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Chriz 23.03.2008 12:54

scheinis ohne LWR
 
hi,
wollte ma fragen, dass wenn ich LWR habe, aber die stellmotoren nicht drinne habe ich damit durch die HU komme. Oder muss ich mir welche kaufen ?

gruß

Yeti 23.03.2008 12:59

Kommst nicht durch...

hatte das Spielchen diesen Monat mit kaputten LWR*g


greetz

Golfer19 23.03.2008 13:05

ich hab auch keine lwr angeschlossen und bin durch den tüv gekommen!

coffeeholic 23.03.2008 13:09

Jungs, ohne jetzt meckern zu wollen, aber euer Auto hat nun mal für HU in einem technisch einwandfreiem Zustand zu sein! Auf zehn Leute die Schreiben, dass sie mit einem Defekt durchgefallen sind, folgen mindestens wieder zehn Stück die schreiben, dass sie damit durchgekommen sind!
Wenn ihr es also mit dem Defekt versucht, und nacher damit durchfallt, dann sind es wieder die bösen bösen TüVler usw.
Deshalb: Bei Ebay für 5 Euro die beiden LWR-Motoren holen, reinhauen, und fertig! Wer sich bei HU-Geschichten noch auf den Zufall verlässt ist meiner Meinung nach selbst schuld, wenn er durchfällt! Auf jeden Fall bei bekannten technischen Mängeln, die ja wirklich nicht die Welt kosten!

Golfer19 23.03.2008 13:40

ähhhhh moment mal! ich denke mal der TÜV-Prüfer weiß was er zu tun hat! Wenn er die LWR nicht kontrolliert, dann muss die auch nicht zwingend notwendig sein! Außerdem is mein Auto in einem technisch einwandfreien zustand, da die Scheinwerfer eingestellt sind auf Leuchthöhe und da ich sowieso nicht mit anhänger fahr, brauch ich keine LWR!

ZiggyX 23.03.2008 13:50

das mit dem anhänger is so nich ganz richtig die einstellung der scheinwerfer ändert sich auch wenn du dein auto voll belädst sprich mit nen paar leuten fährst und dann musst du deine scheinis runtestellen können da sonst der gegenverkehr oder der vor die fahrende geblendet werden können

mfg ziggyx

Golfer19 23.03.2008 13:53

Zitat:

Zitat von ZiggyX
das mit dem anhänger is so nich ganz richtig die einstellung der scheinwerfer ändert sich auch wenn du dein auto voll belädst sprich mit nen paar leuten fährst und dann musst du deine scheinis runtestellen können da sonst der gegenverkehr oder der vor die fahrende geblendet werden können

mfg ziggyx


ok dann erzähl mir mal ob du das immer machst?;)
ich hab bis jetz noch keine Probleme gehabt...

ZiggyX 23.03.2008 13:55

also sobald mein auto beladen is stell ich die immer runter weil es mich selber stört wenn mir son polenbomber entgegen kommt und seine scheinis nich runterstellt da krieg isch plack

mfg ziggyx

Golfer19 23.03.2008 14:00

ja siehst polenbomber...
da ich ja ein golf fahre mach ich es nicht!

aber egal jetz!
@ chriz
bau dir lwr ein und dann sind hier alle froh und der TÜV-Mensch auch

coffeeholic 23.03.2008 14:03

Ganz egal ob man es mach oder nicht, es ist vorhanden, also soll es auch funktionieren! Wenn einer mit technischen Mängeln durchkommt, nennt man das reines Glück, was zu 95% mit der Faulheit / Unwissenheit des Prüfers zu tun hat! In DEINEM Fall wurde es nicht bemängelt, weil der Prüfer es schlichtweg nicht kontrolliert hat, fährt nun aber Chriz damit zur HU und bekommt einer schärferen Hund als Prüfer, fällt er damit durch! Deshalb ist es in meinen Augen unsinnig, immer zu sagen "versuch mal ob du damit durchkommst", und das ganz besonders in Fällen wie diesem, wo das Teil nicht mal einen Zehner kostet!
Wenn du ein drei Millimeter tiefes Loch im Zahn hast gehst du auch nicht damit zum Zahnarzt, in der Hoffnung er wird dir sagen dass alles in Ordnung ist und du so wieder damit nach hause gehen kannst!

Golfer19 23.03.2008 14:08

ja oke es tut mir leid! ich hab halt nen faulen prüfer gehabt!
mach dir einfach lwr rein und gut is!

Yeti 23.03.2008 14:28

LWR brauch man nicht nur wenn man nen Anhänger dran hat, wie schon gesagt wurde.
fakt ist das die dinger funktionieren müssen (so wie alles andere am auto auch), ob der Prüfer die prüft oder nicht ist wohl seine sache, genauso wie er eigentlich nach warndreieck usw schaun muss, was er bei mir zb nicht gemacht hat.

Golfer19 23.03.2008 14:37

ich wür mal sagen FAKT is, wenn so wichtig wäre würde der Prüfer die LWR genauso so untersuchen wie er z.B. Bremsschläuche untersucht, was ja wichtig is!
Also meine Meinung bleibt! LWR nicht zwingend notwendig aber wünschenswert!

Baui 23.03.2008 14:42

LWR ist Pflicht!!! Bei nem Kumpel wurde z.b. beim TÜV die Leuchtweitenregulierung bemängelt weil sie nicht richtig funktioniert hat.

Ich hab nen Reimport ohne LWR und das musste erst extra eingetragen werden dass ich keine hab.

Yeti 23.03.2008 15:10

Manche Leute wollen es einfach nicht kapieren....

Der Prüfer muss die LWR so untersuchen wie deine Bremsschläuche, wenn er das nicht macht isser unwissent oder er macht einfach seinen Job nicht vernünftig. Die Polizei kann dich sogar rausziehen wenn denen auffällt das deine scheinis zu hoch eingestellt sind!

Golfer19 23.03.2008 15:16

Ja is ja gut! ich habs kapiert! brauchst mir keine Moralpredigt vorzuhalten!
du hast halt mehr ahnung wie der TÜV::hammer::

tut mir leid wenn ich hier so ausfällig werde und vom thema ableite, geht mir aber grad mal voll gegen den strich!

Chriz 24.03.2008 07:27

moin ,

also die motoren sind ja nicht kaputt sondern was in der elektrick deswegen frage ich ja. wenn es die motoren wären hätte ich sie schon gewechselt.

gruß

GP-Wu 24.03.2008 07:35

Zitat:

Zitat von Baui
LWR ist Pflicht!!! Bei nem Kumpel wurde z.b. beim TÜV die Leuchtweitenregulierung bemängelt weil sie nicht richtig funktioniert hat.

Ich hab nen Reimport ohne LWR und das musste erst extra eingetragen werden dass ich keine hab.

Zitat:

Zitat von Yeti
Manche Leute wollen es einfach nicht kapieren....

Der Prüfer muss die LWR so untersuchen wie deine Bremsschläuche, wenn er das nicht macht isser unwissent oder er macht einfach seinen Job nicht vernünftig. Die Polizei kann dich sogar rausziehen wenn denen auffällt das deine scheinis zu hoch eingestellt sind!



Bei mir ist die LWR ausgetragen (und das bei einem Kombi), ging aber glaub nur bis 1995.... mußte mal probieren

zitat Fahrzeugschein

Zitat:

EINRICHT.ZUR LEUCHTEITENREG.AUS.GEN.ERF *AUS.GEN.GEM.§70 LEUCHTWEITENREGEL.GEN.NR.LS13/V.25.3.93 ERTEILT*


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