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-   -   Muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dass Auto wieder original herrstellen?? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=29942)

jolly-king 07.11.2007 14:57

Muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dass Auto wieder original herrstellen??
 
Hatte letztens einen Unfall!
Hab den Wagen in der Werkstatt abgegeben. Es war ein Schaden von 5800 €!
Ich hab jedoch bemerkt, dass die Stoßstange an einer Ecke nicht richtig sitzt und um das Licht vorne rechts ist der Abstand zu Karroserie viel größer als beim anderen Licht.

Ist die Werkstatt verpflichtet meinen Wagen so her zu richten, dass es aussieht wie vor dem Unfall????????

Kann ich diese Sachen beanstanden??

Würd mich echt über eine Antwort freuen.
Danke schonmal

eSmoka 07.11.2007 15:02

fahr doch mal hin und frag nach, was der dreck soll!

Frau16v 07.11.2007 15:10

Ja bei 5'800 Euro reparatur kann man eine perfekte Arbeit verlangen. wenn der auftrag lautete, mach wie vor dem unfall, dann sollten die das auch so machen und dir jetzt gratis noch ändern

lg Jessy

Ice 07.11.2007 15:11

"Dreck" würd ich denen nicht direkt an den Kopf hauen, wenn sich da irgendwas verzogen hat was man so nicht wieder hinbekommt wäre es ja imo nicht die Schuld der Werkstatt..

-->Hendrik<-- 07.11.2007 15:14

sowas sollte normalerweise auf Kulanz in Ordnung gebracht werden...

Bremer 07.11.2007 15:20

Ich würde erstmal vernüftig mit der Werkstatt reden.
Mit dummer Anmache kommst nicht viel weiter.

jolly-king 07.11.2007 15:24

ICh werd morgen direkt mal dahin fahren.
Weil er sagte noch, dass es kein Rahmenschaden sei. Da hätte sich nichts verzogen und dann so eine Arbeit abliefern.

Danke euch

-->Hendrik<-- 07.11.2007 16:18

einfach locker mit den Meister schnacken dann wirds schon klappen ;) MFG Hendrik

Tdiler2 07.11.2007 16:46

Die Werkstatt ist verpflichtet vernünftige Arbeit zuleisten.Fahr da hin und bemängel das .Normalerweise sollte es keine Probleme geben.

Wenn dein Golf keinen Rahmenschaden hatte,was war den für 5800 kaputt?

Macl 07.11.2007 16:58

na klar kann man das beanstanden und zwar darf oder muß der betrieb 3mal korrigieren.... und wenn der kunde immer noch nicht zufrieden ist ab zum anwalt!!!
man sollte aber auch die kirche im dorf lassen.... es gibt spezialisten die wollen es dann zu genau nehmen und bemängeln dann wirklich jeden scheiß

hab ich auch schon hinter mir!

GolfRacer04 07.11.2007 17:06

Ja frag einfach mal bei deiner Werkstatt nach was das soll. Die müssten das eigentlich ohne weiters ersetzen bzw reparieren.

MFG GolfRacer04

jolly-king 07.11.2007 21:27

motorhaube, stoßstange, irgendetwas teures hinter der stoßstange??, kotflügel, licht
das wars eigentlich auch schon

jolly-king 07.11.2007 21:27

upssss das war eigentlich für jemand anderes. sorry

selly 07.11.2007 23:32

haste ma ein bild von beiden ecken zum vergleich?
damit man sich mal ein genaues bild machen kann.

Tdiler2 08.11.2007 18:58

naja das ist aber nen stolzer Preis

blackCab 08.11.2007 19:19

der wagen muss aussehen wie neu dort wo er repariert worden ist - sonst kannst du jeden tag dort auf der matte stehen.

als ich bei meinem cab nen seitenschaden hatte war ich 3x dort weil der seitenspiegel beifahrerseite ein windgeräusch erzeugte usw... da steh ich so oft dort bis ich zufrieden bin. und zahl dafür 0 euro.

so is das :)

Tdiler2 08.11.2007 19:58

wenn sauber gearbeitet wird und kein Rahmenschaden vorliegt ,sollte es klappen.Hast du den Golf bei einem VAG Betrieb machen lassen?

jolly-king 09.11.2007 16:00

DAnke Leute!!!!!!!!!!!!!!!!
war heute in er Werkstatt. Die wollen das alles nochmal nachgehen. Aber krass, dass so ungenau garbeitet wird:
1. Stoßstange steht raus
2. Das Licht ist nicht richtig eingesetzt
3. Es sind NAsen auf der Türlackierung

Jetzt muss ich den Wagen nochmal für einen halben Tag da lassen :(

Danke nochmal für die Hilfe

AlexGL87 09.11.2007 16:22

Also was ich mal fragen wollte, ist ein 3er der 5800 (!!) Euro Schaden hat, nicht ein Totalschaden??

Tdiler2 09.11.2007 17:06

Naja,ist gilt immer noch die 130 % regelung.

Aber wenn Lacknasen auf der Tür sind,die sind nicht innerhalb eines halben Tages beseitigt.


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