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Mindesthöhe Frontblinker Hat einer von euch eine FUNDIERTE Info bezüglich der Mindesteinbauhöhe von Frontblinkern? Bitte kein "ich hab mal gehört..." gelaber! An besten gleich mit auszug aus der StVZO Danke |
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO |
Bodenfreiheit ? Wikipedia Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich: Blinker vorne 350mm § 54 StVZO |
danke chris ;) |
Frage ist zwar geklärt aber ich hab vor kurzem auch noch diese Seite gefunden, da steht so ziemlich alles was man darf und nicht und was vorhanden sein muss oder eben nicht: StVZO (Beleuchtung) |
In diesem Thema http://www.golf3.de/elektronik/70215...leuchte-5.html ist ein schöner regelinkonformer Umbau, der auch auf die Blinker einging, ab Seite 5 wirds interessant für dich. Auch dort habe ich die folgende Empfehlung ausgesprochen - sie ist reich bebildert ;) Webtipp: |
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