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Golf zurückgeben oder "Risiko" eingehen ? Es geht um den Wagen der unter "Showroom" auch verlinkt ist. Nachdem ich den vier Tage hatte fing er an zu ruckeln und ich hab den zum Händler zurückgebracht wegen Gewährleistung. Nach eineinhalb Wochen hat er mich jetzt angerufen das der Wagen fertig sei und abgeholt werden könne. Die Fehlerbehebung hätte länger gedauert weil es eben ein Mexicogolf ist und der VW-Fritze da nicht so einfach mit klarkommt. Ich bin mittlerweile doch am überlegen ob ich den Wagen überhaupt noch nehme oder ob ich den zurückgeben soll. Das Angebot des Händlers: ich krieg den Kaufpreis minus 10% zurück. Mir stellt sich jetzt die Frage: annehmen oder nicht ? Das fängt nämlich jetzt schonmal gut an und ich hab die Befürchtung das nachher wieder was mit dem Wagen ist und der dann wieder solange weg ist... im Rahmen der Gewährleistung ist das ja ggf. noch zu vertreten aber was wenn die rum ist ? Ist dann was mit dem Wagen und ich muss den evtl. in eine Werkstatt geben die da auch nicht so richtig mit klarkommen dürfte eine Diagnose und Reparatur wahrscheinlich den jetzigen "Wertverlust" übersteigen... Was würdet ihr tun ? (die Tatsache das es sich um ein US-Modell handelt lassen wir hier mal weg, sowas ist für mich zweitrangig. Die Zuverlässigkeit steht an erster Stelle.) |
Wenns dir um das Ruckeln geht dann bring mal in Erfahrung was genau repariert wurde. Eine Reparatur bei einem mittlerweile recht alten Auto ist ja nichts Ungewöhnliches. Und du hast ja weiterhin die Gewährleistung. |
Zitat:
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Es fing nach 4 Tagen an...woher soll der Händler wissen das er in 4 Tagen kaputt geht? |
Was ganz genau gemacht wurde kann ich jetzt noch nichtmal sagen, das hab ich am Telefon nicht alles verstanden. Das ruckeln soll wohl an einer defekten Dichtung gelegen haben wodurch der Wagen Falschluft gezogen hat. Danach waren aber auch noch Leerlaufschwankungen vorhanden und die Beseitigung hat wohl einen Großteil der Zeit in Anspruch genommen. Aber wie gesagt was da genau gemacht wurde weiß ich jetzt nicht. Der Händler meinte das quasi "der ganze Motor neu ist" und ich deswegen auf den nächsten 1000km nicht schneller als 120 fahren sollte. Also quasi als wenn ein neuer Motor eingefahren werden müsste. Erst wurde als Ursache ein verstopfter Kat aufgrund der geringen Laufleistung (68000 km) vermutet. Der Händler meinte andererseits der müsste auf der Autobahn mal richtig durchgepustet werden (obwohl ich alleine 300km auf den Fahrten vom und zum Händler abgerissen hab) was aber wieder im Gegensatz zu der Aussage bzgl. den 1000km einfahren steht... Was den vollen Kaufpreis angeht, da bin ich mir eben nicht sicher. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte ist der Händler grundsätzlich erstmal gar nicht verpflichtet den Wagen jetzt schon zurückzunehmen, ein Rücktritt vom Vertrag setzt danach erstmal zwei (oder drei ?) fehlgeschlagene Reparaturversuche voraus. Und selbst danach kann der Händler bei einem Rücktritt wohl einen Wertverlust geltend machen. Für mich hört sich das ein bisschen nach Hinhaltetaktik an denn nach einem halben Jahr gibts ja die Beweislastumkehr und ich weiß nicht wie einfach ein Rücktritt dann wäre... EDIT: nein, der Fehler trat am zweiten Tag auf, ich bin aber erst zwecks Diagnose hier zu Bekannten in die Werkstatt und hab erst am vierten Tag dem Händler Bescheid gesagt. Das der das nicht wissen kann ist klar denn ich denke mal das der auch keinen Bock drauf hat den Wagen wieder da zu haben und für Reparaturenaufkommen zu müssen. |
Wäre schade drum, aber wenn es dir NUR um Zuverlässigkeit geht, und es dir absolut egal ist, ob es ein US-Golf oder ein stinknormaler Golf ist, dann gib ihn zurück. Ich persönlich würde das Risiko eingehen, weil der US-Golf echt selten ist und wahrscheinlich mehr wert ist, als du bezahlt hast. Wenn du aber nur einen stinknormalen Golf für den Alltag brauchst, dann kauf dir einen stinknormalen. Die 100% des Preises würde ich mir auch erstreiten. Wenns im Vertrag nicht explizit anders geregelt ist, betrifft die Gewährleistung natürlich den vollen Kaufpreis, und auf den hast du auch ein gutes Recht. Wertverlust hat damit nichts zu tun. |
mexiko nicht us ;) |
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