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Gewindefahrwerk wie Tief darf ich drehen? Hallo, wollte mal fragen habe ein FK-gewinde drin und fragen ob ich das so tief drehen kann wie es geht oder ob ich da ein restgewinde lassen muss??? Tüv hab ich schon das soll nicht das problem sein! |
steht in deinem ABE. und tiefer als der tüv das erlaubt würd ichs nicht drehen. d.h. 11 cm bodenfreiheit am tiefsten festpunkt |
11 cm?... hatte immer gedacht 7cm.. ok.. wieder was gelernt^^.. greeZ X4TZ |
also mein TÜV sagte absolute schmerzgrenze sei 8cm. habe auch in meinem alten golf das feste fahrwerk mit 8cm eingetragen bekommen!! mfg golffreak87 |
naja wenn du es tiefer schraubst als erlaubt, erlöscht deine betriebserlaubnis und damit auch der versicherungsschutz etc. |
richtig. und wennst mal so ne kontrolle hast mit nem typ der sich auskennt wirds teuer ;) feste teile 11cm flexible teile (zb frontlippe) 8 cm angaben aus österreich, glaub aber in D ist das gleich? |
"Tüv hab ich schon das soll nicht das problem sein!" lol ? du musst das Fahrwerk auf eine Höhe einstellen (so wie es später bleiben soll) und dann nimmt der Tüv das ab.Dann darfst du das aber nicht wieder verändern.Wenn du es veränderst musst du wieder zum Tüv.deshalb ist deine Frage eigentlich umsonst gestellt.stell ein so das nix schleift und es für dich gut aussiehtfahr hin und dann wird er dir entweder sagen ok oder bissl höher Restgewinde ist egal.wenn im Gutachten steht Restgewinde muss 90mm sein und du hast nur 30mm und der tüv trägt das ein, dann ist das auch ok mfg cool-viper |
du darfst die höhe schon verstellen aber nicht unter die sicherungsringe. restgewinde muss dem gutachten entsprechen sonst wird das wohl nicht eingetragen? außerdem wärst du sonst sowieso zu tief. |
was meinst du mit Sicherungsringe? Restgewinde muss nicht dem Gutachten entsprechen, da wenn der Tüv das abnimmt, er ein quasi "Abnahme Gutachten" erstellt und somit das andere egal ist. Soweit ich weiß muss jede Veränderung der Höhe neu abgenommen werden, ist ja auch logisch. mfg cool-viper |
bei uns wird das gewinde lt. ABE restgewindevorgabe und minimale höhe eingestellt und dann mit sicherungsringen mit abreißschrauben versehen sodass man nicht mehr tiefer kann, höher is kein problem. das eintragen kostet bei uns 400 euro (!) im gegensatz zu den paar euros bei euch.. dafür muss man halt nicht so viel wie bei euch eintragen lassen. so ist das. Zitat:
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Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) achso na gut, ich ging jetzt von Deutschland aus ;) Bei uns sind die Beiden Sicherungsmuttern das einzige was da ist und das Restgewinde war bei meiner Eintragung auch egal. Ich habe mal ein Foto angehängt wie das bei mir aussieht, fallls du eins hast würd ich eure Sicherung gern mal sehen mfg cool-viper |
werd ich mal eins machen :) lg |
also...........komm aus do und da nehmen die es ziemlich genau (polizei, tüv). eingetragen ist bei mir ein maß von 320mm!!!d.h.:kotflügelkante-radmitte!!! das tiefste festsitzende teil muss 8 cm bodenfreiheit haben.................... sieht aber scheisse aus, deshalb isser ganz nach unten gedreht............ also bis dann.............................................. .................................. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) häää. ist doch egal wie tief der tiefste punkt am auto ist. ob nun 7-8-9 oder 11 cm. In der ABE des fahrwerks steht die max tiefe drinne. Glaube bei dem FK unterkante federteller 5,5 cm oder so. Musst mal lesen. Wenn es bis da drehst sagt kein tüv was. So wars bei mir. im sommer gehts noch mal etwas tiefer. Die räder müssen ins radhaus. :D @ jayfizzl Bis ganz nach unten gehts wohl kaum. Wenn die schweller aufm boden liegen sollen. Na viel spaß. |
die nette polizei meinte in meinem anzeigeschreiben wenn ich ne bodenfreiheit von 75mm habe und nicht wie vorgeschrieben 110mm dann sind das 'vom Auto abstehende Teile die ein Verkehrsrisiko darstellen.' so heißt das offiziell. es ist nicht egal wie tief das auto ist, auch in D misst die rennleitung mit der latte. (aus unten dick angeführtem grund) es gibt grundsätzlich drei haupkriterien beim tieferlegen: - genug bodenfreiheit - genug restgewinde - freigängigkeit der räder das eine sticht also das andere nicht aus. die mindestbodenfreiheit ist in deutschland nicht gesetzlich geregelt, wohl aber höhen von diversen teilen und sicherheitsparagraphen. folglich ist mit der max. tiefe irgendwann schluss. und ich pers. habe lieber ein gesetz als der laune eines polizisten oder gutachters ausgesetzt zu sein der entweder sagen kann 'ja das geht noch' oder 'nein das ist zu viel' :) Zitat:
lg |
Hallo. Das ist ja krass mit dem Sicherungsring bei euch. also bei uns sagen die auch 7-8cm bodenfreiheit. Und die schauen nur in der ABE nach wie viel restgewinde da sein muss. Die netten menschen in Grün schauen nur auf das nummernschild das es ja 20 cm übern boden ist mehr nicht. mfg |
kann ich auch nicht ganz verstehen: Bei uns schauen die auch nur nach restgewinde. So wie der hersteller ers vorschriebt. Hab nochmal in meinen schein geschaut. Da steht drinne gemessen 4,5 cm restgewinde. So wie es auch im gutachten steht. Und die höhe hängt dann ja auch von den felgen ab ob nun 14 oder 17 zoll |
Zitat:
wär das nicht unfair :D |
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