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-   -   geblitzt mit 60 km/h zu schnell (http://www.golf3.de/showthread.php?t=45750)

eckard 15.10.2008 11:39

geblitzt mit 60 km/h zu schnell
 
hey leute,

ich wurde gerade mit ca 100 in einer 60iger zohne geblitz....da ich schon in der verlängerten probezeit bin habe ich jetzt angst um meinen lappen...im bußgeldkatalog steht folgendes:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 40 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 75 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.


Achtung !
Die Geschwindigkeitsüberschreitung haben Sie geschätzt.
Vielleicht haben Sie Glück und sind doch nicht so schnell gefahren.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls Sie zwischen 26 und 30 km/h zu schnell waren,
würde Sie das 50 Euro kosten.
Es kämen 3 Punkte hinzu.
Mit den gleichen Konsequenzen für die Probezeit.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

hoffe das ihr mir da noch was zu sagen könnt....

bin total am ende....

mfg

mctiger 15.10.2008 11:50

Tjoa... Manche lernen's eben nie....
Sei mir nich böse, aber ich würde es Dir gönnen das Du den Lappen mal 'ne Zeit abgeben musst.

Schon in der verlängerten Probezeit und rast dann munter weiter...
Wenn Du Dich nichtmal die läppischen 2 Jahre Probezeit zusammenreissen kannst, wirst Du das später erst recht nicht können.

Aber ich denke da ist eh jede Belehrung sinnlos...

Mehr hab ich dazu nicht zu sagen.
McTiger

hooorst 15.10.2008 11:53

Was soll man da sagen...Abwarten und Tee trinken, Tachos eilen immer etwas voraus und vieleicht hast auch Glück und es kommt nix.
Sich jezt fertg machen bringt nix.


Wenn doch was kommt hast du halt Pech gehabt. Und dazu der Spruch...selber Schuld und verdient hätteste das auch bei 40 drüber.(hier hatte doch grad wern einen sauschweeren Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit, ließ dir den Beitrag mal durch und denk drüber nach)
Verkehrsregeln gibbet nicht umsonst, und gerade wenn die Probezeit schon verlängert wurde nicht draus gelernt.
Da krich ichn Hals.........aber schluß von meiner Seite.
Ich will hier nich tadeln oder sonst was und hoffe du lernst vieleicht jetzt draus.

Wie gesagt Warte ab was kommt und wenn was kommt dann steh dazu.

Nich sauer sein, ist nicht persönlich gemeint aber es passiert einfach zu viel als das du jetzt Mitgefühl erwarten kannst

:winke:

eckard 15.10.2008 11:54

mach mal halb lang kleiner....
1.das war eine strecke die ich vorher noch nie gefahren bin.
2.der das schild stand hinter einem naja.....wild umwuchertem baum.
3.den kompletten post hättest du dir echt sparen können...wenn ich mir blöde komentare anhören wollte ginge ich zu meiner freundinn

ich habe nie erwartet oder gehofft das ich ihr auch nur ansatzweise ein funken von mitgefühl bekomme....ich wollte lediglich wissen ob jemand schonmal in der selben situation war und was da evtl auf einen zu kommt

wolfi71 15.10.2008 12:02

Bring schon mal deine Schuhsohlen in Ordnung und erkundige dich nach den Fahrtmöglichkeiten im ÖPNV.

Wolfgang

eneky 15.10.2008 12:08

Hey, manchmal kann sowas echt ungewollt schnell passieren in Ortsteilen die man nicht kennt. Gibts zwar selten aber manchmal stehen Ortseingangsschilder oder so echt scheiße und mann kommt mit 100 an und wird direkt kurz danach geblitzt.

Aber mal was anderes, er schreibt im Threadthema mit 60 zu schnell, aber 100 in ner 60erzone ist doch 40 zu schnell ?!.

Also mir ist es einmal passiert dass ich so schnell und zugleich dumm war (war zwar total genervt weil mir vorher einer reingefahren ist und ich zur werkstatt wollte, ist aber auch keine entschuldigung).

Ich musste 125 Euro zahlen, hab 3 Punkte bekommen und durfte den Wagen einen Monat in der Garage stehen lassen (zurecht wie ich finde). Wie das nun bei deiner Probezeit ist weiß ich nicht so genau, aber ich denke Punkte und Fahrverbot gibts bei dir in jedem Fall.

cyanide 15.10.2008 12:10

Hey,

was auf Dich zukommt hast du doch bereits selber zitiert.

Da du schon eine Verlängerung der Probezeit hast, und du bestimmt mehr als 20kmh zu schnell warst (wovon ich ausgehe, wenn du selber 40 schätzt), dann tritt die 2 Stufe in Kraft in der eigentlich weniger als in der ersten und der dritten(die letzte) passiert.

> Geldstrafe und eine Verwarnung und eine Empfehlung für nen "Psychiater" *g* <

Wenn es so kommt, ist das deine letzte Chance, denn passiert dir das dann nochmal, ist der Lappen weg.

Als ich beim Aufbauseminar war, sagte der Leiter des selbigen, man sollte höchstens 20kmh zu schnell sein und nie mehr.. Alles bis dahin ist nur Geldstrafe.

