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Ronnsn 19.03.2010 21:31

Eintragung - Frist für erneute Vorführung?
 
Hy, ich hatte meine Fahrwerk mit meinen neuen Felgen abnehmen lassen.
Da meine Bremsen vorn schon etwas runter waren hatte ich die Auflage bekommen diese zu erneuern und meinen Wagen abschließend noch einmal beim Prüfer vorzuführen. Wie lange habe ich dafür Zeit? Gesagt wurde mir damals (Dezember), dass es im Frühjahr mit Vorführung langt. Ist das korrekt? Wagen hat seitdem knapp 200 km mehr auf de Uhr. :o Möchte nicht 2x zahlen müssen. ;)

gruß ;)

EDIT: Bitte mal ins korrekte Board schieben, danke. :)

rulez 19.03.2010 21:32

Ich glaube du hast 4 Wochenzeit zur Nach Prüfung

Ronnsn 19.03.2010 21:55

Sicher? 4 Wochen waren doch bei TÜV-Nachprüfung ... :o

rulez 19.03.2010 22:27

Wie gesagt bin mir nicht sicher........

G-Funk187 19.03.2010 22:45

also hab grad auch eintragen lassen! Bei mir waren hinten die falschen distanzscheiben drauf ! Deshalb musste ich auch zur nachuntersuchung ! Aufjedenfall stand im bericht das ich 3monate zeit hätte das auto vorzuführen ! Aber darf es in dieser zeit nicht bewegen is ja klar !

Drive 20.03.2010 00:34

Da es hier aber um sicherheitsrelevante Teile geht (Bremsen), wundere ich mich doch sehr, das man überhaupt die Zeit zu einer Nachprüfung gegeben hat.

Bei sicherheitsrelevanten Teilen gibt es eigentlich keine Plakette. Und wenn doch, ist keine erneute Vorführung notwendig.

Daher kann bei der Aussage etwas nicht stimmen.

Hast Du die Plakette denn bekommen?

Wenn nein, hattest Du m.E. 4 Wochen Zeit für die Nachprüfung.

G-Funk187 20.03.2010 10:05

er war doch nicht zum tüv sondern zur abnahme ! da ist es anders ! Ansonsten beim tüv 4 wochen richtig!

osnabruecker 20.03.2010 11:29

Man kann bei einer Abnahme die Auflage bekommen den Wagen nochmal vorführen zu müssen bzgl. Teilen um die es gar nicht ging ? Was passiert denn wenn ich die Teile erneuere aber nicht nochmal zum TÜV fahre deswegen ?

Drive 20.03.2010 11:58

Zitat:

Zitat von osnabruecker (Beitrag 832854)
Man kann bei einer Abnahme die Auflage bekommen den Wagen nochmal vorführen zu müssen bzgl. Teilen um die es gar nicht ging ? Was passiert denn wenn ich die Teile erneuere aber nicht nochmal zum TÜV fahre deswegen ?

Die Frage hat sich mir auch gerade gestellt!

Golf-Nico84 20.03.2010 12:11

ich ich war letzte woche auch bei tüv und ich muss auch ein paar mängel beseitigen und ich habe 4 wochen zeit..mehr nicht..

G-Funk187 20.03.2010 14:46

Zitat:

Zitat von osnabruecker (Beitrag 832854)
Man kann bei einer Abnahme die Auflage bekommen den Wagen nochmal vorführen zu müssen bzgl. Teilen um die es gar nicht ging ? Was passiert denn wenn ich die Teile erneuere aber nicht nochmal zum TÜV fahre deswegen ?

dann bekommste es auch nicht eingetragen und hast keine versicherung

osnabruecker 20.03.2010 19:28

Unter der Voraussetzung das deswegen die Eintragung verweigert wird o.k., aber in diesem Fall kann ich mir das nicht vorstellen da dem TE ja gesagt wurde das eine Vorführuing im Frühjahr reichen würde. Und ich gehe mal davon aus das sich die Aussage rein auf die Bremsgeschichte bezieht.

G-Funk187 20.03.2010 23:47

Ja schwer zu sagen da müsste der TE mal was zu sagen hat der Tüv es nur nebenbei erwähnt oder steht es im bericht und es wurde nicht eingetragen !?

Ronnsn 22.03.2010 20:58

Es geht um eine Eintragung von Fahrwerk + Rad-/Reifenkombi + Spurplatten ... also TÜV bzw. HU/AU.

Die Frage bezieht sich rein auf Frist wie lange ich Zeit habe die Erneuerung der Bremsanlage bestätigen zu lassen. Mehr wollt ich nicht wissen ... :o

Zitat:

Zitat von osnabruecker (Beitrag 832854)
Man kann bei einer Abnahme die Auflage bekommen den Wagen nochmal vorführen zu müssen bzgl. Teilen um die es gar nicht ging ? Was passiert denn wenn ich die Teile erneuere aber nicht nochmal zum TÜV fahre deswegen ?

Dann wird die Eintragung, sofern dies bei der 1.Vorführung bemängelt wurde, als vorerst nicht gültig erklärt bis eine Nachbesserung mit 2. Vorführung vorgenommen wurde.


gruß

PS: Keiner hier dabei, der mal eine exakte Aussage treffen kann?

G-Funk187 22.03.2010 22:49

ja mensch also musst du auch normalen regulären Tüv machen ? Oder nur eintragen ?
Beim ersten haste 4 wochen beim Zweiten 3 monate (so war es bei mir) ansonsten denke auch 4 wochen
es ist etwas schwer zu sehen was du Tüv mässig machen musst !
weil du schreibst eintragung und Tüv ?!?!?!?

PiAzZa 22.03.2010 22:57

mach se doch einfach direkt neu is sicherheitsrelevant ?!und fahr direkt hin

Ronnsn 23.03.2010 22:18

Oh man, mein Fehler denn es sollte "also kein TÜV bzw. HU/AU." heissen. :)

Es handelt sich ausschließlich um die Eintragung, TÜV hab ich noch bis Ende 2010.

Wollte mir nur ein zweites Mal die volle Zahlung von 80€ ersparen. :o

gruß

Drive 23.03.2010 22:33

Zitat:

Zitat von Ronnsn (Beitrag 835908)
Oh man, mein Fehler denn es sollte "also kein TÜV bzw. HU/AU." heissen. :)

Es handelt sich ausschließlich um die Eintragung, TÜV hab ich noch bis Ende 2010.

Wollte mir nur ein zweites Mal die volle Zahlung von 80€ ersparen. :o

gruß

Wie nun? ::frage::

Hast also doch beides machen lassen?

G-Funk187 24.03.2010 23:10

Ok nur bei eintragung so stand es bei mir am letzten donnerstag hätte ich 3 monate zeit ! Nur dann darfste nicht fahren "wenn es nicht eingetragen ist" da haste kein versicherungsschutz ! Also mach ebend die bremsen und fertig ! Oder hat der Tüver gesagt du solltest mal deine bremsen machen und hat es dir eingetragen ? Nö ne ?
MFG


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