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-   -   !!! Unfall aber keiner Zahlt !!! (http://www.golf3.de/showthread.php?t=82136)

golf-jassi 28.10.2010 08:49

!!! Unfall aber keiner Zahlt !!!
 
Hallo meine lieben

Mir ist einer Drauf gefahren, gott sei dank bin ich nicht mit Golfi unterwegs gewesen sondern mim Schnecken auto :) (winter) hinten ist beschädigt Heckklappe und Stoßstange war in der werkstatt und habe eben gefragt was mich das kostet sagt der echt zu mir zwischen 2000 -3000 Euro kann des stimmen ? hab dann so ein Kostenvoranschlag bekommen und hab mich bei den Kerl gemeldet ihm das gefaxt er hat das weiter gegeben was dann von der versicherung kam das auto ist es nicht wert sie zahlen den schaden nicht ?
Wie kann ich vorgehen ? hat wer an Tipp ?.

kawakurt 28.10.2010 08:58

so funktioniert das auch nicht.
wenn der schaden an deinem auto höher ist als der wert des fahrzeugs, dann hast du einen wirtschaftlichen totalschaden.
lass von einem gutachter (zahlt die gegnerische versicherung) die sache begutachten. der ermittelt dann den schaden, den wert des fahrzeugs und sagt dir auch wie du weiter verfahren kannst.
hier gibt es vielfälltige möglichkeiten. könnte also ein langer tread werden.

Cyprien 28.10.2010 09:03

Hast du keinen Versicherungsberater? Oder ne Rechtsschutz?

golf-jassi 28.10.2010 09:06

ja nur der wo zuständig is für mi erreich ich nicht oder es wird gesagt er ruft zurück bis jetzt no keiner

Amazing 28.10.2010 09:25

Ich denke hierzu könnte Bude was sagen... der hatte auch ma sowas ...

Erzähl ma den gesamten Ablauf... denn irgendwie liest sich das wie:

Direkt nach Unfall bist du inne Werkstatt!

I.d.R. passiert mitn Auto erstma nix, bis die andere Versicherung einen Gutachter geschickt hat. Der ermittelt die Werte ( Schaden / Restwert ), und dann wird dir die Versicherung sagen:

zahlen wir nicht! Das ist soweit richtig. Den Restwert des Fahrzeuges, wenn sie ihn als Totalschaden abtun, müssen sie aber zahlen.

Weesel kann dir da sicher auch noch was erzählen, er is doch glaube ich Versicherungstype :)

PS: ruf bei der Versicherung direkt an, und nicht den Affen da, die werden dir scho weiterhelfen!

G0lF3_Tun3r 28.10.2010 09:31

Also ich hatte vor einem Monat auch einen Unfall wo mir einer hinten drauf gefahren ist.
Ich hab nen eigenen Gutachter beauftragt, weil die gegenerische Versicherung mir dies angeboten hat. Er stellte wirtschaftlichen Totalschaden fest. Ich bekam das Gutachten und gab es direkt meinem Anwalt. 1 Woche später erhielt ich den Scheck von der Versicherung.

Dr.NOS 28.10.2010 10:40

Wie Amazing schon sagt, muss die gegenerische Versicherung einen Gutachter schicken. Wie wollen sie sonst den Wert deines Fahrzeugs und die Höhe des Schadens ermitteln.
Ich hatte auch mal so einen Schaden. Der Gutachter sagte, man kann bis 30% über Wiederbeschaffungswert reparieren lassen. Sonst wärs bei mir auch ein Totalschaden gewesen.

Was ist das denn für ein Fahrzeug? 2-3000€ ist ja schon ne Stange.

G0lF3_Tun3r 28.10.2010 10:45

Zitat:

Zitat von Dr.NOS (Beitrag 1017096)
Wie Amazing schon sagt, muss die gegenerische Versicherung einen Gutachter schicken.

Muss nicht kann. Wie gesagt bei meinem Fall hat mich die gegnerische Versicherung gefragt, ob sie mir einen Gutachter schicken sollen oder ich mir selber einen Gutachter aussuche...

Amazing 28.10.2010 10:50

Ich kenne es wahrlich nur so, aber am Ende kommt das gleiche raus:

Die Versicherung muss was zum Gegenrechnen haben und ein Online Auszug von dat.de ist nicht relevant, woher will die Versicherung wissen das es sich sonst nicht mehr lohnt, den Schaden zu bezahlen?

