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GT-Fahrer 03.03.2007 12:12

Rückleuchten kürzen
 
moin...

hab da mal ne frage ^^
unszwar ist meine heckklappe bereits clean...nurnoch nicht richtig lackiert....was aber demnächst gemacht wird...nu dacht ich mir dassich vorher noch an die heckklappe einen bösen blick dran schweiße...so, dass die blinker komplett überdeckt sind...

dazu müsst ich an meinen rückleuchten ja die blinker abtrennen und von oben zukleben...dann setz ich die blinker in die rückfahrscheinwerfer...nu meine frage was mach ich mit den rückfahrscheinwerfern??? wo kommen die dann hin?

Und was sagt der Tüv dazu?

Würde mich über eine antwort freun. Besten dank

GT-Fahrer

SW-Alex 03.03.2007 12:39

Neben der Kammer der Rückfahrscheinwerfer ist noch eine kleine Kammer. Da setzt du die Blinker rein. Aber das ist TÜV-mäßig nicht erlaubt, dass es eine Veränderung der Beleuchtungmittel ist. Bei einem Auffahrunfall rettet dich auch keine TÜV-Eintragung!Du verlierst damit die BE, also lasse es lieber!

marcus 03.03.2007 12:57

Zu dem Thema frag am besten B4LL4, der hat gekürzte Rückleuchten.

http://www.golf3.de/customavatars/avatar3027_2.gif

gruß marcus

GT-Fahrer 03.03.2007 13:11

ok dank euch...
hab B4LL4 mal angeschrieben.
aber wenn ich dadurch den versicherungsschutz verliere, dann lass ich das wohl besser ;-)

*B4LL4* 03.03.2007 13:31

ich bin mal so frei.... ;)

Zitat:

Zitat von GT-Fahrer
moin b4ll4....

habe mal eine frage zu deinen gekürzten rückleuchten...
wie hast du das mit den blinkern und rückfahrscheinwerfern gemacht? blinker mit rückfahrscheinwerfer ersetzt und in die leere kammer den rückfahrscheinwerfer oder wie?

und gibts es stress mit dem tüv oder so???
entfällt mir bei einem auffahrunfall die versicherung??

Besten Dank

MfG GT-Fahrer

also erstmal muss ich sagen, dass den umbau nicht ich sondern der vorbesitzer gemacht hat.. dennoch versuch ich dir natürlich deine fragen so gut wie möglich zu beantworten^^

also, der blinker sitzt neben dem rückfahrscheinwerfer in der äußersten kammer und wird mit einer 5-watt lampe betrieben... die rückfahrscheinwerfer als blinker zu nutzen hatte ich mir schon überlegt aber da fehlen mir ja die rückfahrscheinwerfer wieder - was ja bekanntlich auch illegal ist... also kannste es drehen wie du willst - die gekürzten rülis sind schlicht und einfach NICHT LEGAL!

bei mir sind die eingetragen im fahrzeugschein (wie gesagt war schon...) was aber nicht viel zu sagen hat - denn mein xenon ist schließlich auch eingetragen obwohl es ILLEGAL ist..... also normal is das nich und normalerweise kriegste das auch nich eingetragen - ka was der für nen prüfer hatte..... :D :D

ernst bei seite, wenn du nen unfall hast und die bullen merken das mit den blinkern, dann wars das.... dann biste dran - bei mir haben die schon paar mal gehupt, weil man den blinker ebend nicht sieht .. naja, ich hupe dann immer zurück^^ und auch so, ich fahre damit extrem vorsichtig und bei jedem abbiegevorgang bremse und blinker ich schon 10 km vorher, damit die hinter mir peilen, was ich will und in den rückspiegel gugge ich eigtl. mehr als durch die windschutzscheibe (nicht zuletzt auch wegen den bullen^^) :D :D

....wie es aussieht, wenn die blinker an sind, kann ich dir zeigen - müsste aber estmal die pics hochladen.....

fazit: aussehen geil - legalität null


edit:
http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif http://www.golf3.de/clear.gif

und so hier siehts aus nur mit rücklicht
http://www.golf3.de/clear.gif

golf raser 03.03.2007 13:59

wieso macht ihrs nicht umgekehrt, rückfahrlicht als blinker, und in die kleine kammer zb. ne standlichtlampe als rückfahrlicht, ich persönlich find den blinker wichtiger als das rückfahrlicht

GT-Fahrer 03.03.2007 14:02

erstma fettes danke an B4LL4!

