golf3.de

golf3.de (http://www.golf3.de/forum.php)
-   TÜV-Board (http://www.golf3.de/forumdisplay.php?f=34)
-   -   Muss zum TÜV, hab aber ein paar sachen die Probleme machen könnten... (http://www.golf3.de/showthread.php?t=6546)

spacer 15.05.2006 12:02

Muss zum TÜV, hab aber ein paar sachen die Probleme machen könnten...
 
Servus,
also folgendes, ich baue meinen Golf jetzt auf AUTOGAS um,
dann muss ich damit natürlich zum TÜV...

Frage:
was passiert wenn der feststellt das mein Auspuff und meine Unterbodenbeleuchtung nicht "OK" sind?

Also verliere ich dann im zweifelsfall meine Betriebserlaubnis? oder kann es sein das er das GAS Teil erst dann einträgt wenn auch die anderne "mängel" behoben sind?

Wie läuft das?

Osiris 15.05.2006 12:12

so weit ich weiss wird er dich mit der ubb und dem esd nach hause schicken und nix eintragen bevor dass nicht ordnungsgemäß läuft.. sonst könntest ja theo mit eingetragenem autogas fahren und des andere wie bisher uneingetragen lassen:)

ausser du hast einen kulanten prüfer der darüber hinwegsieht glaub ich aber eher nicht dass er bei so was noch ein auge zudrückt....

einfach mal irgendwo versuchen würd ich sagen wenn net zum nächsten fahren... oder gleich ubb und esd tausen / abbauen dann zum tüv eintragen und wieder rauf damit

bAstard 15.05.2006 12:15

kenns von meinem... erst mängel beheben dann eintragungen abholen :abgelehnt:

spacer 15.05.2006 12:33

Zitat:

Zitat von Osiris
so weit ich weiss wird er dich mit der ubb und dem esd nach hause schicken und nix eintragen bevor dass nicht ordnungsgemäß läuft.. sonst könntest ja theo mit eingetragenem autogas fahren und des andere wie bisher uneingetragen lassen:)

ausser du hast einen kulanten prüfer der darüber hinwegsieht glaub ich aber eher nicht dass er bei so was noch ein auge zudrückt....

einfach mal irgendwo versuchen würd ich sagen wenn net zum nächsten fahren... oder gleich ubb und esd tausen / abbauen dann zum tüv eintragen und wieder rauf damit

mist, UBB ist nämlich ein riesen aufwand die abzubauen, müssen die stoßstangen runter, und das halbe auto zerlegt werden, da es eine mit zentralem steuergerät (hinterm Armaturenbrett) ist, beim auspuff da isses ne MSD Atrappe...

verdammt *g*

wie schauts aus mit kosten? also muss ich beim tüv was zahlen wenn der es mir NICHT eingetragen hat?

Osiris 15.05.2006 12:43

viiiiiiiiieeeeeeeeel geld :) ne ich weiss net kommt auch wieder drauf an.. gibt einen der sagt so nicht und schickt dich nach hause der andere will kohle von dir...

und bevor jetz einer kommt der tüv-mensch will immer geld

ich hab schon beides erlebt :)

spacer 15.05.2006 12:48

oh man immer wollen alle Geld, das ist echt lästig :D

bAstard 15.05.2006 12:50

also ich war ja seit donnerstag dekra.. Tüv und haste nicht gesehen wegen meinen Felgen + Lenkrad. Ich hab nirgends was zahlen müssen, denk mal aus kulanz. Normalfall 35€/h beim TÜV wenn ich mich nicht irre ?
Try it spacer :P sind ja nur 35€ :D

Osiris 15.05.2006 12:50

ja klar was denkst du denn... willst du etwa keins wennst welches kriegst?

spacer 15.05.2006 12:53

naja ich will keins zahlen wenn ich NICHTS dafür krieg :D
das dumme ist bei der gas anlage muss der sicher unter's auto schauen und da KANN er die die UBB einfach nicht übersehen, die MSD Atrapper merkt der mit etwas glück nicht aber die UBB *roleeyes* man hoffentlich schaut der sich nicht meine elektrik an :D

darklord 15.05.2006 13:00

Zitat:

Zitat von spacer
oh man immer wollen alle Geld, das ist echt lästig :D

thats live ;)

Noplex 16.05.2006 16:50

dat wird dann nix mit eintragen... mir hamse fahrwerk und felgen nit eingetragen bevor die HUPE lief...

joell 16.05.2006 17:00

@spacer: mit der UBB wirst du Riesen-Ärger bekommen! Allein der Anbau ist

bereits verboten! Das steht in der StvZO. Und die MSD Atrappe ist auch leicht zu

erkennen, einmal drangeklopft und der TÜV Heini weiß Bescheid.

Also ich würds gar nicht riskieren, so zur Abnahme vorzufahren....

Gruß Joell

spacer 16.05.2006 17:24

verdammt, ach man die welt ist ungerecht,....

Noplex 18.05.2006 22:46

nö das is zum teil scho ganz okay so....

scheiss UBB rotz......... der mist is ja nu wirklich gefährdent...

spacer 19.05.2006 08:15

an scheiß ist der gefährdend, ich habs ab und an (1-2 mal im monat) auf nem parkplat an...

Noplex 23.05.2006 17:21

im strassenverkehr isses sehrwohl gefährdend.....

ob du es ja nun nur aufm parkplaz anhast interessiert den TÜV herzlich wenig....

gut, dass man den scheiss nit eingetragen bekommt

Golf3 Fahrer 23.05.2006 19:31

würd auch sagen das gibt probleme!!!!



gruß
patrick

schokoboy23 23.05.2006 23:54

hmmm

hätte gelaubt ubb kann man haben aber darf nicht im fahrenden zustand eingeschaltet werde

Noplex 24.05.2006 00:01

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Bremer 24.05.2006 00:21

@Noplex: sehr gut beschrieben
schaut auf dem Treffen sicherlich gut aus, leider gibt es immer noch ein paar unvernüftige die das auch im Straßenverkehr einschalten...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:46 Uhr.

Powered by vBulletin®