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-   -   Tachojustierung NICHT immer ILLEGAL !!! (http://www.golf3.de/showthread.php?t=52875)

marko1983 07.03.2009 21:46

Tachojustierung NICHT immer ILLEGAL !!!
 
Hallo,

habe das Thema hier schon oft in vielen Beiträgen gelesen...
Ist Tachojustierung beim Golf 3 möglich ???
Viele sagen ja, aber es ist illegal in Deutschland ! Das stimmt nicht !!!
Wenn man einen gebrauchten Tacho (vom Schrottplatz etc.) einbauen möchte (aufgrund eines Defekts am jetzigen Tachos) und dieser nicht dem Km-Stand eures Fahrzeugs entspricht, darf der KM geändert werden (auf den korrekten km-Stand des alten Tachos)
Also muss man keinen neuen Tacho bei VW kaufen !
Damit macht sich weder der Tacho-Justierer, noch der Kunde/Auftraggeber strafbar !!!

Genaueres bitte hier nachlesen beim Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg06-039.html

Hoffe damit mal Licht ins Dunkel gebracht zu haben !


mfg
marko

vwcult33 07.03.2009 21:50

Ja iss nicht illegal, man darf es machen oder machen lassen.
Nur man muss es bei einen Verkaufsfall angeben, das dieser km stand verändert wurde.

DaK 07.03.2009 21:56

Zitat:

Zitat von vwcult33
Ja iss nicht illegal, man darf es machen oder machen lassen.
Nur man muss es bei einen Verkaufsfall angeben, das dieser km stand verändert wurde.

Auch wen er praktisch der selbe ist? Wurde ja nicht ,,geändert" wen man z.B. einen vom Schrott holt und den genau auf den KM Stand von seinem alten setzt.

marko1983 07.03.2009 22:00

Zitat:

Zitat von DaK
Auch wen er praktisch der selbe ist? Wurde ja nicht ,,geändert" wen man z.B. einen vom Schrott holt und den genau auf den KM Stand von seinem alten setzt.

Ja genau, das wäre nicht strafbar ! Das müsste man auch bei Verkauf nicht angeben, der der KM-Stand nicht verändert wurde, sondern nur der Tacho ausgetauscht wurde ! Steht so im Gerichtsurteil !

mfg
marko

ChristianXD 07.03.2009 22:05

Wenn du angiebst Laufleistung XXXtkm oder Kilometerstand oder stand Wegstreckenzähler ist das was anderes. Wegstreckenzähler ist wilkürlich. Laufleistung ist genau beschrieben wie man damit umgehen muss...

Wenn ich meinen fertig habe und der grundaufgebaute motor drin is dann kommt der Tacho neu und genullt rein... weil ich der letzte bin der den wagen fahren wird...

Amazing 09.03.2009 12:04

marko: lese dir bitte die absätze in deinem link nochmal genau durch!

Du verstehst da nämlich was falsch, aber gewaltig!!!

Weesel 09.03.2009 12:27

hat mehr oder weniger nichts damit zu tun, wayne...

es ist in deutschland definitv verboten an tachos zu drehen... auch bei austausch tachos!

"2. Nach § 22a wird folgender § 22b eingefügt:
„§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und
Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein
Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass
er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang
das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers,
der in ein Kraftfahrzeug eingebaut
ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder
beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet,
indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung
einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem
anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt" <---- beim letzten punkt greift obiger link...

greetz weesel

wolfi71 09.03.2009 14:12

Hallo Weesel,

genau der §22b wurde mit der Abweisung des BVerfG eingeschränkt. Und da haben einige Staatsanwälte schon schwer Federn lassen müssen.

