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Andy_33 28.05.2008 12:51

Fragen zum Tüv
 
Hallo, ich bekomme nun bald meinen neue Federn 50/30 für meinen Variant.

Was muss ich beachten wenn ich die einbaue? sollte ja mit der tieferlegung beim eintragen keine problem geben oder??

Wie ist des in der Zeit wo ich vom Einbauen zum Tüv fahre? da fahr ich ja ohne Eintragung?? wie lange und wie weit darf man das??


Ach ja und nächsten Monat hab ich AU und HU


Vonn meinem Nebler hat es die scheibe zerfezt, bekomm ich da probleme??

Und wie ist das wenn ich zum Tüv sag, das die Nebler nicht angeschlossen sind? weil ich will nicht das er das heraus bekommt, weil ich hab die über einen seperaten schalter geschalten, und die gehn auch ohne Standlicht^^

bekomm ich da probleme??


MFG Andy

Kanzler der FPD 28.05.2008 20:50

Also, was ich dir sagen kann, dass du Probleme mit einer kaputten Scheibe bei den Neblern bekommst........ich habe auch nur einen Riss und der wird so nicht akzeptiert.........

Beim Rest kann ich dir leider nicht helfen, sorry

1.8GL 28.05.2008 20:54

Zur Frage mit der Fahr zum Tüv:
§ 19 StvZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

....
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist


(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

Bei einem neuen Fahrwerk kannst du davon ausgehen, dass die Betriebserlaubniss erlischt da eine Gefährdung zu erwarten ist somit Fahrten nur zum TÜV !
mfg

Ich denke dass wenn nebelschenwerfer verbaut sind, dass diese auch funktionstüchtig sein müssen.
Lass es dir nochmal von anderer Seite bestätigen.
mfg

Ronnsn 28.05.2008 20:57

Der Gesetzgeber gestattet Dir die direkte Fahrt nach dem Einbau ohne weiteres zum TÜV.
Die Abnahme erfolgt ja dann vor Ort und sollte mit Gutachten und genügend Freigang kein
Problem darstellen. Das Fahrwerk in jedem Fall am Tag des Einbaus gleich eintragen lassen
und nicht ohne Eintragung noch paar Kilometer schrubben.

Den Nebler solltest tauschen und den 2. Schalter dazu verchweigst mal besser. :)


gruß Ronnsn

PS: AU / HU steht im Juni bei michens auch an! :cool:

Andy_33 28.05.2008 21:12

ah okay erst mal thx an alle, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

Ist direkte fahrt, nach dem fahrwerkseinbau zum Tüv noch legal!

Aber zählt so eine gerissene scheibe nicht als geringe mängel?

Und wenn ich den schalter verschweige, dann gehn die nebler ja gar nicht!! weil ich hab nur den einen schalter!!

notfals muss ich die scheiss teile weider raus reisen, aber des isch immer bissle n scheiss


MFG

wolfi71 28.05.2008 22:41

Hallo Andy,

geringe Mängel da und dort und an der dritten Stelle und das war es dann. Solche Mängel sollte man behoben haben. Du kriegst nämlich, wenn dich die Grünen unterwegs abgreifen und das sehen auch eine Mängelkarte. Du kannst das Bußgelod vermeiden, indem du erklärst, dass du jetzt weisst, dass der Schlag vorher eben doch nicht folgenlos blieb. Eine sofortige Nachsicht erbrachte aber kein Ergebnis. Dnan bedankst du dich artig für das zeigen des Mangels, nimmst die Mängelkarte, tauscht den Scheinwerfer aus, zeigst den neuen Scheinwerfer vor und schickst die Karte zurück. Wenn da etwas kommt, dann sagst du, dasss es dir zwischen dem Entsthen des Schadens und der Feststellung durch die Polizei nicht möglich war den Schaden zu beseitigen, weil er dir gar nicht bekannt war. Wenige tage vorher beim Waschen des Fahrzeugs, war der Schaden noch nicht vorhanden.

Ich möchte die Bußgeldstelle sehen, die daraufhin einen Zettel erlässt. Weil damit fahren die beim Amtsgericht derart ein, dass denen sogar wenn es dumm kommt sogar die Verfahrenskosten auferlegt werden.

Also langer rede kurzer Sinn: Lampen, Reifen und Bremsen sollten bei der HU einwandfrei sein. Das ist dann schon mal die halbe HU. Wichtig ist der erste Eindruck, den der Prüfer gewinnt. Denn vieles ist Ermessenssache.

Wieso musst du die teile rausreißen? Du schaltest den Schalter statt an die Zündung oder an Dauerplus einfach an die Klemme 58, das ist das Standlicht. Dann kriegt das Relais den Strom über den Schalter eben nicht direkt sondern nur wenn das Standlicht brennt. Also wenn du jetzt sagst, dass das mehr Aufwand ist, dann muss ich lachen.

Wolfgang

Andy_33 29.05.2008 15:57

das will ich aber so nicht, ich will das die enbler mit zündungsplus gehen, desweiteren würde der tüv bemängeln, das das symbol und die kontrolleuchte fehlt!

deswegen müssen die leider raus!

MFG


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