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nepomuk 25.08.2008 10:59

kennzeichenbeleuchtung
 
hi bevor ihr mich jetzt schlagt, ich habe nichts passendes in der suche gefunden und ja ich habe sie gequält.

ich habe mir ne komplett cleane heckklappe gekauft und ne projektzwo stosstange hinten montiert. nach dem kauf ist mir aufgefallen dass ich gar keine möglichkeit habe ne beleuchtung fürs KZ anzubringen. ::hammer::
ist das wirklich zwingend notwendig?

was kann im schlimmsten fall passieren?

danke für eure hilfe

Hermann87 25.08.2008 12:37

Ja sie sind notwendig.

es gibt selbstleuchtende Kennzeichen, kosten zwar ein bischen was is aber die beste Lösung.

BullRot 25.08.2008 12:44

Du kannst auch die Beleuchtung von einem Motorrad nehmen , da beim motorrad aber nur kleine kennzeichen sind, musst du zwei Fassungen nehmen.

Baui 25.08.2008 12:47

Hast du denn ne Kennzeichenmulde in deiner Stossie?

Falls ja würde ich irgendwie versuchen die originale Beleuchtung einzubauen.

Und ja, Kennzeichenbeleuchtung ist Pflicht ;)

nepomuk 25.08.2008 13:15

verdammt. :( hab keine mulde unten...

Baui 25.08.2008 13:29

Ja dann wird ein selbstleuchtendes Nummernschild die einzigste Möglichkeit sein die einigermasen was aussieht.

16Michl11 25.08.2008 19:36

Könntest dir aber von einer kaputten Stosstange z.B Golf4. Seat Ibiza, die Kennzeichenmulde rausschneiden und in deine reinpassen. Habe ich bei meiner auch gemacht und ist gar nicht mal so schwer. MfG Michael

BlackDevil 25.08.2008 19:51

wenn ich mir dein suche thread durchlese und lesen muss, dass eine unlackierte (!) stoßstange mal eben 149 euro und mehr kosten soll. da würde ich echt an deiner stelle zum SLN greifen. entweder von 3M oder G-elumic. das ist dann wohl die billigste variante und sieht nach meiner meinung, noch sehr gut aus im dunkeln ;)

Crs 25.08.2008 20:33

hmmm, ich fahr seit Jahren ohne Kennzeichenbeleuchtung. Wurde noch nicht 1x bemengelt, nicht mal von der Dekra.
Ich sag mir einfach nur: Was nicht vorhanden ist, muss auch nicht funktionieren. Ist wie mit der 3. Bremsleuchte

Nimm dir an mir aber blos kein Beispiel, kann Geld kosten :)

nepomuk 25.08.2008 21:04

was würd denn kosten :D

Crs 25.08.2008 23:13

15€ sinds glaub ich. Frag doch mal unseren Bulizisten... REPTILE

Tommy86 25.08.2008 23:27

bekommsr erstmal "nur" eine mengelkarte. musst dann innerhalb den mangel behoben haben. bei zweiten mal erwichen geht es ans geld

R-18 25.08.2008 23:28

Hol dir das Selbstleuchtende das sieht dazu noch geil aus

1.8GL 25.08.2008 23:37

Zitat:

Zitat von Tommy86
bekommsr erstmal "nur" eine mengelkarte. musst dann innerhalb den mangel behoben haben. bei zweiten mal erwichen geht es ans geld


Das liegt im Ermessen der Polizei. Bis 35 Euro können sie dich mündlich belehren, ab 40 Euro gibts ne Anzeige. Das kann auch schon beim ersten mal passieren. Wen es interessiert was solche Dinge kosten kann im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachschauen, müsste bei "Beleuchtung" dabei sein.

Einfach bei Google " Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog " eingeben und im Bereich StVZO durcharbeiten.

mfg

nepomuk 26.08.2008 09:18

dann mach ich mich mal auf die suche :D danke

Crs 27.08.2008 01:57

Zitat:

Zitat von nepomuk
dann mach ich mich mal auf die suche :D danke

Schon was gefunden?

nepomuk 27.08.2008 10:25

noch nicht wirklich...

1.8GL 28.08.2008 16:43

Im § 10 FZV steht:

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie ......entspricht und das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


In diesem Paragraph steht auch die Bodenfreiheit des vorderen Kennzeichens, da dies oft gefragt wird.

Laut Tatbestandskataolg kostet dies 10 €:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entspricht.

Dabei sind die Vorschriften des o.g. § 10 FZV gemeint.
mfg

nepomuk 28.08.2008 16:45

danke. wäre es nicht möglich 2 leuchten vom golf 1 daneben jeweils anzubringen und seitlich anstrahlen zu lassen?

1.8GL 28.08.2008 16:53

Das kommt dann darauf an, ob die den Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG oder der ECE Regelung Nr. 4 entsprdechen. Aber wo man diese nachlesen kann, keine Ahnung. Am besten bei Tüv nachfragen, die haben die bestimmt da.
mfg


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