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Dynamit 15.06.2007 00:15

lackierte Scheinwerfer
 
Hi hab schon desöfteren jetzt Autos gesehen wo die Scheinwerfer innen lackiert wurden außer halt der reflektor nicht. Ein Bsp. ist auch gerade in der aktuellen VW Scene zu sehen ein orangener Golf 4. Das kann aber nicht legal sein oder und was haltet ihr davon?

mfg

marcel.d 15.06.2007 00:21

Im meine solange du den Reflektor nicht mit lackierst ist es erlaubt. Du änderst ja nichts an der lichttechnischen Einrichtung selber sondern nur am Gehäuse. Die Hella DE-SW kannst du ja auch lackieren.

Fietje_Fuchs 15.06.2007 00:34

Das einzige, was mir gerade zu denken gibt: Wie sieht es mit ABE aus, wenn man die Scheinwerfer zerlegt? Man liest ja öfter, dass im Falle des Zerlegens die Garantie und ABE erlischt. Zudem verändert man dadurch (also durch das Lackieren) ja den Zustand des Scheinwerfers.
MfG

marcel.d 15.06.2007 00:42

Ich weiß das nur vom Omega B, den ich vor dem Golf hatte. Der hatte auch Klarglas mit DE-linse für das Abblendlicht und einen Refelktor für das Fernlicht. Da es für den Omega B nicht soviele Tuning-SW gibt, eigentlich gar keine lackierte man kurzerhand die Flächen um den Reflektor und die Linse schwarz. Haben etliche Leute auch so beim Tüv vorgeführt und es wurde nichts beanstandet, weil die Leuchteigenschaften nciht beeinflusst wurden.

Dynamit 15.06.2007 09:43

Am besten fragt man bevor man die scheinwerfer lackiert den Tüver. Denn ich kann mir auch nicht vorstellen das man einfach so den Scheinwerfer lackieren kann ohne das das e Prüfzeichen erlischt.

Pille@Marl 15.06.2007 13:41

ich würd auch sagen so lange man nix lackiert was zum leuchten is is es doch nich schlimm

Cabrio-freak 15.06.2007 19:57

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Also ich habe damals bei meinem alten Golf auch die Teile des Reflektors geschwärzt , habe mir damals auf einem Treffen die Original schwarzen von In Pro angeschaut ,welche Stellen bei dennen schwarz waren und das dann übernohmen. Bei der Tüvprüfung wurde das auch nie bemängelt. Obwohl das ganz legal auch nicht ist. Da es ja trotzdem eine Veränderung eines geprüften Scheinwerfer ist, aber wenns nicht auffällt ,egal. :D
Hier mal ein Photo, von meinem alten Golf.

Dynamit 15.06.2007 20:18

Hier den Golf 4 meine ich und das fällt ja schon auf. Ist nicht gerade gut zu erkennen auf den Bild. http://www.vw-scene.de/html/de/conte...LT/VierGewinnt

marcel.d 15.06.2007 21:48

Sieht man doch. Der hat die Linse und den Reflektor nicht mitlackiert.

schorschi20021988 16.06.2007 11:57

Ist das nicht quasi auch wie lasieren??? Lasieren ist nämlich nicht erlaubt. Wenne da von Polüpen erwischt wirst, dann....naja hast Arschkarte. So ist es zumindest beim Lasieren. Wie es da genau aussieht kann ich nicht sagen. Kenn es halt nur vom Lasieren.

fuggy22 16.06.2007 13:41

ne, lasieren ist wenn du das glas einfärbst, beim lackieren machst das aber net, da tust nur das überflüssige plastik farbig machen

windgolf 16.06.2007 23:19

also erstmal muß ich sagen das das lacken im scheinwerfer mal richtig geil aussieht weil man dann die farben von der motorhaube zur stoßstange richtig gut übergehen lassen kann und ich denke so lang man nicht übertreibt beim lacken im scheinwerfer hat auch der tüv nichts dagegen.

sonic3006 17.06.2007 17:00

was meinst du mit "übertreiben beim lacken"? zu krasse farben oder wie?

marcus 17.06.2007 17:11

Zitat:

Zitat von sonic3006
was meinst du mit "übertreiben beim lacken"? zu krasse farben oder wie?

ich denke er meint nicht die lichteinheiten anmalen!

wie sieht es bei linsenscheinwerfern aus, werden die wärmer?

mfg marcus

Razor87 21.06.2007 17:20

ich war mal beim tüv Tüv und hatte nachgefragt ob ich in meine ventoscheinwerfer blinker reinmachen darf, er hatte gesagt solange das gehäuse nicht verkelbt ist kann ich die scheinwerfer auf machen ansonstenj erlischt das e-prüfzeichen wenn ich die scheinwerfer aufmache.


mfg Gideon

blue max 21.06.2007 19:03

warum sollte es verboten sein? schränkt den scheinwerfer doch genausowenig ein, wie wenn du dir die in schwarz holen würdest... (geiles deutsch^^)

mfg


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