Vielleicht rettet dich ja die falsche Tachoanzeige und die dazukommende Toleranz.

MfG

eneky 15.10.2008 12:15

Bekommt er nun also keine Punkte für das Vergehen ? Ich hab schonmal irgendwo gehört, dass man irgendwie "einen Fehler frei habe" nachdem man schon ne Probezeitverlängerung gehabt hat ? Kann das einer erklären ?

quattro-RS90 15.10.2008 12:23

ick bin zwar auch nen raser, aba wenn man weiß das man inner probezeit is und sich dann noch dämlich verhält... selber schuld

xXRuDoLfXx 15.10.2008 12:25

Im Grundegenommen hast du EIN freifahrtsschein bis 20 Kmh oder so wie oben schon genannt, aber in dem fall wird wohl wirklich der Psychater in Kraft treten und laufen musste auch...mind. 1 Monat.

Aber mich würde es trotzdem Interressieren was nun genau rausgekommen ist,halt mich auf dem laufenden...und viel glück das du ein Gnädigen sachbearbeiter bekommst..:p

mfg Rudi

heusi 15.10.2008 12:26

Also mich haben sie auch schon zwei mal außerhalb geschlossener Ortschaften geblizt. Mit jeweils einmal 60 km/h und einmal 50 km/h zu schnell. Inerhalb eines halben Jahres. Bis jetzt kam immernoch nicht und das ist schon über ein halbes jahr her.
Aber heute haben sie mich auch wieder erwisch in der ortschaft mit 100 km/h.
Des ist shit!

xXRuDoLfXx 15.10.2008 12:31

Zitat:

Zitat von heusi
Also mich haben sie auch schon zwei mal außerhalb geschlossener Ortschaften geblizt. Mit jeweils einmal 60 km/h und einmal 50 km/h zu schnell. Inerhalb eines Jahres. Bis jetzt kam immernoch nicht und das ist schon über ein halbes jahr her.
Aber heute haben sie mich auch wieder erwisch in der ortschaft mit 100 km/h.
Des ist shit!

::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer::

Alter was bist du denn für eiin Chronischer Raser??
Mich Wunderts das du überhaupt noch Fahren Kannst...:rofl:
*scherz*

ohh mann....

Wurde noch nie Geblitz oder sowas in der art..xD....hatte nur mal ne Verwarung von 5€ wegen Falschparken...bzw hatte keine Parkscheibe bei und war nur 15 min weg..(ó.Ó)



jut wollte ich mal Loswerden..alos *btt*

heusi 15.10.2008 12:38

Zitat:

Zitat von xXRuDoLfXx
::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer:: ::hammer::

Alter was bist du denn für eiin Chronischer Raser??
Mich Wunderts das du überhaupt noch Fahren Kannst...:rofl:
*scherz*

ohh mann....

Wurde noch nie Geblitz oder sowas in der art..xD....hatte nur mal ne Verwarung von 5€ wegen Falschparken...bzw hatte keine Parkscheibe bei und war nur 15 min weg..(ó.Ó)



jut wollte ich mal Loswerden..alos *btt*

tja wenn mann halt einen golf fährt der will ja auch mal aus gefahren werden oder? :)

Timmy sfb 15.10.2008 12:44

nur mal als Info meine Aufbauseminar hat mich 450eier gekostet,! War aber nicht wegen Rassen!

stitchkai 15.10.2008 13:08

Zitat:

Zitat von heusi
tja wenn mann halt einen golf fährt der will ja auch mal aus gefahren werden oder? :)


Alter wenn ich so was les könnt ich Kotzen. Wenn du dei Auto ausfahren willst dann geh auf die Autobahn und net auf die Landstrasse wo du durch deine Blödheit andrere Verkehrsteilnehmer gefährtest.

Und zum andren Thema sag die STVO folgendes:

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!



Und leute lernt lieber früher als später daraus. Ich hab leider erst später daraus gelernt und hatte 2 Jahre keinen Führerschein. Durch den Entzug hab ich auch meinen LKW-Schein verloren und dadurch auch meine Arbeit. Wer über 2 Jahre keinen Schein hat muss seine Prüfungen alle wiederholen und auch zu einer MPU. Was glaub ihr was das alles kostet? Ein Schweinegeld und ich hab aber daraus gelernt und halt mich ez an die STVO. Lasst euch das ma durch Köpfe gehn.
Und was bringts euch wenn ihr Rast andere gefährtet und dann nur 5 min ehr an ziel seid aber total genervt und gestresst seid???

Möchtegern VR6 15.10.2008 13:12

Denke auch das der Lappen vllt mal weg sollte. Gerade wenn man eine Strasse nicht kennt muss man doch in etwa einschätzen können wie schnell man tuckern darf. Der Unterschied zischen 60 und 100 ist nicht gerade klein. Es wird seinen Grund haben warum da 60 steht. Ein guter Fahrer sollte das von alleine einschätzen können. Plus Minus 15 Kmh macht den Kohl nicht fett und das sollte man schaffen. Aber wie man sich um 40 Mkh verschätzen kann , keine Ahnung. Also bei unbekannten Strassen vllt mal Hirn anschalten und Fuss vom Gas. Lieber zu langsam als zu schnell und gerade in der verlängerten.

