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Flauschealex 11.01.2024 10:13

Gutachten Wert Magic Colour
 
Hallo liebe Community, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich hatte einen Teilkaskoschaden, bei dem u.a. Meine Hella Magic Colour grün Schlussleuchte links beschädigt wurde. Der Gutachter hat diese fotografisch aufgenommen, in der Kalkulation diese dann aber mit netto 19,xx€ berücksichtigt mit Verweis auf eine längst abgelaufene Shpock Auktion, wie lange diese abgelaufen ist kann ich nicht sehen. Da diese Leuchten mitlerweile deutlich wertvoller sind, habe ich einen Screenshot von einem aktuell verfügbaren Paar für einen deutlich höheren Wert gesendet, Antwort abgewimmelt. Wie ist hier die Sachlage? Neu sind diese ja nicht mehr zu beschaffen, also müsste ja eigentlich der aktuelle Schwacke Preis mit deutlich höherem Wert gelten? Oder sehe ich das ganze komplett falsch. Ich habe für eine neuwertige (aber gebrauchte) Rückleuchte mal einen Wert von 250-300€ angesetzt... Ist ja momentan leider realistisch.

Über eine Antwort die mir weiter hilft wäre ich extrem dankbar.

Liebe Grüße
Alex :)

Edi95 11.01.2024 11:12

Hast du den Gutachter beauftragt? Hast du mit ihm gesprochen oder direkt mit der Versicherung? Auch wenn ich kein Freund davon bin, musste ich meine Teilkaskoschäden die letzten beiden Male mit einem Anwalt regeln, weil die Versicherungen sonst nur 50% gezahlt hätten.

Flauschealex 11.01.2024 12:03

Der Gutachter kommt von der Versicherung, Kontakt steht aber mit ihm. Ich hoffe, ich kann auf nen Anwalt verzichten, weil die Versicherung bei mir schon mal einwandfrei nach Gutachten abgerechnet hat, es geht ja auch erstmal nur ums Gutachten.

franz-werner 11.01.2024 15:07

Wenn der Gutachter von der Versicherung kommt, ist doch klar, dass der die Rechnung klein halten will und sich dann auf sowas berufen wird...

Flauschealex 11.01.2024 15:09

Und was könnte ich dagegen tun?

franz-werner 11.01.2024 15:19

Gute Frage. Nen eigenen Gutachter beauftragen? Keine Ahnung, wie das bei Kaskoschäden abläuft.

Flauschealex 11.01.2024 15:20

Eigener Gutachter kostet mehr als die Differenz wert ist, also ist die Idee raus

onkel-howdy 11.01.2024 15:34

Jetzt mal im Ernst...wg EINER Heckleuchte n Kaskoschaden aufzumachen...das ist ggf nicht die Fakt ist natürlich das die 19€ halt n Schnapper waren und die 300€ schlichtweg zu viel sind. Es "sollte" ein Mittelwert gefunden werden. Irgendwelche Kleinanzeigen Teile die sich seit Jahren nicht verkaufen lassen (das hat n Grund -> Der Preis) sind halt auch keine Referenz, weil sie nicht den tatsächlichen Warenwert festlegen. Das ist mit Teilen die nicht mehr zu bekommen sind halt immer so eine Sache.

Aber wenn du bei dem Kollegen auf Grantit beisst, bleibt dir keine andere Wahl wie ein Gegengutachten (wobei de Ausgang hier halt die andere Frage ist), das durch einen Anwalt klähren lässt, oder es eben dabei belässt.

Edi95 11.01.2024 16:21

Er schreibt doch extra unter anderem. Generell hätte man bei Kaskoschäden immer das Recht auf einen eigenen Gutachter, aber deswegen jetzt nochmal anfangen? Das 20,- nicht gerechtfertig sind sollte jedem klar sein, aber welchen Wert will man dort ansetzen?

Tornado 11.01.2024 23:18

Zitat:

Zitat von Edi95 (Beitrag 1883356)
[...]Generell hätte man bei Kaskoschäden immer das Recht auf einen eigenen Gutachter [...]

Mitnichten.

Du kannst bei Kaskoschäden den Gutachter nicht frei wählen, es sei denn Du bezahlst ihn aus eigener Tasche.
Die Versicherung muss Deinen Gutachter nicht bezahlen.

≈=======


Ist das Fahrzeug denn reparaturwürdig?

Wie hoch sind die angesetzten Reparaturkosten?
Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?
Wie hoch ist der Restwert?

Wenn reparaturwürdig, dann reparieren lassen und die Rechnung einreichen. Die Reparaturkosten dürfen aber den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Alles was darüber hinausgeht, zahlst Du selbst.


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