![]() |
Werkstattreperatur Termin nicht eingehalten Hallo ich habe vollgendes Problem und zwar hab ich meinem Golf in die Werkstatt gebracht. Vorgemerkt letztes Jahr so Mitte Oktober. Fertig sein sollte er dann zum 1 April, das war leider ein Aprilscherz. :grummel::Da ich viel Geld da lassen werde ist nun meine Frage was kann ich machen?? Es ist nichts vertraglich festgehalten worden nur mündlich. da mein Winterfahrzeug nun ab den 1.05 abgemeldet ist stehe ich da ohne Auto. Dann der nächste Ärger heute, komm ich hin und sehe da ist ein fetter Kratzer auf der Fahrerseite ,die hintere Tür. Nun soll er noch lackiert werden gehe davon aus das das die Werkstatt bezahlen wird. Nun sagte er mir heute damit ich zur Arbeit komme gibt er mir einen Leihwagen, den möchte ich aber nicht annehmen kann ich Preisnachlass veranschlagen??? Was würdet ihr machen???????? mfg |
Grundsätzlich ist es schon mal fair von ihm, wenn er dir n Leihwagen anbietet, wenn du schon schriftlich nix vereinbart hast. Ohne schriftliche Vereinbarung hast du natürlich eine relativ schlechte Handhabe gegen ihn, denn du müsstest ja den vereinbarten Termin irgendwie nachweisen können. Frag ihn doch einfach, ob du in höhe der Kosten des Leihwagen einen Nachlass ausmachen könnt? Wobei ich nich ganz verstehe, warum du den Leihwagen ausschlägt, wenn du ein Auto brauchst?! Gesendet von meinem HIGHWAY SIGNS mit Tapatalk |
Den Leihwagen werde ich denke ich so bekommen der End Preis wird bleiben. Ich denke einfach wenn ich den Leihwagen nehme denn wird bzw denkt er sich ach jetzt hat er ein Auto denn kann ich mir doch noch bisschen mehr Zeit lassen. |
ich weiss nicht, was du hast ist doch ein freundliches entgegenkommen menschen machen fehler - und langläufer termine sind immer fehlerbehaftet du hast ein auto, kannst rumfahren, das andere wird repariert -...... dein werkstattmeister wird schon schauen die kosten für das leihauto nidrig zu halten den den zahlt er grüssle |
Zitat:
|
Hallo! Zitat:
Mündliche Verträge sind genau so rechtswirksam wie schriftliche. Voraussetzung dafür ist, dass man ihr Zustandkommen beweisen kann, z.B. durch einen Zeugen, der dabei war. Es gibt nur wenige Vertragsarten, für die die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist. Beispiele dafür sind Ausbildungsverträge und Immobilienkäufe. Freundliche Grüße Teletubby |
Teletubby hat völlig recht. Ein mündlich zustande gekommener Vertrag ist rechtlich bindend. Die krux liegt, wie schon gesagt, im Nachweis, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Dennoch Stimme ich den Vorrednern immer noch zu - ich würde den Leihwagen nehmen und für die Übernahme der Kosten des Autos sowie von Lackierarbeiten eine schriftliche Vereinbarung schließen. Gesendet von meinem HIGHWAY SIGNS mit Tapatalk |
Erzähl doch mal nen bissl mehr, das ist ja so oberflächlich, was sollte denn an der Karre überhaupt von der Werkstatt gemacht werden? Und welche Werkstatt stellt sich nen Kundenfahrzeug über nen halbes jahr hin? |
Denke es ist ein T Umbau. Bei jemanden der zuviel aufträge hat. Oder? |
Ja ist ein t umbau. Das sehe ich auch so mit dem mündlichen Vertrag da ich auch einen Zeugen dabei hatte. Werkstatt möchte ich ihr nicht nennen es ist auch keine bekannte die sowas macht,er macht das so nebenbei wenn Zeit zwischen durch ist und Samstags arbeitet er dann auch an mein Kfz. Naja viele Aufträge hast du wohl recht da er die Laufkundschaft auch noch hat und die anderen Kunden. mfg |
Zitat:
|
wenn du n zeugen hast, stehen die chancen ja schonmal besser. wie wärs, wenn du mit deinem zeugen mal da aufkreuzt und freundlich das gespräch suchst? ihn auch eure vereinbarung hinweist, und ihm auch sagst, dass ein mündlicher vertrag bindend ist. ich würde versuchen neben dem leihwagen auch einen preisnachlass auszuhandeln. |
das werde ich auch so machen mal sehen was er sagt. Die Tage hat er noch bisschen was gemacht viel kommt aber nicht bei rum,bin gespannt ob er nachher überhaupt läuft:) |
So nebenbei Langzeitaufträge fallen doch meistens hintendurch, wenn das Alltagsgeschäft mal wieder zuviel Zeit kostet. Aus Erfahrungen anderer Leute kann ich nur sagen versuch dich mit der Werke zu einigen oder zieh die Reißleine und nimm den Kram wieder mit und bezahl nur das bisher gemachte. So wie es beschrieben wurde ist ja noch nicht alles den Bach runter wenn der noch nen Leihwagen anbietet. Per Anwalt/Rechtsstreit kommt meist nur noch mehr Ärger dabei rum, es wird dann auch bestimmt kein Finger mehr an der Kiste gerührt solang das nicht geklärt ist. |
Mein Druck machen hat anscheinend etwas geholfen,hatte die Woche Urlaub und war jeden 2ten Tag dort und habe geguckt was er macht.Die Werkstatt hat reingehauen er läuft schon mal.Danke für die Tipps @all |
Klingt doch schonmal gut, glückwunsch. Drücke die daumen, dass dann alles zu deiner zufriedenheit abgeschloßen wird. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:45 Uhr. |
Powered by vBulletin®