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SOX 09.01.2009 10:44

Eintragungen
 
Ich habe da mal eine frage darf mann eigentlich bei diesem wetter auch mit Sommer reifen zum tüv zu einer eintragung fahren weil ich wollte gerne alles zusammen eintragen lassen quasie fahrwerk mit schicken sommerrädern inklusive spurplatten und so weil ja eigentlich nur Winter reifen zurzeit zu fahren sind ?

MFG SOX

vw_customs 09.01.2009 11:15

kannst du machen.
ansonnsten mußt du ja die rad , felgen kombination im frühjahr nochmal eintragen.
ich würde sie aber danach gleich wieder abbauen.

vwgolfer84 09.01.2009 11:17

puhhh das ist eine gute frage,
das würde ich auch gerne wissen, also wenn jemand was weiss bitte hier posten.
ich habe nämlich das problem das mein auto mit den kleinen winterrädern zu tief kommt.
ich wollte meine neue gruppe a anlage eintragen lassen und da meinten die von der dekra und vom tüv, die anlage ist kein problem zum eintragen nur ist der wagen mit den kleinen rädchen zu tief und deswegen bekomm ich die anlage nicht eingetragen.
wenn ich jetzt fürs eintragen meine 17er drauf machen würde, hätte ich mit cl lippe wieder meine 11cm die man fürn tüv braucht.

Drive 09.01.2009 11:32

siehe hier:

http://www.warum-winterreifen.de/win...icht/index.php

Amazing 09.01.2009 11:36

man unterscheide bitte PFLICHT und GESETZ beim fahren der winterreifen!

Du bist gesetzlich nicht verpflichtet, ab einem bestimmten datum mit winterreifen zu fahren! jedoch MUSST du dein Kfz den witterungsbedingungen anpassen! bei starken winterbedingungen ( Schnee, eis, glätte auf strassen! ) solltest du winterreifen haben! wirst du angehalten, kassiert du ein bußgeld!

Sind die temperaturen winterlich, die strassen aber nun wirklich frei von schnee, eis und glätte, ist es reine ermessensfrage des polizisten!

wenn du einen unfall baust mit sommerreifen, ist es auch ermessensfrage, grade bei der versicherung! stell dich hier darauf ein, das du schuld bekommst, auch wenn zB kein schnee liegt, will mich da aber nicht festlegen!

Hoffe, das ich helfen konnte!

ERGO:

Schmeiss dir fix alles drauf, fahr NUR zum TÜV ( lass dir vorher einen termin geben, den kannst du zur not vorhalten wenn du angehalten wirst )! lass die eintragungen machen und bau zu hause SOFORT wieder zurück auf winter!
Achte aber eben auf eure strassenbedingungen!!

Alles auf eigene verantwortung und gefahr!!

Crs 09.01.2009 11:36

Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Quelle: http://www.warum-winterreifen.de/win...icht/index.php


Wenn also kein Schnee liegt und es im tiefsten Winter auch noch plus Grade sind, brauch ich Theoretisch keine Winterreifen fahren?
Du musst sowieso mit der groessten Rad/Reifen Kombi zum TUEV die in deinem Schein steht, sonst werden die wieder ausgetragen bzw dein fahrwerk wird nicht eingetragen

Weesel 09.01.2009 11:53

Zitat:

Zitat von Crs


Wenn also kein Schnee liegt und es im tiefsten Winter auch noch plus Grade sind, brauch ich Theoretisch keine Winterreifen fahren?

richtig!

bei nem unfall im winter mit sommerreifen kommts auf den kausalen zusammenhang an (und natürlich wer den unfall verursacht hat, im folgenden für NICHT selbstverschuldete unfälle...)!
wenn dir jemand die vorfahrt nimmt und genau in die seite rammt ist die bereifung wurscht!
wenn sich allerdings dein bremsweg durch sommerreifen verlängert, und du deswegen einen unfall baust ist ein kausaler zusammehang gegeben! hier trägst du dann eine teilschuld...

teilschuld bedeutet höherstufung, und wegen grober fahrläßigkeit ein eventueller regress bis zu 5000€! desweiteren könnte der versicherer einen kasko schaden abweisen!

mit winterreifen gäbe es bei eindeutiger lage KEINE höherstufung und natürlich keinen regress...

bei selbstverschuldeten unfällen, also man eh zu 100% selbst schuld ist, ist die höherstufung eh klar, allerdings kann da auch die 5000€ regressfoderung kommen...

greetz weesel

vergessen, bußgeld etc natürlich auch ;)

Drive 09.01.2009 11:57

Zitat:

Zitat von Weesel
................ein eventueller regress bis zu 5000€! desweiteren könnte der versicherer einen kasko schaden abweisen!