Geil sieht es wirklich aus...aber wenn das nicht legal ist, dann werd ich das wohl lassen...hatte mir schon überlegt einen extra-rückfahrscheinwerfer zuzulegen...wie es bei dem 2000er Audi A6 kombi ist...dann könnte ich den blinker auch in die rückfahrscheinwerferkammer setzen...
aber auch das wäre eine änderung an den scheinis...von daher mussich mir was anderes einfallen lassen ;-)

besten dank...MfG
GT-Fahrer

@ golf raser...

wenn der blinker in dem rückfahrlicht ist, dann sieht man den blinker von der seite nicht...das ist demzufolge auch nicht erlaubt ;-)

also muss er schon in der seitenkammer sein...UND in der rückfahrkammer....aber dann is die frage wohin mit dem weißen rückfahrlicht ;-)

Greeeeeeeeeeetz

*B4LL4* 03.03.2007 14:04

Zitat:

Zitat von golf raser
wieso macht ihrs nicht umgekehrt, rückfahrlicht als blinker, und in die kleine kammer zb. ne standlichtlampe als rückfahrlicht, ich persönlich find den blinker wichtiger als das rückfahrlicht

weil es egal is wie du es machst ... es ist und bleibt illegal....

klar würde das gehen, aber wenn du dann mal irgendwo rückwärts fährst und ein anderer peilt das nich und fährt dir rein.... dann sagt der auch ich hab nich gesehen, dass ihr rückfahrlicht an war .. dann biste genauso am arsch.... :o ;) :D

GT-Fahrer 03.03.2007 14:18

was haltet ihr davon wenn ich die trennung zwischen den beiden kammern wech mache....so dass beide kammern eine ergeben... dann würde der blinker und das rückfahrlicht in einer großen kammer sein...man sieht dann den blinker und das rückfahrlicht...würde bloß problematisch werden wenn man rückwärts fährt und dabei blinkt....aber auch das sollte man dann erkennen können....

mal abgesehn davon, dasses nich erlaubt is ^^

Greeeeeeetz

*B4LL4* 03.03.2007 14:31

joa.... müsste man mal ausprobieren wie das geht....

wenn du das machst, dann sag mir auf jeden fall mal bescheid.. ;)

GT-Fahrer 03.03.2007 14:33

jut machich denn...
aber ob ich die nu kürz oder nich, darüber mussich erstma ne nacht schlafen und denn ma mit meinem tüv-man drüber sprechen ;-)

Greeeeeeetz

Ruezzi 20.01.2011 01:34

okay ich bin jetzt vielleicht ein bisschen spät :D :D

aber ich habe vielleicht die lösende Idee...

GT-Fahrer: wenn du dir den bösen blick noch nicht gemacht haben solltest und dies immernoch vor hast dann schreis die bleche doch einfach so an das von den Originalen blinkern jeweils ca ein cm frei bleibt.

Ich Persönlich finde das es auch eine super Optik hat und mit dem TÜV und der Polente gibts dann auch keinen Ärger ;) du änderst ja dann nichts am beleuchtungs gedöns...

Gruß

raul 20.01.2011 11:07

also du hast das schon richtig erkannt das du ein bischen spät bist mit deinem beitrag,aber hast du auch gesehen das der schon von 2007 ist ?

wolfi71 20.01.2011 12:04

Abgesehen davon, dass es wirklich schon drei Jahre ale ist, es ist eine bestimmte Mindestlichtstärke vom Blinker vorgeschrieben. Dies sind meines Wissens 175Candela. Das schaffst du mit einer 5Watt-Borne nicht.

Der Rückfahrscheinwerfer wiederum kann gemacht werden wie er will. Der ist nämlich schlicht nicht vorgeschrieben.

Ruezzi 20.01.2011 13:51

sischer habe ich gesehen das der beitrag von 2007 war.... :-O

aber wie gesagt vielleicht wird er ja nochmals aufgegriffen..^^


Und @Wolfi71: ok wenn das nicht mit einer 5W birne zu schaffen ist, ist das natürlich blöd, aber es gibt doch bestimmt die möglichkeit eine stärkere birne zu verwenden....
und die rückfahr lichter zu verwenden, das ist doch wiederum ein eingriff in die belichtungs kacke da oder nicht??? dann wäre es doch Illegal..?!

Gruß

3erCrusty 05.04.2011 16:05

hab noch gekürzte golf 3 rückleuchten.
wer sich dafür interessiert soll mich einfach mal anschreiben

GTI__Edition 05.04.2012 17:36

hey leute geht des nicht wenn ich meine rückleuchten kürze und dafür das rückfahrlicht in die Heckstosstange intergier??? wie beim eclipse d30 bj98


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