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mbs3er 22.02.2009 11:12

Gewinde unter Gutachtengrenze
 
Hallo

Da ich demnächst n paar Felgen eintragen lasse muss wollte ich mal kurz was fragen.
Ich hab das Hiltrac Gewindefahrwerk drin. Im Gutachten steht man muss vorne min. 25mm Restgewinde und hinten min. 55mm haben.
Im Moment habe ich vorne aber nur noch 5mm und Hinten keine Vorspannung mehr.
Klar Hinten müsste ich soweit hoch drehen bis ich wieder Vorspannung hätte aber vorne würde ich das so eingertragen bekommen?
Die Felgen werden ja zusammen mit Tieferlegung und Spurplatten eingetragen. Fahrwerk ist ja bei mir schon eingetragen.
Jetzt ist halt die Frage, ob ich das vorne so lassen könnte, wenn es nirgendwo schleift und alle gesetzlichen bestimmungen erfüllt sind.
Weil im Gutachten vom Fahrwerk steht ja eigentlich man muss 25mm vorne noch haben.

Gruß

Crs 22.02.2009 11:24

Ist es ueberhaupt mit dem zu geringen Restgewinde eingetragen oder hast es nachm Eintragen nochmal runter geschraubt?

mbs3er 22.02.2009 11:27

ja genau nach dem eintragen nochmal runter gedreht

Crs 22.02.2009 11:40

Bringt ja alles nichts, musst du wieder hochdrehen und hoffen, dass der TUEV das nicht bemerkt. Sonst kann er dir die Abnahme verweigern.
Warum hast es eigentlich nicht im tiefsten Eintragen lassen? Ich fahre meines auch unter dem angegebenen Restgewinde, aber eingetragen!

mbs3er 22.02.2009 11:54

Ja das is ja halt die frage ob das überhaupt möglich ist. Der muss das doch sowieso neu eintragen wegen andere felgen. Ich hab damals gedacht: Drehste lieber nur so weit runter wie es im gutachten steht...

Crs 22.02.2009 13:45

Und wenn du TUEV drauf haste kannste ja ruhig noch weiter runter drehen? Du weisst doch betsimmt, dass das verboten ist und deine Betriebserlaubnis erlischt. Es gibt ja nicht viele Moeglichkeiten. Ender Hochdrehen, oder so zum TUEV fahren und hoffen das er es nicht gemerkt, und wenn doch, dann versuchen es neu abnehmen zu lassen.

mbs3er 22.02.2009 14:07

Zitat:

Zitat von Crs
Und wenn du TUEV drauf haste kannste ja ruhig noch weiter runter drehen? Du weisst doch betsimmt, dass das verboten ist und deine Betriebserlaubnis erlischt.

Das weiß ich wohl. Das Risiko bin ich eingegangen...

Dann müsste ich aber eine Vollabnahme mahen oder nicht? Weil es ja nicht im Gutachten steht.

AAM 22.02.2009 14:46

Richtig da wird ne Einzelabnahme fällig, dann geht es.

Aber achte auf die mind. 50cm von der Lichtaustrittskante zum Boden.

ChristianXD 22.02.2009 15:42

Zitat:

Zitat von AAM
Richtig da wird ne Einzelabnahme fällig, dann geht es.

Aber achte auf die mind. 50cm von der Lichtaustrittskante zum Boden.


habe hier die richtlinien gefunden.

Also die überfahrt der Bodenschwelle kann ich bei meinem jetzt schon vergessen..

Diese Richtlinien gelten nun bundesweit...

http://www.audicabriolet.de/faq/80/t...=85&tb=faqlink

AAM 22.02.2009 15:45

Zitat:

Zitat von ChristianXD

Diese Richtlinien


Richtlinien sind keine Gesetze fertig aus!!!!

Der Prüfer muss sich nicht daran halten.

ChristianXD 22.02.2009 15:51

Aber um Straßenschäden zu vermeiden halten die Prüfer sich dran....

AAM 22.02.2009 15:58

Das seh ich dann im März oder April:D

Da werden die 17" Felgen eingetragen und das Fahrwerk nochmal runter gedreht.

LEIDER muss ich dazu zum TÜV und darf nicht zur GTÜ weil ich andere Reifen fahren will die nicht im Felgengutachten stehen.
Einzelabnahme halt.

Wenn ich dann an den Prüfer gerate der schon meine Ventofront nicht gleich eintragen wollte dann wird es lustig :D :D

"Hochgeschwindigkeitstest auf der Autobahn weil die Aerodynamik des Autos durch die Front verändert wird"

Als er dann von mir gehört hat das der Golf mit 168km/h eingetragen ist war er ganz ganz schnell still....

ChristianXD 22.02.2009 16:02

Ventofront eingetragen??? Wer macht denn so nen Blödsinn, das kannst du so lassen. genauso wie du die front vom Golf 4 Cab einfach so an den 3er setzen darfst... Über sowas machen wir hier uns keine gedanken^^

Da sind die hier noch recht human....

AAM 22.02.2009 16:05

Zitat:

Zitat von ChristianXD
Ventofront eingetragen??? Wer macht denn so nen Blödsinn, das kannst du so lassen. genauso wie du die front vom Golf 4 Cab einfach so an den 3er setzen darfst... Über sowas machen wir hier uns keine gedanken^^

Da sind die hier noch recht human....


Man MUSS diese Fronten eintragen! GTÜ und TÜV haben mir das bestätigt!

Golf und Vento sind verschiedene Typen somit sind sämtlich Gutachten und ABE's NUR für den Vento oder Golf gültig, es sei denn es stehen beide im Gutachten.

Golf = Typ 1H1

Vento = Typ 1H2

Bei einem Unfall kann es sonst Ärger geben!

ChristianXD 22.02.2009 16:09

Hmm, naja, also hier kratzt das niemandem die bohne...

Kommt auf dem Prüfer drauf an.

Also in sachen eintragung musst du wissen ob du ihn so einträgst, oder ihn vorher hochschraubst.

LG Chriss

AAM 22.02.2009 16:12

Zitat:

Zitat von ChristianXD

Also in sachen eintragung musst du wissen ob du ihn so einträgst, oder ihn vorher hochschraubst.

Oh man.....wer sowas macht ist selber Schuld wenn es kracht oder er in ne Kontrolle kommt.

Niemals!
An meinem Auto muss alles 100% Legal und eingetragen sein!
Deshalb auch die Sache mit der Ventofront.

mbs3er 22.02.2009 16:33

OK dann werd ich das wohl über die einzelabnahme machen...Und hinten dreh ich dann erstmal wieder hoch bis vorspannung und leg n paar gewichte in kofferraum, damit die eingetragene tiefe nachher wieder passt.
Muss ich mal sehen wie der Prüfer dann so drauf is und es sofort einträgt oder nicht


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