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pat... 09.04.2009 13:13

Mindestabstände Beleuchtungen
 
Damit diese ewigen diskussionen und ratereien ("ich hab mal gehört, dass...) mal aufhören sind hier mal die gängigsten mindestmaße für fahrzeugbeleuchtungen:



Zitat:

Zitat von wikipedia

Mindestabstände

Unabhängig von der Bodenfreiheit des Fahrzeugbodens gibt es Mindestabstände zur Fahrbahnoberfläche für eine Reihe von Anbauteilen. In Deutschland sind - in der Regel in der StVZO - folgende Beschränkungen verbindlich:

• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen


Golf 3 GTi 09.04.2009 13:24

schick schick aber eine frage habe ich an dich.

hast du auch daten wieweit nebler von einander weg sein dürfen?

wollte meine nebler mit den blinkern tauschen das die weiter nach aussen stehen

wolfi71 09.04.2009 14:23

http://de.wikipedia.org

Da werden Sie geholfen (meist jedenfalls).

ECE ist übrigens keine Regelung der EU. Das ist eine Regelung der UN-Wirtschaftskommision für Europa.

Wolfgang

pat... 09.04.2009 14:25

Zitat:

Zitat von Golf 3 GTi
schick schick aber eine frage habe ich an dich.

hast du auch daten wieweit nebler von einander weg sein dürfen?

wollte meine nebler mit den blinkern tauschen das die weiter nach aussen stehen


kannst vergessen, da die blinker lt. liste max. 500mm von der fahrzeug außenkante (RADLAUF!!!) entfernt sein dürfen!

jeti 09.04.2009 14:54

Zitat:

da die blinker lt. liste max. 500mm von der fahrzeug außenkante (RADLAUF!!!) entfernt sein dürfen!
das sollte ja locker klappen, oder nicht ???

Die Idee hatte ich nämlich auch schon ...

Golf 3 GTi 09.04.2009 15:02

meine stoßstange hab ich schon so gecleant das die nebler nach aussen kommen.

cursor 09.04.2009 17:41

Welche Farben sind zulässig?
- Abblendlicht -> Weiß
- Blinker -> Gelb (vor EZ. 1.1.1970 auch Rot)
- Bremslicht -> Rot
- Schlusslicht -> Rot
- NSL -> Rot
- NSW -> Weiß oder Gelb
- Rückstrahler hinten -> Rot
- Rückstrahler seitlich -> Gelb
- Kenzeichenbeleuchtung -> Weiß


Ab wann ist was vorgeschrieben?


vor 1.07.1961 - Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original
vor 1.01.1970 - Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig

vor 1.01.1983 - Bremslicht auch gelb zulässig
vor 1.01.1983 - Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte), nur bei Abnahme vor 01.01.1998


ab 1.07.1969 - Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
ab 1.04.1970 - Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

ab 1.10.1974 - Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
ab 1.01.1977 - Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig
ab 1.05.1979 - Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich


ab 1.01.1987 - Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
ab 1.01.1988 - Pflicht für Dreipunktgurte hinten
ab 1.08.1988 - Hauptscheinwerfer Reflektorkante 500 mm

ab 1.10.1989 - Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
ab 1.01.1990 - Leuchtweitenregulierung erforderlich


ab 1.01.1991 - Nebelschussleuchte erforderlich
ab 1.01.1991 - Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen






Leuchtweitenregulierung
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.01.1990 müssen mit einer vom Innenraum aus einstellbaren Leuchtweitenregulierung
ausgerüstet sein. Sollte nach einem Scheinweferumbau an den neuen Scheinwerfern keine Stellmotoren verbaut sein, so
müssen diese nachgerüstet werden.


Nebelschlussleuchte (NSL)
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.01.1991 müssen mit einer vom Innenraum aus einschaltbaren NSL ausgerüstet sein.
Sollte nach einem Rückleuchtenumbau an den neuen Rückleuchten keine NSL integriert sein, so muss eine separate nachgerüstet
werden. Diese muss ein E-prüfzeichen tragen und dafür gekennzeichnet sein. Es langt eine auf der Fahrerseite.


Rückstrahler (§53 Abs. 4 StVZO)
Jede PKW muss mit zwei Rückstrahlern ausgerüstet sein. Sind diese nicht in den Rückleuchten integriert
(erkennbar an der Kennzeichnung IA), so müssen diese separat angebracht werden. Hierbei ist darauf zu
achten, dass sie die Farbe Rot, ein E-Prüfzeichen und die Kennzeichnung IA besitzen. Des Weiteren ist
darauf zu achten, dass sie mit der Unterkante mind. 350mm und max. 900mm mit der Oberkante, sowie
in einem 90° Winkel über der Fahrbahn angebracht werden.



Rück- und Innenspiegel (§56 StVZO)
Alle PKW müssen über einen Linken- und Innenspiegel verfügen. Sollte die Heckscheibe durch Folie, etc. verdeckt sein, so
wird ein rechter Außenspiegel erforderlich.


Kennzeichen (§60 StVZO)
Kennzeichen müssen der DIN 74069 entsprechen und mit einem DIN-Stempel versehen sein. Das hintere Kennzeichen darf
bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Das hintere Kennzeichen muss so beleuchtet sein, dass
es aus 20 Metern Entfernung komplett lesbar ist. Maximalthöhe des hinteren Kennzeichens (oberer Rand) 120cm.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:12 Uhr.

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