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!!! Aufkleber auf Frontscheibe verboten !!! Hallo Gemeinde, was ich in den letzten 2 wochen mit der DEKRA und der POLIZEI durchgemacht habe ist der absolute wahnsinn! ich wurde angehalten und bekamm einen mängelschein, da ich unten auf der frontscheibe einen aufkleber drauf hatte (siehe bild). http://www.golf3.de/clear.gif Daraufhin fuhr ich zur dekra und da haben sich 3 dekraprüfer reingesetzt und meinten es gebe da keine sichtbehinderung, jedoch könnten sie mir es nicht schriftlich bestätigen da es dafür kein gesetz gibt ! der absolute hammer bis dahin. darauf disktutierten wir hin und her und kamen auf keinen gemeinsamen nenner. der höhepunkt war, das das bekleben der frontscheibe im oberen abschnitt bis zu 0,1m² zulässig ist...einfach nur lächerlich !!! genau im sichtbereich der frontscheibe ist natürlich das bekleben erlaubt..ihr könnt euch ja denken wie mir in dem moment zu mute war ;):grummel:: schließlich verwiesen sie mich auf die darauffolgende woche und meinten sie besprechen das um für die dekra ein entsprechendes gesetz aufzustellen das dann für alle gelte ! so heute morgen war ich dann vor ort und sie meinten das es verboten sei und ich den aufkleber abreisen müsse. da kann man leider nix machen und ich werde mich dann gleich ranmachen das ding abzureißen. dafür kleb ich mir das selbe ding dann oben drauf ...so lol ...aber was will man da machen... ich wollte euch nur schonmal warnen damit es euch nicht genauso geht ! in diesem sinne... greetz stefan |
Wie bescheuert. Abe das ist bestimmt gefährlich. Wenn das Abblättert und in einem unbeschreiblichen TEmpo hochfliegt!!:-D Wie krank, die haben echt zuviel langeweile... Gr,P |
Nix hochfliegen! Der is von Innen geklebt! Du kannst mich dor ni allein lassen mit dem Schriftzug ::heul:-: |
ich hau den selben oben drauf :) :D |
so ein Schwachsinn... aber wenigsten ist es oben erlaubt Danke für den Tipp |
Das war auch ironische gemeint...mit dem hochfliegen... |
Hallo, schicke doch einfach mal eine E-mail zum ADAC und schildere denen das. Die Antworten garantiert, dauert nur ein wenig. Vielleicht können die ja auch deffinieren, was "im direkten Sichtfeld des Fahrer´s" bedeutet. - gibt irgentwo so´ne Niederschrift. Mich haben´se mal angemacht wegen einem Kratzer....... |
das ist soweit nicht ganz richtig ich habe zb. meinen aufkleber vom tüv rheinland eintragen lassen da es auch stress gab..... die bestimmung ist so die front scheibe darf auf eine fläche von 0,1m² beklebt sein allerding von der sicht richtung ders fahres muss ein winkel von 15C° eingehalten werden also einfach sitz hoch stellen und nicht im ligen fahren :) somit habt ihr den sicht winkel von 15C° eingehalten und weniger wie eine fläche von 0,1m² beklebt...... auf gut deutsch die können euch nix... gruß Blackangel |
kannst du mir dein schein einscannen und zuschicken ? das wäre super... vielen dank... schreib ne pn oder an [email protected] lg stefan |
so ich hab nun leider gottes alles abgerissen !!! so hirnrissig !!!!!!! naja aber da ich es nicht so leer lassen wollte hab ich fast das selbe wieder oben draufgeklebt ^^ im zulässigen bereich versteht sich =) http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif ich fands vorher besser...aber geht ja nun nicht anders !!! lg stefan |
hm wir ham das mal in der schule gehabt das man die frontscheibe allg 10cm bekleben darf. und zwar egal wo. ob oben oder unten is egal. kommst du ausm osten? oder waurm dekra? wir hattend es damals auch mit der schrift udn das auch utnen und da wars legal. hm muss mal schauen, aber kann ent versprechen das ich was find. ging allg um bekleben. |
hey stefano rosino ma was andres stell ma n paar bilder von deinem innenraum rein weil ich find du hast hammer sitze |
@NICEandSLOW: ja ausm osten ;) @stitchkai: schau hier http://www.golf3.de/thread9239-p23.html oder auf www.st-design.de.tt |
also eig. ist es so das man von oben und von unten 12cm platz hat für Beklebungen ;) ich hätte es nicht weg gemacht, ich wäre zu nem anderen Tüv gefahren, der hätte dir das sicherlich bestätigt ! Denn es gibt so viele Autos die die aufkleber unten haben ! |
nein es ist nicht so !!! ich war auch bei anderen ;) man darf die scheibe NUR oben bekleben und das zu 0,1m² !!!!!!! alles andere ist falsch !!! |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) n kumpel von mir hat auf sein polo aber auch nen aufkleber unten auf der scheibe und hat nie probleme mit der rennleitung oder tüv |
ja jungs...ich hatte den aufkleber 2 jahre dran und ich wurde oft angehalten ! nie hatte irgendjemand den aufklaber bemängelt...aber irgendwann gerät man mal an einen polizsiten der sich auf getunte autos konzentriert und der weis sowas !! 99% der bullen wissen es nicht ! ist leider gottes so... |
das stimmt das is mir und meinen kumpels auch scho oft genug pasiert. Bei mir mittlerweile sogar scho so oft das ich 95% der grünen mänchen in meiner stadt scho persönlich kenn ohne mist |
das is schon immer so das sie nur oben beklebt werden darf!!! |
Er muss kleiner 0,1m² sein, nicht mehr als 1/4 der Fläche verdeckt, Nicht bis an die Scheibenfassung, Ausreichendes Sichtfeld muss erhalten bleiben, Streitpunkt könnte der letzte Punkt werden. Wer´s ganz genau wissen will, kann mal nach "Führerhausrichtlinie" suchen, darin gibts meines Wissens einige Definitionen. |
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