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Bremslicht Aufkleber??? Halle Leute! Kann sein, dass es dieses Thema schon irgendwo gibt und ich es falsch gepostet habe, wenn ja dann löschen! ::hammer:: Habe auch die SuFu genutzt, aber da ich nichtmal genau weiß, wie es heißt, wollte ich euch schlauen Füchse mal fragen! Ähm, letztens fuhr ein Honda Civic vor mir und als er gebremst hat, leuchtete im Bremslicht, also das mittlere, im Heckspoiler, der Schriftzug "Civic" auf! Fand es ziemlich schön anzusehen und würde auch gerne bei mir "Golf" stehen haben! Meine Frage ist jetzt, wie geht das. Ein Freund von mir hat erzählt, dass könnte nur ein Aufkleber sein, was ja gut und einfach wäre! Naja, vielleicht habt ihr ja ne Ahnung! MfG Marsha |
das ist ein Aufkleber, hatte ich bei meiner alten Bremsleuchte auch. Aber logischerweise nen Golfschriftzug und nicht Civic ;) |
ist das erlaubt? habe das ebay mal gesehen |
Ja, cool danke! Und wie funktioniert das? Wird der einfach draufgeklebt? und da wo der ist, kommt kein Licht mehr durch? Ja, ich weiß noch nicht ob ich golf oder civic drauf mache, vielleicht auch opel oder so...:rofl: Sah es denn gut aus, weil so groß kann der Schriftzug ja nicht sein!pic haste nicht zufällig? MfG Marsha |
Wies in Dt. ist weiss ich nicht aber bei uns ist es nicht gestattet. Gruss Sandysolo |
Ja, sowas dachte ich mir schon! Hoffe mal es gibt hier Leute die das beantworten können! Ist doch auch aber komisch! Hat ja nicht jeder Golf diese Bremsleuchte, also ist ja zusätzlich, da könnte man ja es einfach machen, aber wie gesagt, habe ich da leider keine Ahnung. Deswegen bin ich ja auch schließlich hier! ;) MfG Marsha |
hm hat da jemand nen bild von würd mir das gern mal ansehen wie das wirkt davon hab ich noch nichts gehört |
Also hier ist mal ein link, wie es bei ebay angeboten wird! Versuche mal ein Bild zu finden http://cgi.ebay.de/BREMSLICHT-AUFKLE...ayphotohosting MfG Marsha |
Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Darüber hinaus müssen lichttechnische Einrichtungen in den in der entsprechenden EG-Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort angegebenen Anforderungen sichtbar sein (§ 49a Abs. 1 StVZO). Somit beantwortet sich die Frage mit: Die dritte Bremsleuchte darf - wie andere Beleuchtungseinrichtungen - nicht verdeckt sein, auch nicht teilweise. Gruss Sandysolo |
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hab ich auch schon gesehn.... da stand dann drauf "Bitte folgen"......... ^^^war nicht so schön :P :P :P |
also sind die dinger nicht erlaubt...schade echt |
hmm, na gut! Ist echt schade, was würde im schlimmsten Fall passieren? Bußgeld? Puntk(e)? @ Sl4yer, der war gut ;D!!! |
Stilllegung des Fahrzeuges...im schlimmsten falle |
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aber geil wäres schon oder?! |
@ PiAzZa, meinst du? Wär ja geil, dann bestell ich mir die Dinger gleich im Dutzend, und wenn die Polizei kommt, mach ich ihn ab und danach nen neuen drauf!!! ;) Das wär bestimmt zu einfach... Gibt es da nicht vielleicht ne einzelabnahme oder so? Gibt es doch für jeden scheiss?! Wär mir aber glaube ich auch zu teuer, nur für dieses kleine Lichtspiel... MfG Marsha |
Also ich hab nem Kumpel mal einen mit dem Schriftzug Feuerwehr zurechtgeschnibbelt, hat er schon seit über nem Jahr drauf un es hat noch nie jemand was gesgt von den grünen.. |
Zitat:
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Ich denk auch nicht das die da was sagen werden, erst recht nicht bei zusätzlich verbautem Bremslicht... und im schlimmsten Fall werden die sagen man soll ihn abmachen aber die Karre wird deswegen kein Polizist stilllegen. Zumal ich mir da als Polizist jetzt auch nicht sicher wär ob das nu verboten ist oder nicht, die Vorschriften ändern sich da so oft, da kommen die auch blos nicht hinterher! Anders wird es 100pro aussehen wenn da "Polizei" oder "Bitte folgen!" drauf steht. Das ist dann Amtsanmaßung und wird in der Regel sehr unschön ;) |
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