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tüf. fahrwerk abnahme tach auch habe vor mir ein neues fahrwerk ein zu bauen. jetzt habe ich folgendes problem. habe mir damals den golf 3 geholt. es wurden damals schon ein paar veränderungen am fahrzeug vorgenommen aber ich habe keinen plan ob der ganze klimm bimm schon eingetragen ist. so und jetzt meine frage. 1. wenn ich jetzt das neue fw drin habe und dem knilch fällt auf das ich z.b. ein sportlenkrad, größere reifen oder sport esd drin habe muss ich das auch noch wieder kostenpflichtig eintragen lassen?????? 2. wird das in einem rutsch mit eingetragen oder fallen zusätzliche kosten an. 3. wieviel kostet es etwas eintragen zu lassen? 4. kann er mir den wagen sogesehen still legen lassen wenn ich den krams nicht eintragen lasse oder eingetragen bekomme?:abgelehnt: :grummel:: ich kenne mich nicht so besonders gut aus mit tüv krams. bitte um hilfe.:meister: |
wenn die anderen sachen (vor allem lenkrad, radreifenkombi) nicht eingetragen sind, bekommst du das fahrwerk auch nicht eingetragen,das muss alles zusammen abgenommen werden. wenn du das alles mit einem rutsch machst ist es definitiv kostengünstiger aber nen genauen preis kann dir bestimmt niemand sagen. Ich hab damals für fahrwerksabnahme, sportluftfilter und pedalerie eintragen ca 100€ bezahlt. Nannte sich dann Tüv abnahme nach §19 sowieso umfangreich. Darfst aber nicht vergessen, das wenn du ein neues fahrwerk einbaust, anschließend eine Achsvermessung gemacht werden muss, der Tüv will das sehen, ansonsten bekommste es ebenfalls nicht eingetragen. Und ja in extrem fällen, zumindest hab ich sowas mal gehört, darf der tüver auch dein auto "stilllegen". Wieso schaust du nicht einfach im Fahrzeugschein nach? Wenn was eingetragen wurde, stehts da drin... greetz |
erstmal besten dank für dei schnelle antwort. so folgendes, siehst du da probleme mit dem eintragen dieser dinge? sportlenkrad von victor und 15" 195/50 bereifung? Habe zu dem Lenkrad eine ABE gefunden,? habe auch ein teile gutachten von tüv pfalz vorliegen zu den oz felgen was den schein betrifft ist das alles nur kryptisches gelaber: zu S.1:Wahl.4,2 OD.1*zu 18-20:L-4124,H.von1415 bis 1820 u. zu G:von 987 bis 1131*zu 0.1 1200 bis 10% steig. naja noch halbwegs verständlich mit dem karms. jetzt kommt aber glaub ich was ungewöhnliches * WW.AHK LT. EGTG/ABE* ja mit der achsvermessung hab ich auch schon mitbekommen. der knilch lässt mich ja aber wohl wieder vom hof fahren wenn ich das nicht alles sofort eingetragen bekomme oder? werde mich dann doch bestimmt darum kümmern müssen und dann zu einer nachuntersuchung. |
wenn unterlagen für alles vorhanden sind, ist es mit dem eintragen kein problem. Fahr doch einfach mal zum tüv hin und frag ihn ob da schon was eingetragen ist und wenn ja, was das bedeutet. Ich selbst kenn mich mit diesen bezeichnungen überhaupt nicht aus, komischerweise ist bei mir fast alles "ausgechrieben". so das auch ein leihe weiß worum es geht. Normalerweise lassen se dich "vom hof fahren" zumindest bei solchen sachen. Mein cousin hatte das mal, da wollte er was eintragen lassen (weiß nicht mehr was) jedenfalls haben die da gesehen das seine bremsleitungen total hinüber waren und wollten ihn erst nicht fahren lassen. Klar sicherheit geht halt vor... greetz |
also ich denke auch nicht das du ein prob mim lenkrad in kombi mit den reifen bekommst allerdings währe es besser wenn de was vom lenkrad hättest |
ich habe nen prob mit meinem fahrwerk , mein 60/40 fahrwerk ist vornen 3 cm zu tief, das prob ist das der abgas krümmer 3cm zu tief ist uns somit den ist der midesabstand von 8cm nicht mehr gegeben |
Zitat:
Es gibt in Deutschland keine mindest Bodenfreiheit von 8cm........ Das ist nix weiter wie ne RICHTLINIE vom TÜV an die er sich NICHT unbedingt halten MUSS! |
Doch meiner wurde sofort still gelegt und darf erst wieder fahren wen er höher ist , und das heißt das ich mir woh oder übel nen 40/40 einbauen muss |
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