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Bekomme ich "einen" Spiegel eingetragen? Hallo, ich habe an meinem Golf 3 nur den Fahrer- und den Innespiegel und wollte fragen ob ich das eingetragen bekomme? An Stelle des Beifahrerspiegels ist eine cleane Platte! Kennt ihr die Gesetzeslage? Meines Erachtens muss ich nämlich nur einen Innenspiegel und den Fahrerspiegel haben. Ist das richtig? Johannes |
Ja ist richtig. Wenn du die hinteren Scheiben nicht getönt (da bin ich nicht 100% sicher) oder ganz zu hast. Wenn sie original sind und du nach hinten siehst kriegst dus sicher eingetragen. Gruss Sandysolo |
off topic: aber spiegel weg schaut meines erachtens nach scheiße aus! |
Meines erachtens ist es ebenfalls nur Pflicht den Fahrer und innenspiegel zu haben. Normal musst du da nicht um bzw eintragen lassen. |
§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel. (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. (2) Es sind erforderlich 1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel, 2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite, 3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -, 4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite, 5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen. (3) Zusätzlich sind erforderlich: 1. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -, 2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muss mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein. (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, 4. mehrspurigen Karftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet. (5) Die Anbringungstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.HTM |
Du brauchst einen Innen und einen Aussenspiegel! Der aussen muss ein Sichtfeld von 10cm haben! Fahre so seit jahren! |
Fährst du es ohne es eingetragen zu haben? |
Ja, weil du es nicht brauchst! Ich habe Jahrelang auch nen Hotrod Klemmspiegel gefahren! |
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