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"Unfall" mit Fahrerflucht Moin Jungs.. Vorhin als ich zwischenzeitlich bei der Arbeit zu meinem Gti 8v gegangen bin, sah ich das der Spiegel zerdeppert auf dem Boden lag. Ich ging hin um mir den Schaden genauer anzusehen und da sprach mich schon ein Zeuge an und fragte ob das mein Wagen sei. Er meinte gerade ebend sei ein weisser Porsche Cayenne in mein Auto reingefahren so das er diesen streifte.. Der Fahrer des Porsche haute dann nach 5 sekündigem Überlegen ab. Der nette Zeuge und noch 3 weitere konnten sich das Kennzeichen merken und auch eine Beschreibung zum Täter abgeben. Da dieser zu vor im Pizzaladen, vor dem mein Wagen stand, die Toilette total verschwitzt und benommen besuchte. (Evtl. Betrunken) Der Zeuge rief noch bevor ich am "Unfallort " eintraf die Polizei, die dann nach 30 min eintraf und die Zeugen vernahm und so weiter.. Nun endlich die eigentliche Frage. Der Schaden bezieht sich auf einen völlig kaputten Spiegel der Fahrerseite, meiner voll zerkratzen Stahlfelge vorne links, zerkrazte Stoßstange, Zierleiste Kotflügel und verzogene Spur bzw. Achseinstellung. Die Türverkleidung klappert von innen beim Fahren auch noch..(Gott wie ich sowas hasse) Die Polizei bestätigte mit vor Ort gleich das das Kennzeichen zu einem weissen Cayenne passt. Wie gehe ich am besten weiter vor ? Wie wird der Schadensersatz berechnet ? Womit kann bzw muss ich rechnen ? Wäre nett, wenn mir jemand trotz dieses wirren Textes weiterhelfen kann.. Sollte ich morgen gleich zum Unfallgutachter gehen und warten bis ich Post von der Polizei bekomme ? Und wenn ja, wie viel kostet es mich so ein Gutachten erstelem zu lassen ? Danke euch im Vorraus. LG Chris |
Nehme dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und lasse Arbeiten, das alles den Richtigen weg geht. |
Es wird jetzt so sein das der Porsche Fahrer Besuch von der Polizei bekommen hat. Dann wird Bach Unfallspuren am Fahrzeug gesucht und fotografisch gesichert. Diese werde mit deinen verglichen. Dann wird ihm der Tatvorwurf gemacht wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort. Du müsstest eine Unfallmitteilung bekommen haben und als 02 ( Geschädigter) geführt sein. Auf dieser Mitteilung ist eine Tagebuchnummer bzw Vorgangsnummer. Mit dieser läuft das Verfahren und diese brauch die Versicherung. Ich würde die Versicherung informieren und auch das evtl der Verursacher des Sachschadens gefunden werden konnte. Fahr zu VW die holen einen Gutachter. Diesen bezahlt die Gegenversicherung! |
Guten Morgen Leute, Und danke fpr die schnelle Antwort. Ja eine Unfallmitteilung habe ich bekommen und dort bin ich auch als 02 "geschädigter" notiert. Wenn ich heute ein Gutachten erstellen lass, dann muss ich das erstmal aus eigeber Tasche bezahlen, sehe ich das richtig ? Da die Polizei ja noch mit dem Porsche Fahrer beschäftigt ist und sowas bestimmt noch ein paar Tage benötigt bis alles seinen rechten Weg geht. ? LG Chris |
Der Gutachter wird dir eine Rechnung schicken. Diese bezahlst du nicht! Bei mir kamen 2 automatische Mahnungen. Mein Gutachter meinte das ist normal und soll ich ignorieren. Das komplette Gutachten bezahlt die Gegenversicherung. So War es jedenfalls bei mir. Bei der Auflistung der Erstattungen wurde das Gutachten einzeln aufgelistet und erstattet. Fahre zu VW und quatsche das ab. Der soll sich ne Kopie von der Unfallmitteilung machen. Die Akte mit Bildern etc schicken sie dir dann zu. |
