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Ab wann Vollabnahme Mein Auto wurde am 15.Nov 2005 abgemeldet und hatte bis jan.06 Tüv.Ab wann muss ich dann eine Vollabnahme machen lassen wenn ich nicht vorher Tüv mache.Gelten die 18 Monate nur für das Abmeldedatum oder hat das Tüvdatum auch was zu sagen? MfG |
es gelten 18monate, wenn du zur anmeldung noch tüv hast, nach den 18monaten brauchst du keine vollabnahme, aber wenn zur anmeldung kein tüv vorhanden ist, gilt der tag, der stilllegung. Lasse mich aber eines besseren belehren falls es nicht stimmt. aber kannst ja zwischendurch an- abmelden, 20,- mal so hinlegen fürs an- abmelden und fertig |
@GreenGolf: Diese Regelung ist geändert worden und trifft so nicht mehr lange zu. Denn: Das Wiederzulassen von Fahrzeugen wird ab März 2007 einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nach 18 Monaten nicht mehr automatisch die Betriebserlaubnis. Sind noch keine zwei Jahre seit der letzten Hauptuntersuchung verstrichen, kann das Auto direkt wieder zugelassen werden. Wäre während der Stilllegungszeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, reicht künftig die einfache Fahrt zur nächsten Prüfstelle. Mit frischem Prüfbericht kann das Auto dann zugelassen werden. Fazit: Wenn der Wagen länger als 18 Monate abgemeldet ist, reicht eine HU um den Wagen wieder zuzulassen. |
Hi, da das ja jetzt geklärt is hätt ich ma ne andere Frage. Ich hab meinen Golf seit ende August abgemeldet und ich hab gehört dass man den wenn er länger steht ab und zu mal starten soll und ihn so 30min laufen lassen soll. Außerdem soll man dann wenn er wieder gefahren wird sofort einen Ölwechsel machen. Ist das richtig? |
Also hab ich noch bis Mai Zeit |
@Vari Richtisch ;) aber man darf nicht Vergessen, falls du dein Wunschkennzeichen dran hast, vergiß nicht es gleich neu zu Reservieren, denn seid der neuen Regelung! Verliert man beim Abmelden auch sein Kennzeichen! D.h. immer gleich reservieren wenn man es behalten will! (scheiß Geldmacherei) Zitat:
also n Ölwechsel musst du nicht SOFORT machen....das ist sicher... denn der Sinn der Ölwechsels nach längerer Standzeit ist ja, das der festgesetzte Ölschlamm der sich über die Zeit festgesetzt hat raus geht und ned dadurch irgendwas "verstopft" Somit solltest du den Ölwechsel machen sobald du wieder den Wagen in Betrieb nehmen willst.... --edit-- Sry falsch gelesen das du geschr. hast Zitat:
Aber das anmachen oder nicht.... das sagt jeder Irgendwie anders. Manche sagen das "kurze" Anmachen ist ned so gut. Andere sagen das muss sein..... Ich bin der Meinung wenn der Wagen schön Trocken (Werkstatt) steht immer gut Gewartet wurde, dann muss man den Wagen nicht Anschmeißen denn was bringts wenn er kurz läuft, ok er wird nochmal schön geölt, das ist auch Sinnvoll, aber bevor man ein Wagen stillegt, wird man ihn eh nochmal schön laufen lassen, damit er sich schön schmiert.... Schade das es inzwischen Umweltverschmutzung ist den Wagen mit Öl zu "versiegeln" *g* das ist finde ich ne sehr schöne Möglichkeit und Fkt normal immer sehr gut...aber naja....^^ Der Umwelt zuliebe machen wir das ja nicht mehr..... ach....es kommt natürlich auch auf den Motor an, denn du verbaut hast. Ich in meinem G60 sollte normalerweise (was am Besten ist) den Lader z.B. ausbauen bischen Öl reinschmieren, paar mal durchdrehen und Öffnungen verschließen) aber am Motor selbst würde ich auch nix machen bzw. ich ihn dann auch nicht laufen lassen :D |
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