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-   -   ummelden von schwedisch auf deutsch? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=47410)

Golf-Nico84 23.11.2008 14:47

ummelden von schwedisch auf deutsch?
 
HAllo leute habe mal eine frage wie ist das wenn ich mir ein schwedische auto kaufe und es ummelden willl auf deutsches kennzeichen???habt ihr da eine ahnung???ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könnt....mfg nico

Golf3gtSpezielWHV 23.11.2008 15:07

ab zum tüv AU und HU machen lassen dann bekommste deutsche papiere anner zulassungstelle ! so in etwa !

ds26122 23.11.2008 15:31

ja genau die werden dir dan sagen wenn du noch was brauchst anderst geht das nicht

Golf3gtSpezielWHV 23.11.2008 15:34

nen datenblatt wirste vll noch brauchen von VW

ds26122 23.11.2008 15:36

ja klar alle papiere und auch kaufvertrag

Golf-Nico84 23.11.2008 15:39

der wagen hat aber noch schwedischen tüv...mfg

ds26122 23.11.2008 15:44

spielt keine rolle du willst ja deutsche Zulassung und die müßen gucken ob alles so Funktioniert und alles hat was man brauch z.b. el.-leuchtweiten Regulierung es muß halt alles geprüft werden

Tdiler2 23.11.2008 16:54

Naja,macht es euch nicht so leicht.

Du brauchst als erstes die schwedischen Fahrzeugpapiere.

Dann musst du zum deutschen Tüv.Dort musst du HU und AU als Vollabnahme machen lassen.
Wenn dieser bestanden ist kannst du beim Straßenverkehrsamt vorsprechen.Dort musst du die unterlagen einreichen und dann muss das KBA eine freigabe erteilen.

Je nach einfuhrland kann es passieren ,das der Zoll auch noch mitredet.Dieser will in der Regel nur eins: GELD

Golf-Nico84 23.11.2008 16:58

Hallo das auto ist schon in deutschland....mfg

Baui 23.11.2008 17:40

Zitat:

Zitat von ds26122
spielt keine rolle du willst ja deutsche Zulassung und die müßen gucken ob alles so Funktioniert und alles hat was man brauch z.b. el.-leuchtweiten Regulierung es muß halt alles geprüft werden

Ne el. Leuchtweitenregulierung braucht man nicht. Mein Golf ist ein Reimport ohne ELWR und das steht einfach im Schein drin.

ds26122 23.11.2008 17:52

falsch el leuchtweitenregulierung ist für den tüv für fahrzeuge ab baujahr 1991 pflicht auser es gibt vom Hersteller eine Freigabe !!!
Dies weiß ich zufällig zu 100% weil ein kumpel von mir vor 2 monaten einen Jeep Grand cherokee aus schweiz importiert hat der baujahr 95 war und keine el leuchtweiten regulierung hatte .
Wenn es bei dir im Schein ohne elwr drin steht gab es diese freigabe und die zieht die zulassungs behörde bei der anmeldung ein und berichtigt deinen schein

Baui 23.11.2008 17:55

Stimmt nicht!!!

Meiner ist auch Bj. 95.
Ich hab meinen Golf als ich ihn gekauft habe umgemeldet und das ging ohne Probleme!

Kann dir gerne ne Kopie von meinem Schein schicken wenn du mir nicht glaubst.

ds26122 23.11.2008 17:57

wo hast du ihn gekauf, wann hast du ihn gekauft , Privat eingeführ oder oder oder

lies meinen Text richtig

Golf-Nico84 23.11.2008 18:00

baui woher hast du dein wagen???

Baui 23.11.2008 18:02

Hab ihn vor ca. 2,5 Jahren gekauft. Allerdings in Deutschland, war also schonmal hier angemeldet.

Es gibt also auf jeden Fall ne Freigabe von VW, damit sollte Golf-Nico84 keine Probleme haben. Mal angenommen er will nen G3 einführen.

@Golf-Nico84: Soweit ich weis kommt er aus Italien.

ds26122 23.11.2008 18:07

muß mich selber berichtigen kfz ab baujahr 1990

§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

wenn dein fahrzeug schon zugelassen war ist doch alles klar !!!!

denkt dran Freigabe kosten sind unterschiedlich beim jeep hat das bischen blatt papier ich glaube was bei die 180€ gekostet und hat er erst bekommen nach dem er durch den tüv war das weiß aber der tüv man

Tdiler2 23.11.2008 20:48

und der Tüv stellt sich aus sehr pingelig an.Da muss das Fahrzeug technisch top sein.

ds26122 23.11.2008 20:52

ist halt eine vollabnahme da sind die immer pingelig finde ich

wolfi71 28.11.2008 15:55

Also du brauchst die COC-Bescheinigung und die Nummer der EU-Betriebserlaubnis. Dann brauchst du eigentlich nur eine normale HU+AU und dann zur Zulassungsstelle. Schweden ist EU also kein Zoll.

Wenn es Ärger gibt, Brief nach Brüssel, dann bekommt die Zulassungsstelle Ärger.

Wolfgang


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