Ein Alternativweg: Überprüfe ob Du eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung hast und ob diese halbwegs vernünftig ist (d.h. keine Abzocker). Wenn ja, lass Dich von denen beraten und regel das weitere über die bzw. den von denen empfohlenen Anwalt. Dann kannst Du von vornherein mit denen absprechen wer Anwalt etc. bezahlt und musst evtl. weniger vorschießen. Lg Stephan |
Sehr gut, danke Leute So werde ich es machen. Ich besitze sogar eine Verkehrs Rechtschutzversicherung. Dort werde ich heute mal nachfragen. Vielen Dank für euren Rat. LG Chris |
Ich würd wie schon empfohlen zum Anwalt gehen. Ansich sieht die Sache erstmal klar aus, aber solche Leute reden sich oft genug raus und du könntest nachher doch auf den Rechtsweg angewiesen sein. Wer weiß ob der nicht den Karren irgendwo hinstellt und nen paar Tage verschwindet um dann zu sagen es wär nen anderer gefahren... Normal wäre das ja nen Haftpflichtschaden, die Gegnerversicherung anrufen und deren Schadensnummer erfragen. Sofern der andere das nicht meldet, den Anwalt schreiben lassen. Normal kann der Gutachter dann über ne Überlassungserklärung und die Schadensnummer mit der Gegnerversicherung abrechnen. Oder er schickt dir ne Rechnung wenns dort zulange dauert, die du dann selbst bei der Versicherung einreichst. Viel Glück, dumme Sache. |
Bei Unfallflucht ist die Versicherung normal ein bisschen kulanter im Zahlen, weil die da Regress nahmen. Wenn der Gas hatte sowieso. Stelle deine Ansprüche in so einem Fall parallel direkt an den Verursacher und seine Versicherung. Zurück nimmst du die Anzeige keinesfalls, egal was der dir zahlt, geht eigentlich eh nicht, weil Offizialdelikt. Und bitte beauftrage einen Anwalt wegen der Akteneinsicht. Wenn der nämlich Gas hatte, dann kommt eine Straßenverkehrsgefährdung hinzu. Dann trittst du als Nebenkläger auf und ihr könnt dem eine einschenken. Wenn der 1,1 und mehr Umdrehungen hatte, dann kannst du je nach Bundesland erreichen, dass der seine Pappe erst nach MPU wieder kriegt (BW und mindestens 8 andere Länder z.B.). Die Versicherung wird immer milder beim Zahlen, wenn ihr dem mehr nachweist, weil die mehr holen können. Da sind die richtig dankbar. :) Ein eigener Gutachter ist wichtig, rede aber zuerst mit der Versicherung von dem Vogel. Evtl reicht denen ein Kostenvoranschlag. |
Du kannst auch beim "Zentralruf der Autoversicherer" anrufen, dann erfährst du direkt von denen die gegnerische Versicherung https://www.gdv-dl.de/dienstleistung...sche-auskunft/ |
Nabend Leute Danke für eure hilfreichen antworten. Ich warte noch auf die Post von der Polizei. Wenn sie Montag nicht da ist, telefoniere ich hinterher. Ich war beim Gutachter. Dieser hat die Reperaturkosten bei VW auf 2000€ eingeschätzt und da ist die kaputte Felge nicht mit innenbegriffen, da es den Fahrzeugwert zu sehr übersteigt. Jetzt ist er dabei die Differenz zwischen Wert vor dem Unfall und Restwert nach dem Unfall rauszufinden, die ich mir auszahlenlassen könnte. Hatte das große Glück das nur Spur bzw Sturz verstellt war und der Rest unversehrt blieb. Ich kann euch ja mal auf dem Laufendem halten. LG Chris |
Die Versicherungen haben oft Vertragswerkstätten, die mit denen zusammenarbeiten. Die sind nicht schlechter wie andere. Frag mal bei der Versicherung des Verursachers nach. Da kann es sein, dass es deutlich unter dem VW-Preis liegt. Dann wäre es kein Totalschaden. |
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