Ich zitiere mal direkt aus der Abweisung:
Zitat:

Ein Verfälschen der Messung eines Wegzählers im
Sinne der Vorschrift liege daher nur dann vor, wenn die durch ihn
geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die
tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt. Ein
Verfälschen sei demgegenüber gerade nicht gegeben, wenn auf den
Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung
oder Datenrestauration eingewirkt wird, da diese Handlungen auf die
Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs abzielen. Was
das Bereitstellen von Software betrifft, sei es nicht ausreichend, dass
das Computerprogramm lediglich zur Begehung der in Bezug genommenen
Straftaten geeignet ist. Die von der Vorschrift geforderte
Zweckbestimmung müsse vielmehr eine Eigenschaft des Computerprogramms
darstellen; es müsse sich also um „Verfälschungssoftware“ für die
strafbare Manipulation von Wegstreckenzählern oder
Geschwindigkeitsbegrenzern handeln. Darum gehe es hier gerade nicht.
Also sprich: Wer einen Tacho einbaut und den Kilometerstand nicht anpasst, macht sich strafbar, weil er den manipuliert.

Allein der Besitz einer solchen Software oder die Änderung des Kilometerstandes ist für sich allein noch nicht ausreichend. Du musst in betrügerischer Absicht Anzeige des Wegstreckenzählers ändern um über die tatsächliche Laufleistung hinwegzutäuschen. Wenn du aber z.B. einen Tacho vom Schrott holst mit 70000km udn den an deinen mit 170000km anpasst, so ist das nicht strafbar. Es wäre aber strafbar das Auto mit dem Kilometerstand 70.000km zu betreiben und dann zu verkaufen ohne Hinweis, dass da 100.000 km fehlen. Spätestens beim nächsten Käufer würde der "Hinweis" vergessen werden.

Übrigens bezweifle ich, dass die Vorschriften in dem §22b einen einzigen Täter von der Tat abhalten.

Wolfgang

Weesel 09.03.2009 14:23

mkay, von wann war das?
hatte es nur im bekanntenkreis auch mitbekommen, ein kumpel hatte für eine firma gearbeitet, welche an tachos arbeiteten... die hatten auch aufgrund der gesetzesänderungen ihren firmensitz ins ausland verlegt! bei denen ging es aber definitv nicht um tachos runterdrehen, sondern um einstellen bei austauschtachos etc...

da war ja nur die rede von "Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers", welches für mich noch nicht einschließt das austauschtachos angepasst werden...


greetz weesel

marko1983 09.03.2009 21:48

Zitat:

Zitat von Amazing
marko: lese dir bitte die absätze in deinem link nochmal genau durch!

Du verstehst da nämlich was falsch, aber gewaltig!!!

Nein denke ich nicht, es zählt die tatsächliche Km Leistung des Autos, nicht des Tachos, wie Wolfi schon schreibt, kann das dann bei einem Autausch Tacho "angepasst" werden ! Das ist ja der Punkt !

mfg
marko

wolfi71 10.03.2009 09:03

Hallo Weesel,

es gibt auch Firmen, die lesen die Tachos aus. Das ist bei Leasingrückläufern generell der Fall, weil da wurde reichlich manipuliert. Bei neuen Autos ist das an mehreren Stellen gespeichert. Und es wird dir nicht mal angezeigt, wenn da einer geändert wird. Es ist nur auslesbar und das nur mit Sondersoftware. Mit dem entsprechenden Aufwand kann man aber alles ändern.

Der §22b StVZO ist so eine typische Juristenlösung, wobei klar war, dass die Angleichung des Tachostandes des einzubauenden tachos an den ausgebauten immer legal sein sollte. Nur die Polizei ging und geht teilweise bis heute davon aus, dass jeder, der einen Tachostand ändert ein Betrüger ist. So ist es eben, wenn man von sich auf andere schliesst.

Wolfgang

ChristianXD 10.03.2009 10:29

also, bei volvo macht es keinen sinn zu versuchen den tacho runter zu schrauben,denn es wird im Zentral und Motorsteuergerät abgelegt. wenn man nen neuen tacho verbaut zündung an starten und siehe da, da steht der alte tachostand...

michaABF 10.03.2009 11:04

Zitat:

Zitat von ChristianXD
also, bei volvo macht es keinen sinn zu versuchen den tacho runter zu schrauben,denn es wird im Zentral und Motorsteuergerät abgelegt. wenn man nen neuen tacho verbaut zündung an starten und siehe da, da steht der alte tachostand...

