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-   -   Motorraum mit Blechverkleidung (http://www.golf3.de/showthread.php?t=75143)

Golf3cab 28.05.2010 12:06

Motorraum mit Blechverkleidung
 
Hallo Leute !!

Eine frage an euch ich habe jetzt schon hier und da geshen das sich welche Bleche in den Motoraum reinmachen.

Hier ein paar beispiel fotos !!


http://www.golf3.de/images/imported/2010/05/1617.jpg
http://www.golf3.de/images/imported/2010/05/1618.jpg
http://www.golf3.de/images/imported/2010/05/1619.jpg
http://www.golf3.de/images/imported/2010/05/1620.jpg

Ich will sowas ähnliches machen wie auf Bild 3 nur mit ein paar Spielerein.
Jetzt die Frage legal oder Iligal ?? Kann man das Eintragen oder brauch man es nicht
Eintragen ??

MfG

AgentBRD 28.05.2010 15:29

Zitat:

Zitat von Golf3cab (Beitrag 894356)
Hallo Leute !!

Eine frage an euch ich habe jetzt schon hier und da geshen das sich welche Bleche in den Motoraum reinmachen.

Ich will sowas ähnliches machen [...]. Jetzt die Frage legal oder Illegal ?? Kann man das Eintragen oder brauch man es nicht eintragen ??

Schade, dass hier einige die rein technische/rechtliche Frage mit ihren individuellen Ansichten an Ästhetik kaputtreden oder dazu nutzen, ihren Aggressionen gegenüber anderen Nutzern Vorschub zu treiben. Das ist beschämend.

Der Fragesteller will einfach nur wissen, ob er das machen darf und nicht, wie man einen 1,8-Ltr-Motor zu verdeckeln hätte.

Also mal eine klare Aussage:
Was du vorhast, ist keine technische Änderung des Gesamtkonstruktion, verändert das Fahrzeug somit technisch nicht und wirkt nicht nach außen. Es ist daher rechtlich gesehen als "Ladung" zu bezeichnen und nicht als Anbauteil. So seltsam das klingen mag: Das gilt z.B. auch für Domstreben.

Solange die "Ladung" sicher befestigt ist, ist sie rechtlich unbedenklich. Ebenso wie Domstreben wäre ein Verkleidungsblech im Motorraum eintragungsfrei.

Da es hier um Recht und Gesetz geht, soll die Frage auch nicht ohne Quellenangabe beantwortet werden:

Zitat:

Zitat von StVZO, §19, Absatz (2)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Grundsätzlich hat der Golf eine ABE. Jetzt mal überlegen: Eine Blechverkleidung ändert nicht die Fahrzeugart, gefährdet keinen Verkehrsteilnehmer und verschlechtert weder Abgas- noch Geräuschemission. (Ich gehe davon aus, dass das Blech vernünftig befestigt wird und nicht vibriert, dröhnt und klappert - sonst kann's anders aussehen)

Gegen die Festlegungen in der ABE (wie es bei Reifen/Felgen der Fall sein kann) verstößt die Idee auch nicht.
=> Rechtlich unbedenklich und eintragungsfrei.
Von daher: Viel Spaß!

Golf3cab 28.05.2010 15:38

Vielen Dank für die Antwort !!!

Amazing 28.05.2010 15:39

Thema aufgeräumt.


AgentBRD 28.05.2010 15:51

Zitat:

Zitat von Golf3cab (Beitrag 894534)
Vielen Dank für die Antwort !!!

Gerne. Hoffe, ich konnte helfen.
Freue mich auch immer über ein http://www.golf3.de/images/buttons/post_thanks.gif
(sofern es berechtigt erscheint)

Golf3cab 18.06.2010 15:10

Habe nun mir ein Blech gebastelt was noch lackiert wird und mit einem Airbrush versehen wird.

Hier das Blech

http://www.golf3.de/images/imported/2010/06/1468.jpg

AgentBRD 18.06.2010 15:18

Sieht sehr gelungen aus. Rechtlich erscheint mir das Teil einwandfrei.

Besonders gelungen erscheint mir der Kantenschutz an den Stoßkanten (insbesondere im Bereich des Ausgleichsbehälter der Lenkhydraulik). Das ist handwerklich einwandfrei!

Ich erlaube mir mal, das Bild anders zu verlinken, damit man es direkt in großer Ansicht betrachen kann - diese nervigen Referrer-Zeiten, die externen Seiten auferlegt werden, gehen mir auf den Sack!
http://www.golf3.de/images/imported/2010/06/1500.jpg

Ob das mit dem nicht abgedeckten PlusPol so in Ordnung geht, wird die nächste HU zeigen.

Extrapunkte vergebe ich für die vorbildliche Anbringung der Endstufensicherung. Ausgezeichnet!

Golf3cab 18.06.2010 17:42

Danke sehr :D

Für die HU habe ich eine Abdeckung !
Da muss ich auch immer das Blech vorher abmachen von der Batterie.


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