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-   -   Gewindefahrwerk Eintragen lassen! Fragen (http://www.golf3.de/showthread.php?t=35606)

vwcult33 02.03.2008 12:04

Gewindefahrwerk Eintragen lassen! Fragen
 
Ich habe vor in den nächsten Monaten mir ein Gewindefahrwerk zu kaufen.
Bloß habe ich noch ein paar fragen zum Thema Eintragung.
Bevor ich zum Tüv fahre dreh ich denn Golf so tief wie möglich so das ich viel Spielraum habe! Zwischen tief und hoch. Und dann wird das Restgewinde eingetragen oder? Oder muss ich ihn garnicht so tief drehen da der Prüfer sowieso Tiefer einträgt?
Auf was muss ich achten das er für den Tüv nicht zu tief ist?

Amazing 02.03.2008 12:12

ein Gewinde wird mit "tiefen" angaben VON BIS eingetragen! im gutachten steht eine festgelegt restgewindelänge, die bleiben muss! bis zu diesem punkt kannst du THOERETISCH runter drehen!

vwcult33 02.03.2008 12:15

Also muss ich da granicht ganz runter drehn für den Tüv!
Der übernimmt das einfach ohne nachzuschauen aus dem Gutachten?
Weil bei einigen kann man ja vorne 80 Tief sein. Und der Prüfer schaut das dann echt nicht nach?

Amazing 02.03.2008 12:32

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doch doch, das schon! stell den wagen so ein, wie du es gerne hättest! der prüfer wird dir schon sagen ob das zwecks schleifen etc so geht oder nicht! grundlegende daten, wie restgewindelänge und max tiefe bzw max höhe wird eh eingetragen!

hier mal ein auszug aus meinem fzg-schein:

Anhang 20818

vwcult33 02.03.2008 12:38

Ja aber wie ich es noch recht altags tauglich fahren will is ja nicht dass Limet!
Ich will ihn für denn tüv schon recht tief haben da ich dann ja mehr möglichkeiten habe und für treffen etc. schön tief schrauben kann.
Das die Max. Höhe auch eingetragen wird wusste ich nicht.
Also doch eben runter drehen und schauen das es passt, dann schaut sich der Prüfer das an mit dem Gutachten und wenn es passt schaut er wie viel Restgewinde eingestellt ist und dieses wird eingetragen.

Amazing 02.03.2008 13:02

nein! die angabe der restgewindelänge ist fest und vorgeschrieben! selbst wenn deine rad-reifen kombination es zulässt, du darf ihn nicht tiefer machen, wie es die RGL festlegt!!

vwcult33 02.03.2008 13:07

Ja das is ja klar das ich nicht tiefer darf als im Gutachten steht!
Ich mein wenn ich ihn etwas höher lasse als im Gutachten steht!
Dann bekomme ich auch nur das andere Restgewinde ( so wie ich es eingestellt hab ) eingetragen und kann in somit im Nachhinein nicht mehr tiefer machen.

Amazing 02.03.2008 13:11

NEIN! du verdrehst da was! die restgewindelänge wird vom hersteller und von einer prüfenden stelle festgelegt und steht so im gutachten! ein gewinde ist ja dafür da, das man es nachstellen kann natürlich im rahmen des erlaubten!

es werden grenzwerte eingetragen ( siehe oben mein anhang ) und darin darfst du dich bewegen!.. je nach dem , was du für räder drauf hast!..

ich kann zB noch gute 10mm tiefer ;)! oder ich mach n cross golf draus!

vwcult33 02.03.2008 13:27

Achso also es steht ein Restgewinde im Gutachten von sagen wir mal 40mm das wird dann vom Tüvprüfferüberprüft ob das geht mit der Radreifenkombi sollte es passen trägt er es ein sollte es nicht passen wird es so eingestellt das es passt und er trägt ein anderes Restgewinde ein.
Und wie ist das wenn ich mal andere Felgen drauf machen will die dürfen dann keinen Größeren Abrollumfang als 2% haben stimmts.

Amazing 02.03.2008 13:29

das kann man nicht verallgemeinern! ich kann mir aufen 3er gewinde mit 15 zoll eintragen lassen, später aber 17 zoll fahren :)!.. es muss dann eben nur das gewinde nachgestellt werden und dann wird auch die neue rad-reifen kombi eingetragen :)!...


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