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-   -   felgen und spurscheiben nicht eintragen, was kann passieren? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=72764)

skullhead 12.04.2010 12:14

felgen und spurscheiben nicht eintragen, was kann passieren?
 
servus g3 gemeinde, mal ne frage zum rechtlichen...

ich hab meine alus und hinten 2 spurscheiben letzte woche montiert. ich hab für beide sachen eine abe, aber sie sind noch nicht TÜV abgenommen und nicht eingetragen. mein reifenfuzzi meinte, das muss ich auch nicht machen, weil keiner das beachtet... ich fahr die dinger auch schon die ganze letzte woche.

jetzt meine frage: was kann mir passieren, wenn ich aufgehalten werde und die grünen bemerken das, bzw. was kann mir versicherungstechnisch passieren, wenn ich nen unfall habe?

Bremer 12.04.2010 12:19

Beides zusammen muss eingetragen werden.
Bei einer Kontrolle könntest du ansonsten Ärger bekommen!

the FLo 12.04.2010 12:20

Naja ich würde behaupten dass dir die Versucherung aussteigt wenn du einen Unfall baust, bin mir aber nicht sicher!

Wenn dich die Rennleitung aufhält, behauptest du, du wärst gerade auf dem weg zum eintragen :D

Bremer 12.04.2010 12:29

Zitat:

Zitat von the FLo (Beitrag 854336)
Naja ich würde behaupten dass dir die Versucherung aussteigt wenn du einen Unfall baust, bin mir aber nicht sicher!

Wenn dich die Rennleitung aufhält, behauptest du, du wärst gerade auf dem weg zum eintragen :D

Naja, solange keine Verkehrsgefährdung ausgeht dann zahlt die Versicherung.
Bei einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung schaut das schon wieder anders aus.

Amazing 12.04.2010 12:40

Eintragen lassen!

Das was dein Reifenfuzzi da sagt, ist grober Unfug!

Die ABE der Platten besagt auch, das es abgenommen werden muss, schau mal rein.

Nur weil du noch nicht angehalten wurdest, heisst es nicht, das es OK ist ;)!

skullhead 12.04.2010 13:04

ich weiss, das muss ich machen lassen, nur hab ich im moment keine zeit, dass ich zum tüv fahre und dann nochmals zur kfz-zulassung...

mir gehts nur darum, ob mir in der zeit bis dahin was passieren kann...

Amazing 12.04.2010 13:06

Ja kann, wenn du an einen pfiffigen Beamten kommst!

Erstmal zum Tüv. Die Bescheinigung vom Prüfer ist i.d.R. 3 Monate gültig, oder es steht sogar drauf, das es erst in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, wenn du das nächste mal zur Zulassungsstelle kommst, da gibt es verschiedene Vorgaben!

skullhead 12.04.2010 13:10

ah, ok.... dann sollte ichs schleunigst machen lassen...

dann werd ich mal schnell abends einen termin ausmachen müssen... wie lange dauert denn so eine prüfung ungefähr, damit ich den zeitlichen rahmen ungefähr hab...


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