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ist ne unbedenklichkeitsbescheinigung eintragungsfrei? hab grad innen andern forum gelesen das einer was meinte wegen unbedenklichkeitsbescheinigung.. das is mir grad nicht klar ob eintragungsfrei oder nicht... |
Wenn du ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für etwas hast, dann bedeudet das, dass die Sache "EINTRAGBAR" ist, per Einzelabnahme! Gibt es z.B. bei GfK-Anbauteilen! Die Unbedenklichtkeitsbescheinigung selbst ist eintragungsfrei, du darfst sie also mitführen und musst keine Angst haben, dass du nen Mängelbericht bekommst, weil sie z.B. in deinem Handschuhfach liegt! ::hammer:: |
aber MUSS nicht eingetragen werden? |
Die sagt dir nur, dass das Anbauteil im Bereich der StVO keine, ich sag mal, fiesen Nebenwirkungen hat. zB halt Nachbauteile die nicht aus ABS sind, Formteile für die Karosse und auch diverse billige Heckflügel. Das machts nur leichter die eingetragen zu bekommen. Aber eintragen ist auch hier absolute Pflicht. So weiss ichs von meinem Prüfer. |
eine eintragung ist pflicht! wie die vorderleute schon geschrieben haben hilft das nur eine eintragung per einzelabnhme leichter zu machen |
...kann man so ähnlich sehen wie ein materialgutachten! verschoben ins TÜV board |
Allgemeine Informationen zu Gutachten TÜV-Teilegutachten Hier handelt es sich um eine Fahrzeugspezifisch, TÜV-Geprüftes Teil. Es ist eine Anbau-Abnahme nach § 19 (STVZO) erforderlich. Diese ist bei jeder Prüfstation ohne Probleme möglich. Gutachterliche Stellungnahme Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeugspezifisch TÜV-Geprüftes Teil. Es ist keine Anbauabnahme erforderlich. Es müssen jediglich die Gutachten mitgeführt werden. Materialgutachten Achtung bei Materialgutachten ist Abnahme nach § 21 (STVZO) erforderlich. Bitte sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Prüfstation ab! |
Da hat dann eine Prüfstelle für kleines Geld so einen Wisch geschrieben weil richtiges Gutachten Geld kostet. Wir bei vielen Grill ohne Zeichen und ähnlichem so gemacht. |
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