So einfach "das zahlen wir nicht" geht da nicht.

wolfi71 28.10.2010 11:39

Also los, jetzt hast du Arbeit.

Bist du verletzt (Schleudertrauma, kommt oft erst nach 1-2 Tagen)?
Wurde der Schaden von der Polizei aufgenommen?
Du ermittelst dessen Versicherung und Versicherungsnummer udn dann rufst du dort an.
Du beauftragst einen Gutachter, der das Auto begutachtet. Frag im Bekanntenkreis rum, wer gut ist. Dann bekommst udn die Versicherung das Gutachten. Danach entscheidet man, was man macht. Die 30% wurden schon genannt.

Dir steht folgendes zu: Wiederbeschaffungswert oder Reparatur des alten Autos, Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung, Unkostenpauschale.

Wenn du verletzt bist, sofort zum Arzt, Orthopäde. Das meldest du auch der Versicherung sofort. Es ist extrem wichtig. Geh auf jeden fall hin, wnen du ein Ziehen im Halsbereich hast. Das kann schwere Folgeschäden verursachen, bis zu dauernden Haltungsschäden.

bei einem derart schweren Bums hinten drauf, gehe ich eigentlich von einem Schleudertrauma (HWS genannt) aus.

BROMANCE. 28.10.2010 12:53

Gutachter + Anwalt!
DIR ist jemand hinten drauf gefahren, also ist die Schuldfrage schonmal zu 99% geklärt! Es sei denn, du hast ohne ersichtlichen Grund auf einer freien Straße eine Vollbremsung hingelegt. Halte ich mal für unwahrscheinlich!

Ich könnte ein paar Klauseln dank meines Amateurwissens raushauen, aber ich lasse es! Ich habe mir einfach mal nichts durchgelesen hier, da ich mal einfach davon ausgehe, dass nicht allzu kompetente Antworten zu erwarten sind. Auch wenn sie dem richtigen Ergebnis sehr nahe sind (ausgenommen wolfi71 ;) )

golf-jassi 28.10.2010 13:09

huhu
 
Vielen dank ... für die Infos

Mooniu 28.10.2010 13:23

Also ich hatte ja auch letztes Weihnachten den Fall dass mir einer reingefahren ist, allerdings hatte ich mein Auto geparkt und einer für mir seitlich rein.
Ich hab, dumm wie ich war, keine Polizei geholt und bin am Montag darauf zum Gutachter gefahren und hab bei der gegnerischen Versicherung den Schaden gemeldet.
Bei mir ist der Schaden knapp unter nem Totalschaden.
Die Versicherung hat erst die Schuld ihres VNs nicht eingestanden, als ich dann vor Gericht war, wurde danach das Gutachten nicht anerkannt und ich musste nochmal eins machen lassen mit einem Gutachter den die Versicherung beauftragt hat. Nun warte ich seit fast einem Jahr auf mein Geld :)

Ich rate dir auf jeden Fall dazu einen Anwalt einzuschalten, denn sonst ärgerst du dich nur noch viel mehr.

G0lF3_Tun3r 28.10.2010 13:45

Zitat:

Zitat von BROMANCE. (Beitrag 1017175)
da ich mal einfach davon ausgehe, dass nicht allzu kompetente Antworten zu erwarten sind.

Wie sollen wir das jetzt verstehen??

BROMANCE. 28.10.2010 13:49

Zitat:

Zitat von G0lF3_Tun3r (Beitrag 1017204)
Wie sollen wir das jetzt verstehen??

Nicht persönlich nehmen! Aber Rechtsfragen sind sehr heikel! Ich habe ein halbes Jahr lang ein Praktikum in einer Kanzlei mit dem Schwergebiet KFZ gemacht und nenne mich inkompetent!

Ich will damit einfach nur sagen, dass ich vielleicht nicht jeeede Antwort in dem Bereich gleich bewerten würde.

Kompliziert ausgedrückt - ich weiß :D - aber ich denke, es ist klar, worauf ich hinaus will?

G0lF3_Tun3r 28.10.2010 14:13

Ok hab ich verstanden, weil wir/ich unsere Antworten erfahrungsgemäß posten und aus dem Grund die antworten nicht gleich inkompetent sind ;)


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