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Eingeschränktes Halteverbot.. War eben 5 Minuten in der Bibliothek, hab die Parkscheibe reingelegt auf Halb 1 und da wars viertel nach. War wirklich um 20 nach wieder da. Spätestens! und Zack hab ich n Knöllchen wegen eingeschränktem Halteverbot. Ist das rechtens? |
ich glaube schon...soweit ich weiß darf man max. nur 5 min im eingeschränkten halteverbot stehen...so genau weiß ich es leider uach nicht |
Ich dachte auch, dass man da maximal 5 min halten darf zum be oder entladen usw. Aber das hier habe ich schnell gefunden dazu: Zeichen 286 Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot Eingeschränktes Halteverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein. |
Eingeschränktes Halteverboht heist doch 3 min mit laufendem Motor. Oder nur zum be und etladen. Wer den Motor abstellt und das Fahrzeug verlässt:"der Parkt"! Oder vewechsle ich da was? mfg benni |
Zitat:
so würde ich das auch sehen....die Sache ist eindeutig glaub ich.... |
Mich haben die mal im vorbeifahren aufgeschrieben. Eine Zivilstreife war das, weil ich keinen Polizeiwagen gesehen habe. Oder die olle Politesse hat sich hinter einer Ecke versteckt:schimpf: Habe dort gestanden ca 4-5 min und das Knölche kam nach Hause. Obwohl ich drin sahs und der Motor lief. mfg |
Ich glaub, dass wenn man den Motor abstellt man sein Auto im Blickfeld haben muss. Damit man direkt wegfahren kann, wenn was ist. |
Zitat:
Wenn sie dich aufgeschrieben hat ist es zu Späht. Ist manchmal sowieso wegelagerrei in meinen Augen. Schauen auf das Parktiket und kommen dan in 10 min nochmal wieder um zu kassieren. |
Aber wenn er die Scheibe auf halb 1 gelegt hat und es viertel nach 12 war (was ja richtig ist), kann sie ihm kein Knöllchen geben. Erst um 5 nach halb. |
Der § sagt aber was anderes. Scheiß rechtslage ich weiß aber der Staat ist hier im Recht. Wer sein Auto verlässt der Parkt und hält nicht ob nun mit oder ohne Parkscheibe |
Hi ^^ Also wenn ich das richtig interpretiere handelt es sich hier um ein "eingeschränktes Halteverbot" was wie benni schon schrieb heißt das es zum Be und entladen dient. Parkscheibe hin oder her. Die bringt dir da leider nichts. :/ |
Bei einem eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Minuten gehalten werden. beim Be- und Entladen auch länger. Das Fahrzeug muss unmittelbar im Einwirkungsbereich sein. Eine Entfernung von 10m ist schon zuviel, eine Tür etc mit Sicherheit auch. Vor allem hat er damit angezeigt, dass er eigentlich parken will. Wer sein Auto verlässt oder zumindest den Bereich in dem unmittelbar auf das Auto eingewirkt werden kann, der parkt. So einfach ist das. @TE: Wie lange hast du deinen Führerschein? Wolfgang |
Naja.. ist auf jedenfall scheiße gelaufen -.- Erst in der Bücherreih 8 euro Mahngebühr und dasnn das noch :S |
Zitat:
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