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Sandysolo 03.11.2007 12:31

Unfall! Wer ist schuld?
 
Guten Sandy zusammen

Jetzt hats auch mich erwischt :mad: Bin gestern abend einer hinten rein gedonnert. Es war ne echt blöde Situation. Von 80er Strecke in ne 50er. Ich mein normal lässt man den Wagen ja auslaufen, aber die bremste auf Höhe der Tafel voll runter. Dadurch musste auch ich stark bremsen und war schon mal ziemlich dicht hinter ihr und genau in dem Moment macht die noch ne Vollbremsung. Angeblich wegen nem Igel :schimpf: war aber n Fussballplatz rechts und ne Mauer links, weit und breit kein Igel...

Egal jedenfalls bin ich ihr dann reingerauscht. Aber mehr als n Stösschen war das nicht. Wenn dir bei nem Autoscooter jemand rein fährt wäre das 10 mal heftiger.

Schaden bei mir:
Kratzer in der Stossi, nicht bis auf die Grundierung. schon rauspoliert kein Prob.
Halterungen des linken Scheinis gebrochen. Auch kein Prob, da ich schon Neue zuhause liegen habe...

Schaden bei ihr:
Niiiiiiiiiiiiiiiiiichts!!!!!!!!
Heute hat sie angerufen, ihr Sohn hat das angeschaut und das "kofferraumblech" sei ein bisschen verbogen :schimpf: Ihr hättet die Karre mal sehen sollen da war eh alles verbogen oder zerkratzt.
Hat mir auch gleich gesagt, dass sie gestern abend noch in Spital gefahren ist ::hammer::
Was für ein Arschloch...

Frage: Wer ist überhaupt schuld? wirklich ich? und muss ich dass jetzt bezahlen dass die in Spital ist nur weil sie ne Lusche ist???

Gruss Sandysolo

Weesel 03.11.2007 12:37

soweit ich weiß wäre in dem falle sie mit teil-schuld! denn ohne grund ne vollbremsung hinzulegen ist einfach nicht erlaubt! und wegen nem igel auch nicht...

hattet ihr die polizei gerufen? bzw so ein schaden-hergangs-formular ausgefüllt?

greetz weesel

marcel.d 03.11.2007 12:43

Hier ist so, dass man auf Höhe des Schildes schon die erlaubte Geschwindigkeit haben muss, also nichts mit ausrollen. Ich war auch mal in dem Glauben, bis ich geblitzt wurde und der Blitzer auf Höhe des Schildes stand..

Weesel 03.11.2007 12:54

das ist doch in dem falle wurscht! denn es geht ja um die vollbremsung auf 0 runter!

greetz weesel

golf.1994 03.11.2007 12:56

@ marcel das ist nicht erlaubt die dürfen erst 200-300 m hinterm schild blitzen ich hoffe hast nix bezahlt ;)


@sandysolo du bekommst auf jeden fall teilschuld und wie gesagt waren die grünen da?
achso und wieviele saßen bei dir im auto und bei der

Colt 03.11.2007 12:56

Ohne Unfallbericht oder ähnliches, das heisst Foto usw. bist du relativ schlecht ausgerüstet. Es wäre besser gewesen wenn du die Polizei gerufen hättest.
Sie kann jetzt behaupten das sie keine Vollbremsung gemacht hat und du behauptest natürlich das Gegenteil.
Wenn es so war wie due es erzählt hast trifft sie natürlich eine Teilschuld da für Tiere nicht gebremst werden darf. Nur du hast jetzt für nix einen Beweis.
Wenns hart auf hart kommt hilft dir am besten eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

Beste Grüße und viel Glück

moorrunner 03.11.2007 13:00

erstmal so:
Polizei kommt jetzt automatisch, da es ein "Unfall mit Personenschaden" ist, und der geht immer vor den Staatsanwalt.
zur Schuldfrage:
nimm Dir bloß einen Anwalt und sage OHNE DEM GARNICHTS !!!!
auch nicht zur Polizei !!!! (nur Angaben zur Person mußt Du machen, aber nichts zur sache)
gruß Lutz

GTI_Jan 03.11.2007 13:26

Zitat:

Wenn es so war wie due es erzählt hast trifft sie natürlich eine Teilschuld da für Tiere nicht gebremst werden darf.
Na klar darf man für Tiere Bremsen! Aber erst ab der größe eines Hundes.
Und außerdem soll man sein Auto so fahren das man jederzeit anhalten kann ohne das ein schaden jeglicher art endsteht.

B2T:
Da wirst du nicht heil raus kommen aus der sache. 1. Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld. Eine ausnahme gibts, und die hatte ich. Ist aber ne andere geschichte.
2. IMMER Polizei rufen. Vorallem dann, wenn die Schuldfrage (für wen auch immer) unklar ist.



Mfg JAn

GP-Wu 03.11.2007 13:48

notbremsung ist meines erachtens nur wegen nutztieren erlaubt... denke das sie eine teilschuld hat, dies jedoch nachzuweisen wird jedoch ein gericht entscheiden müßen und wir dürfen dir hier ja keinen rechtsrat geben daher wenn du in besitz einer rechtsschutzversicherung bist geh zum anwalt

Yeti 03.11.2007 13:55

Also es ist auf jedenfall in D so das man schon auf höhe des schildes die geschwindigkeit fahren muss, desweiteren musst du vorrausschauend fahren auch im falle einer vollbremsung musst du so viel abstand halten das du niemanden gefährdest... Ich weiß macht niemand aber es ist so, jut wegen der Vollbremsung wird es schwierig das nachzuweisen, wenn man bei so einem Unfall die Polizei nicht einschaltet sondern sich anders einigt sollte man jedoch sofort nachm unfall ein Foto machen. Dann hat man immer was in der hand, was natürlich auch blöd ist das du deinen "schaden" schon poliert hast...

