| Masterb2k | 20.04.2007 20:27 | Zitat:
Zitat von Turbo Blödsinn.. Es darf nach dem Einbau des Sportlenkrades lediglich keine Airbagkontrollleuchte leuchten.. Entweder klemmt man die Stromverbindung für die Kontrollleuchte ab, oder setzt einen Widerstand ein.. Meine Airbags sind auch nicht ausgetragen worden.. Lediglich der Fahrerairbag ist deinstalliert. Alles andere Funktioniert immer noch..
Mfg Turbo ;) | Seit wann das denn?
Wenn dioe Kotrolleuchte leuchtet, dann ist das gesamte System Tot. Wenn sie Theoretisch leuchten würde, aber es nicht tut ist das System tortzdem tot. Der Airbag muss mit einem Widerstand Simuliert werden! Dann bleibt das System intakt!
Zusaätzlich der gute Aufkleber im Einstiegsbereich.... dann ist es Zulässig.. ansonsten, erlöschen der ABE... 3 Punkte 75€ ...
Zulässig bedeutet in diesem Falle: Tüvbar. Muss also noch abgenommen werden! |