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Kurti 13.05.2010 12:44

Was ist das
 
Hey was ist das?
http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1273747339.jpg
brauch ich das unbedingt? wollte mein gitter in die heckschürze reinmachen jetzt stört das teil ich mein jetzt nicht den abschlepp hacken sondern das teil darunter

golf3heizer0503 13.05.2010 13:36

ist das Teil nicht dafür da um die Heckschwürze daran zu befestigen , also von unten mit ner Schraube?

tuning3er 13.05.2010 13:39

Meinst du veleicht den Abschlepphacken, oder das darunter für die Stoßstange zum befestigen.

golf.1994 13.05.2010 13:41

die öse muss bleiben !
die befestigung der heckschürze darunter kann ab wenn es stört

Kurti 13.05.2010 13:57

http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1273751837.JPG

tuning3er 13.05.2010 14:08

Da müsste der Schwarze heckansatz dran befestigt sein, gibs glaube ich 4 Stück davon unter deinem Auto

m!ck3Y 13.05.2010 14:10

Kurti, das ding da unten kann ab, nur die Öse muss halt bleiben!

quattro-RS90 13.05.2010 22:25

abschleppöse HINTEN brauch KEIN mensch und die ist auch NICHT pflicht!

NUR VORN, das man abgeschleppt werden kann!

m!ck3Y 14.05.2010 08:48

Zitat:

Zitat von quattro-RS90 (Beitrag 881576)
abschleppöse HINTEN brauch KEIN mensch und die ist auch NICHT pflicht!

NUR VORN, das man abgeschleppt werden kann!

Hm ist natürlich möglich, ich hab mal mitbekommen das jemand hinten die nicht wegmachen durfte. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren! :fluestern:

G0lF3_Tun3r 14.05.2010 12:44

Zitat:

Zitat von quattro-RS90 (Beitrag 881576)
abschleppöse HINTEN brauch KEIN mensch
NUR VORN, das man abgeschleppt werden kann!

Das widerspricht sich.. ;) Wenn alle so denken würden und hinten die Abschleppöse wegmachen würden, bräuchte man vorne auch keine Öse mehr, weil man nicht abgeschleppt werden kann ;)

m!ck3Y 14.05.2010 12:47

Zitat:

Zitat von G0lF3_Tun3r (Beitrag 881839)
Das widerspricht sich.. ;) Wenn alle so denken würden und hinten die Abschleppöse wegmachen würden, bräuchte man vorne auch keine Öse mehr, weil man nicht abgeschleppt werden kann ;)

xD da hast du natürlich Recht...hatte ich garnicht drüber nachgedacht :D

Steffen1204 14.05.2010 12:48

Ist das nich das teil wo die anhängenkupplungsbefästigung rein gesteckt wird?

hooorst 14.05.2010 14:22

Zitat:

Zitat von m!ck3Y (Beitrag 881841)
xD da hast du natürlich Recht...hatte ich garnicht drüber nachgedacht :D

Da kann man das Seil immer noch an der Hinterachse befestigen.

golf3_1.6 14.05.2010 15:00

Nagel auf den Kopf getroffen :cool2:
Zitat:

Zitat von G0lF3_Tun3r (Beitrag 881839)
Das widerspricht sich.. ;) Wenn alle so denken würden und hinten die Abschleppöse wegmachen würden, bräuchte man vorne auch keine Öse mehr, weil man nicht abgeschleppt werden kann ;)


DaTheo 14.05.2010 15:09

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muß bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muß jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei den anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

(3) Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, z. B. durch einen roten Lappen.

(4) Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätig wirkende Anhängerkupplungen sind jedoch zulässig

1.

an Zugmaschinen und an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, wenn der Führer den Kupplungsvorgang von seinem Sitz aus beobachten kann,
2.

an Krafträdern und Personenkraftwagen,
3.

an Anhängern hinter Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
4.

zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

In diesem Fall muß die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.

(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

G0lF3_Tun3r 14.05.2010 15:20

Zitat:

Zitat von hooorst (Beitrag 881907)
Da kann man das Seil immer noch an der Hinterachse befestigen.

Damit du in der Kurve das Seil um die eigene Achse wickeln kannst??! ::hammer::

AgentBRD 14.05.2010 16:15

Zitat:

Zitat von quattro-RS90 (Beitrag 881576)
abschleppöse HINTEN brauch KEIN mensch und die ist auch NICHT pflicht!

NUR VORN, das man abgeschleppt werden kann!

Vorsicht: Irreführende Pauschalisierung!
Richtig ist, dass es Wege gibt, nur eine Frontöse führen zu müssen. Aber für den Golf III ist grundsätzlich eine Öse am Heck erforderlich.

Siehe http://www.golf3.de/tuv-board/59933-...inten-tuv.html oder http://www.golf3.de/golf-allgemein/2...-hinten-4.html. Auch
steht es eindeutig drin.


@ quattro-RS90: Wenn man sich mal irrt, ist das nicht ehrenrührig. Aber ich finde es nicht in Ordnung, dass du den gleichen irreführenden Müll, den du schon letztes Jahr erzählt hast, hier wieder verbreitest. Das war schon damals Quatsch und ist es heute auch noch. Einfach mal den Text der Verordnung lesen, in die eigenen Fahrzeugpapiere schauen und dann erst den Mund auf machen. Alle Golf III haben schon werkseitig eine Anhängelast eingetragen, auch ohne dass eine AHK gerüstet ist. Damit ist die Öse am Heck verpflichtend. Punkt!
Mit deinen dampfigem Wunschgeplauder hilfst du keinem Fragesteller. Da hilft es auch nicht, wenn du zur Bekräftigung HERUMSCHREIST.



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