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-   -   Antrieb E-Fensterheber fehlt (http://www.golf3.de/showthread.php?t=48024)

w1cht 08.12.2008 10:48

Antrieb E-Fensterheber fehlt
 
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Mahlzeit...
Habe heute mal meine linke hintere Tür zerlegt da der Fensterheber net geht...
Klicken hört man zwar kurz wenn man schaltet...aber tut sich nix...

Hab net schlecht gestaunt...
denn so wie es aussieht hat der vorbesitzer den Antrieb weg gemacht. :shit.:

Auf dem pic unten ist das teil zu sehen was bei mir FEHLT!

Nun meine Frage...gibt es den Antrieb einzeln....oder muss da gleich wieder ein kompletter FH her??


Gruß

wolfi71 08.12.2008 18:54

Fensterheber ist gleich ob Hand oder E.

Nur der Motor fehlt also bei dir. Frage mal den Vorbesitzer, wo der ist. Hast du einen Vertrag über den Kauf des Autos, in dem die EFh aufgeführt sind? So etwas fällt nicht unter den Gewährleistungsausschluss. Das grenzt schon an Betrug.

Wolfgang

w1cht 08.12.2008 19:09

Ja hab ich zwar aber...stehen halt auch solche sachen drinn wie.....keine garantie,....gekauft wie gesehen etc...Privatverkauf halt.
Und will da auch net lang rumstreiten mit dem.....weil hab eh noch mehr mängel gefunden, die ich jetzt einfach nur beheben will.....damit ich meine ruhe habe...

Also wer so nen motor übrig hat...pls pm....

Thx

wolfi71 09.12.2008 06:33

Wenn da drin steht: Elektrische Fensterheber, dnan ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn da drin steht: Fensterheber links ohne Motor, dann ist das klar.

Wenn da der Motor ausgebaut wurde, dann ist das kein Fall für die Gewährleistung. Es handelt sich dann darum, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.

Das war dem aber bekannt, denn der Motor fällt ja nicht von allein raus. Ergo ist das Vorsatz und damit strafrechtlich als Betrug einzustufen. Egal was im Vertrag steht mit Privat etc, einen Betrug darf man trotzdem nicht begehen und was im Vertrag steht als zugesicherte Eigenschaften, das gilt. Auch und gerade bei Privat.

Wolfgang

Charger 09.12.2008 10:02

Zitat:

Zitat von wolfi71
Wenn da drin steht: Elektrische Fensterheber, dnan ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn da drin steht: Fensterheber links ohne Motor, dann ist das klar.

Wenn da der Motor ausgebaut wurde, dann ist das kein Fall für die Gewährleistung. Es handelt sich dann darum, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist.

Das war dem aber bekannt, denn der Motor fällt ja nicht von allein raus. Ergo ist das Vorsatz und damit strafrechtlich als Betrug einzustufen. Egal was im Vertrag steht mit Privat etc, einen Betrug darf man trotzdem nicht begehen und was im Vertrag steht als zugesicherte Eigenschaften, das gilt. Auch und gerade bei Privat.

Wolfgang

@ Wolfi:
ich finde es ja echt toll, dass du jedem user veruschst zu helfen, auch in sachen wie der oben, welches man BITTE per PN klärt.. Ob der Verkäufer das verheimlicht hat oder nicht, ist hier im THread nicht gefragt..

versuch bitte solche sachen in zukunft dem User per PN zu schicken!

danke

wolfi71 09.12.2008 19:45

Naja, also das war auch nur allgemein gesagt. Ich kenne den Vertrag nicht und an Rechtsberatung werde ich mich nicht versuchen. Ich kann also nicht sagen, ob das verheimlicht wurde oder nicht. Nur wenn das verheimlicht wurde, dnan sollte man keine Angst vor dem haben, was im Vertrag steht, sondern gleich reklamieren. Wenn man aber einige Zeit zuwartet, dann verliert man alle Ansprüche.

Ich bin kein Jurist, sondern nur ein dummer Sachbearbeiter im Vertrieb, der mitunter die AGB kennen muss und auch das, worauf die beruhen. Probleme kläre ich mit dem Rechtsbereich in der Firma, denn die wissen da weitaus besser Bescheid. Das sind schließlich Rechtsanwälte.

Wolfgang

Charger 10.12.2008 10:31

Zitat:

Zitat von wolfi71
Naja, also das war auch nur allgemein gesagt. Ich kenne den Vertrag nicht und an Rechtsberatung werde ich mich nicht versuchen. Ich kann also nicht sagen, ob das verheimlicht wurde oder nicht. Nur wenn das verheimlicht wurde, dnan sollte man keine Angst vor dem haben, was im Vertrag steht, sondern gleich reklamieren. Wenn man aber einige Zeit zuwartet, dann verliert man alle Ansprüche.

Ich bin kein Jurist, sondern nur ein dummer Sachbearbeiter im Vertrieb, der mitunter die AGB kennen muss und auch das, worauf die beruhen. Probleme kläre ich mit dem Rechtsbereich in der Firma, denn die wissen da weitaus besser Bescheid. Das sind schließlich Rechtsanwälte.

Wolfgang

schön, toll.. aber hast du dir meinen Post GENAU(?) durchgelesen????

Hier geht es NICHT!!!!!! um die Rechtsfrage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!

Amazing 10.12.2008 11:50

Der nächste user/beitrag, der nichts zum thema beiträgt, wird verwarnt und bekommt ne auszeit von mind 12 std!

Crs 10.12.2008 11:58

Den Motor kannst du einzeln nachkaufen, bei VW oder auch bei eBay, kosten nichtmal die Welt

w1cht 10.12.2008 12:59

Na das ist doch schonmal was.....jemand evtl noch ne teile nr zur hand? bzw passen da auch die antriebe von audi & co???

Crs 10.12.2008 13:44

http://cgi.ebay.de/Fensterhebermotor...1%7C240%3A1318

Hab mal geguckt, bei VW kosten die wohl doch ueber 200€. Such dir dann lieber einen gebrauchten


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