Nur blöd wenn das Stg mal kaputt geht. Dann stehst da genauso wie wenn du nen kaputten Tacho hast :-(

Gallo 10.03.2009 13:43

Also Leute ..

Ich mache mich doch Strafbar damit wenn ich den Kilometerstand nach UNTEN Manipuliere ( mit einem Programm )

kleines Beispiel :

Ich habe ein Auto mit , sagen wir 180 tkm . Nun geht der Tacho kaputt .
Kaufe einen Tacho auf dem 150 tkm stehen .. Wenn ich den nun also einbaue würde ich mich strafbar machen , weil ich nach unten hin fälsche . Jetzt müsste ich nach oben Korrigieren und das kann nicht verboten sein , da ich wenn ich nicht ändern würde , die Laufleistung nach UNTEN gfälsche ?


HALLO ????

tiimaey 11.03.2009 08:09

also mein Austauschtacho hat 296tkm :) mich störts nicht, weil wenn man gerüchten glauben darf, geht der nach 300.000 wieder auf 0? wie soll ich das denn beim tüv erklären? zumal mein alter tacho nur 190tkm drauf hatte :)

wolfi71 11.03.2009 08:26

Das mit den 300000 stimmt, aber da wird was angezeigt, dass da ein überlauf stattfand.

Und natürlich darfst du den neuen Tacho an den alten Stand anpassen lassen. Wir wollen es mal klar sagen: An uns Umbauer hat doch bei der Vorschrift keiner gedacht. Das einzige, was die im Kopf hatten, das waren die Gebrauchtwagenschieber und die Tatsache, dass es nicht verboten war, weil der Wegstreckenzähler kein zulassungsrelevantes Teil ist. Es müsste nicht mal einer vorhanden sein. Und die Werkstätten können und dürfen das anpassen, wenn die einen Tacho verkaufen und einbauen. Dass man seinen Tacho auf dem Schrott besorgt, daran hatte keiner von den Erfindern dieser Vorschrift gedacht, soweit diese Sorte von Bürokraten überhaupt denken kann.

Wolfgang

GP-Wu 11.03.2009 08:31

Zitat:

Zitat von tiimaey
also mein Austauschtacho hat 296tkm :) mich störts nicht, weil wenn man gerüchten glauben darf, geht der nach 300.000 wieder auf 0? wie soll ich das denn beim tüv erklären? zumal mein alter tacho nur 190tkm drauf hatte :)

ganz einfach wenn er bei 0 ist kannst du ja zu vw gehen und es auf deinen alten Tachostand anpassen lassen, ist ja dann unter 100km drauf :D

tiimaey 11.03.2009 08:44

Zitat:

Zitat von GP-Wu
ganz einfach wenn er bei 0 ist kannst du ja zu vw gehen und es auf deinen alten Tachostand anpassen lassen, ist ja dann unter 100km drauf :D

und dann? wenn ich den ma verkaufen sollte sieht das immernoch besser aus :D

GP-Wu 11.03.2009 08:48

bei meinem G3 steht auch 45000km drauf, ich bin der Meinung man darf ein Auto verkaufen mit abweichendem kilometerstand mann muss es nur immer angeben und im vertrag festlegen

Weesel 11.03.2009 13:38

Zitat:

Zitat von tiimaey
also mein Austauschtacho hat 296tkm :) mich störts nicht, weil wenn man gerüchten glauben darf, geht der nach 300.000 wieder auf 0? wie soll ich das denn beim tüv erklären? zumal mein alter tacho nur 190tkm drauf hatte :)

wenner über 300.000 ist verschwindet das total zeichen aus der anzeige und er springt auf 0 zurück...

mhm, ich sag ma so, wo kein kläger da kein richter! das das tacho anpassen technisch ohne probleme möglich ist ist ja klar... das damit gerne schindluder getrieben wird auch^^ im zweifelsfall kommt das dann eh auf den einzelfall an! zur not halt in die werkstatt und mir nen wisch holen auf dem der originalstand vermerkt war oder so...

greetz weesel

hehe, dazu nochn video^^ http://www.youtube.com/watch?v=eqBqg2nW6Sw
herlich auch wie er abgeht^^


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