nebelschlußleuchte ein und ausschalten, dann haste den gleichen effekt! |
Zitat:
Das ist aber doch nicht so cool und man kann damit bei MC auf dem Parkplatz auch nichts reissen, wenn man gelegentlich an der Nebelschlußleuchte rummacht ... |
Mir wurde mal gesagt (ich weiß leider nicht mehr wer es war^^) sobald es verschraubt ist bzw. fest verbaut gehört es zum Auto. Wenn es einfach nur so da liegt dann könnte man es noch als Ladung durchgehen lassen. |
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