Gibt es eine Quelle zu diesen 5000,- Euro?

Das habe ich so definiert bisher nocht nicht gesehen.

vw_customs 09.01.2009 12:05

fahr woesichtig hin.
trag es ein und mach sie danach wieder runter.
und fahr vorsichtig

ChristianXD 09.01.2009 12:15

Zitat:

Zitat von Amazing
man unterscheide bitte PFLICHT und GESETZ beim fahren der winterreifen!

Du bist gesetzlich nicht verpflichtet, ab einem bestimmten datum mit winterreifen zu fahren! jedoch MUSST du dein Kfz den witterungsbedingungen anpassen! bei starken winterbedingungen ( Schnee, eis, glätte auf strassen! ) solltest du winterreifen haben! wirst du angehalten, kassiert du ein bußgeld!

Sind die temperaturen winterlich, die strassen aber nun wirklich frei von schnee, eis und glätte, ist es reine ermessensfrage des polizisten!

wenn du einen unfall baust mit sommerreifen, ist es auch ermessensfrage, grade bei der versicherung! stell dich hier darauf ein, das du schuld bekommst, auch wenn zB kein schnee liegt, will mich da aber nicht festlegen!

Hoffe, das ich helfen konnte!

ERGO:

Schmeiss dir fix alles drauf, fahr NUR zum TÜV ( lass dir vorher einen termin geben, den kannst du zur not vorhalten wenn du angehalten wirst )! lass die eintragungen machen und bau zu hause SOFORT wieder zurück auf winter!
Achte aber eben auf eure strassenbedingungen!!

Alles auf eigene verantwortung und gefahr!!


Stimmt nich mit dem ankassieren wenn du angehalten wirst.

Behinderst du den verkehr, oder bleibst du liegen, könenn sie ein verwarngeld verlangen.
Wenn du angehalten wirst müssen ssie dir nachweissen das du jemanden behindet hast. sogar mit aussage des "behinderten"

Weesel 09.01.2009 12:15

Zitat:

Zitat von Drive
Gibt es eine Quelle zu diesen 5000,- Euro?

Das habe ich so definiert bisher nocht nicht gesehen.

es gibt ne generelle regelung von obliegenheiten und regress:

gemäß § 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens
auf 5.000,00 EUR beschränkt werden

das haben wir in der berufsschule bis zum kotzen gelernt ;)

greetz weesel

p.s. natürlich NUR im haftpflichtbereich! Kasko kann eine leistungsfreiheit des versicherers nach sich ziehen!

Amazing 09.01.2009 12:18

Zitat:

Zitat von ChristianXD
Stimmt nich mit dem ankassieren wenn du angehalten wirst.

Behinderst du den verkehr, oder bleibst du liegen, könenn sie ein verwarngeld verlangen.
Wenn du angehalten wirst müssen ssie dir nachweissen das du jemanden behindet hast. sogar mit aussage des "behinderten"


Alleine bei winterlichen verhältnisse ( genaue vorgaben gibt es wohl nicht ) liegt es im ermessen! Du musst dich den verhältnissen anpassen! tust du das bei 20 cm schnee auf der strasse nicht, wirst durch eine Allgemeine Verkehrskontrolle angehalten und du hast sommerreifen drauf, kannst du wohl ein Bußgeld kassieren, auch ohne jemanden behindert zu haben!!

ChristianXD 09.01.2009 12:29

Zitat:

Zitat von Amazing
Alleine bei winterlichen verhältnisse ( genaue vorgaben gibt es wohl nicht ) liegt es im ermessen! Du musst dich den verhältnissen anpassen! tust du das bei 20 cm schnee auf der strasse nicht, wirst durch eine Allgemeine Verkehrskontrolle angehalten und du hast sommerreifen drauf, kannst du wohl ein Bußgeld kassieren, auch ohne jemanden behindert zu haben!!


einglück das ich im Norden Wohne und hier nie 20 cm haben werde^^


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