Aber sowas stellen alles Gutachter fest, die wissen genau was fürn schaden bei welchen unfällen passieren kann

Tdiler2 03.11.2007 13:59

Naja.War der Unfall in D oder Ö???

Es kommt auf die Aufprall geschwindigkeit an.Ferner kannst Du Ihr Schaden nicht mit dem Schaden an deinem Fahrzeug vergleichen.

Wenn die Dame über Schmerzen klagt,kann Sie ein Spital aufsuchen.Diese Kosten wird deine Versicherung übernehmen müssen.

Ferner musst du soviel Abstand halten,das Du immer auch im Notfall zum stehen kommst.

War die Polizei vorort???Wenn neu .Haste verloren

>>Matze<< 03.11.2007 14:13

Das kofferraumblech???

HAHAHA!!!
Die sache stinkt, jeder der sich mal mit dem aufbau von nem auto beschäftigt hat weiss das davor noch nen bisl kommt, wie z.b. nen stoßstangenträger der bei den meißten autos mit dem grundrahmen verschraubt is, und fals doch frei hängent wie z.b. bei opel glaube ich, dann stehe zu 100% die beiden hauptträger vor diesem kleinen trompetenblech, und wenn du der tussi gerade hinten drauf bist, müßte dich schon ne ziemlich kurzes auto jetzt haben, und die kofferraumklappe steht auch noch vor der kofferraumwanne.... .

Lass dich ja nich übern tisch ziehen!

moorrunner 03.11.2007 14:25

...naja, das die das "meistmögliche" dabei rausholen will, ist doch wohl jedem klar.
würden hier die meisten bei so einer Gelegenheit wohl auch so machen.
Wenn man da erst ´ne Nacht drüber geschlafen hat kommen erst - auch anderen Leuten - die Ideen. Schadenersatz, Schmerzensgeld usw. - die Versicherung muß ja zahlen...
- deswegen auch schon Anwalt - und natürlich auch wegen Pers.-schaden...

Tdiler2 03.11.2007 14:27

@Mazonia

Wenn er nur in den Kofferraum Boden geschaut hat und ne Verformung fest stellt,heisst das noch lange nicht das der Rest nicht auch defekt ist.Dafür muss die Stoßstange ab.

Ich habe schon Schäden gehabt,da hätte man die Höhe auch nicht gerechnet

>>Matze<< 03.11.2007 14:31

ja stimmt schon, aber dennoch muß sich dafür die stoßstange verformen...sicher die formt sich wieder zurück, nen kumpel fährt heute im winter noch meine alte unfall stoßie, aber dennoch is die delle ne weile sichtbar beehe sich sich zurück verformt, und wenn er meinte bei der war nix, wird das schon nach de ersten erkenntniss nach dem unfall sein. Und er hat sie ja nur "angestupst" da kommt man nich so tief... .

marcel.d 03.11.2007 14:35

Zitat:

Zitat von golf.1994
@ marcel das ist nicht erlaubt die dürfen erst 200-300 m hinterm schild blitzen ich hoffe hast nix bezahlt ;)


@sandysolo du bekommst auf jeden fall teilschuld und wie gesagt waren die grünen da?
achso und wieviele saßen bei dir im auto und bei der

Das dachte ich auch und war mir auch so bekannt. Es wurde aber geändert. Habe mich da informiert. Die dürfen sogar auf Höhe des Schildes blitzen. Ist auch schon ein Jahr her...

Tdiler2 03.11.2007 14:38

Mir ist letztes Jahr auf meinem Passat (BJ 2003) ein Golf Iv mit 100 Sachen drauf gefahren.Meine Stoßstange hatte nen kleinen Riss und die Schwarze schürze war ab.

Angestubst ist relativ.Wenn mal überlegt das bei ihn der SW defekt ist,sind es auf jeden fall 10 cm die er eingetaucht ist

REPTILE 03.11.2007 14:46

Schuld hast DU! mangelnder sicherheitsabstand!
vollbremsung darf sie auf grund eines igels nicht machen aber das ist egal du musst IMMER und in JEDER situation stehen bleiben können...weiter bei jedem unfall die polizei rufen, damit die alles feststellen und die geschädigte nachher nich noch sachen erfinden kann..

marcel.d 03.11.2007 15:02

Mir ist vor 2 Jahren mein damaliger Nachbar bei Ausparken leicht an die Frontstoßstange meines damaligen Omega B gefarhren. Der wollte das nur durch kurz bescheid sagen abwickeln und dachte sich gut ist.

Gar nichts war gut, denn der Aufprall war immerhin so stark, dass das Nummernschild verbogen war und Lack abgeplatzt war. Der Kostenvoranschlag belief sich auf gute 400 €. Da hat er dann aber mal ganz dumm geguckt und musste von seinen Eltern aus den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, weil die das wegen der Hochstufung, die teurer wäre, nicht über die Versicherung abwickeln wollten...

NICEandSLOW 03.11.2007 15:08

will mir kurz net alles durchlesen, aber wegen nem igel vollbremsung ist teilschuld weil des ja zu klein ist bzw sich glaub ent lohnt.

udn beweisen kann se es sicher auch net.

allerdings schuld biste midnestens zu 50% weil du ja abstand halten musst. statt nem igel hätte des ja auch ein kidn sein können.

würde mir des ganze mal anschauen. und normal immer gleich foto amchen...


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