Trotzdem viel glück !!!

heusi 15.10.2008 13:21

Zitat:

Zitat von stitchkai
Alter wenn ich so was les könnt ich Kotzen. Wenn du dei Auto ausfahren willst dann geh auf die Autobahn und net auf die Landstrasse wo du durch deine Blödheit andrere Verkehrsteilnehmer gefährtest.

Und zum andren Thema sag die STVO folgendes:

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!



Und leute lernt lieber früher als später daraus. Ich hab leider erst später daraus gelernt und hatte 2 Jahre keinen Führerschein. Durch den Entzug hab ich auch meinen LKW-Schein verloren und dadurch auch meine Arbeit. Wer über 2 Jahre keinen Schein hat muss seine Prüfungen alle wiederholen und auch zu einer MPU. Was glaub ihr was das alles kostet? Ein Schweinegeld und ich hab aber daraus gelernt und halt mich ez an die STVO. Lasst euch das ma durch Köpfe gehn.
Und was bringts euch wenn ihr Rast andere gefährtet und dann nur 5 min ehr an ziel seid aber total genervt und gestresst seid???

wer sagt denn das es auf der landstraße war? es war auf der bundesstraße die beiden male. und probezeit bin ich auch schon lange draußen.

Und ich glaube auch nicht das du mal gerne mal etwas schneller fährst als es die STVO zulässt oder? und ich fahre auch nur schnell wenn ich niemand anderen gefährden würde ich habe die straße meist gut im überblick wenn ich rase.

cyanide 15.10.2008 13:32

Achja..Punkte kommen dann auch hinzu. ganz vergessen.

stitchkai 15.10.2008 13:40

Zitat:

Zitat von heusi
wer sagt denn das es auf der landstraße war? es war auf der bundesstraße die beiden male. und probezeit bin ich auch schon lange draußen.

Und ich glaube auch nicht das du mal gerne mal etwas schneller fährst als es die STVO zulässt oder? und ich fahre auch nur schnell wenn ich niemand anderen gefährden würde ich habe die straße meist gut im überblick wenn ich rase.


Bundesstrasse is auch auf 100KMH begrenzt und von dir in der Probezeit hab ich net geredet. Ich bin früher auch gerasst aber ich hab aus meinen Scheiss gelernt und fahr nicht mehr als max 115 bis 120 wenn 100 erlaubt is. Auch wenn du meist du hast die Stasse gut im Überblick kann immer was unvorhergesehenes pasieren oder was glaubst warum die strassen nur auf 100 begrentzt sind?? Vernunft zeigt sich dadurch das man vernünftig und angepasst fährt und nich das mann meint mann überblickt die strasse ma eben und dann drückt man das gas durch. Und sag mir ez nich "Ey ich kann Auto fahren und hab mein Auto im Griff". Selbst mei Dad mit 45 Jahren Unfallfreier Fahrerfahrung erlebt im Strassenverkehr situationen mit dehnen er nich rechnen kann und er net weis wie er am besten Reagieren sollte. Und das als Berufskraftfahrer.
Ich will ez net sagen das du überhaupt nich fahren kannst aber es geschehen Dinge im Strassenverkehr die man nich kontrollieren oder hervorsehn kann und dann mit einer überhöhten Geschwindichkeit zu fahren ist unverantwortlich.

heusi 15.10.2008 13:45

Zitat:

Zitat von stitchkai
Bundesstrasse is auch auf 100KMH begrenzt und von dir in der Probezeit hab ich net geredet. Ich bin früher auch gerasst aber ich hab aus meinen Scheiss gelernt und fahr nicht mehr als max 115 bis 120 wenn 100 erlaubt is. Auch wenn du meist du hast die Stasse gut im Überblick kann immer was unvorhergesehenes pasieren oder was glaubst warum die strassen nur auf 100 begrentzt sind?? Vernunft zeigt sich dadurch das man vernünftig und angepasst fährt und nich das mann meint mann überblickt die strasse ma eben und dann drückt man das gas durch. Und sag mir ez nich "Ey ich kann Auto fahren und hab mein Auto im Griff". Selbst mei Dad mit 45 Jahren Unfallfreier Fahrerfahrung erlebt im Strassenverkehr situationen mit dehnen er nich rechnen kann und er net weis wie er am besten Reagieren sollte. Und das als Berufskraftfahrer.
Ich will ez net sagen das du überhaupt nich fahren kannst aber es geschehen Dinge im Strassenverkehr die man nich kontrollieren oder hervorsehn kann und dann mit einer überhöhten Geschwindichkeit zu fahren ist unverantwortlich.

jeder macht seine eigenen erfahrungen. ich akzeptiere auch deine meinung.

aber iens noch. wo fährst du auf der bundesstraße wo nur auf 100km/h begrenzt ist? bei uns ist meist 100, 120 und ab und zu unbegrenzt


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