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-   -   Eintragung Fahrwerk nach 19.3 StVZO (http://www.golf3.de/showthread.php?t=121715)

supermausy86 06.10.2014 13:10

Eintragung Fahrwerk nach 19.3 StVZO
 
Hey Leutz:) Habe mir ein Golf 3 geholt und ein Teile Gutachten der Dekra dazu, wo bestätigt wird das Fahrwerk ist ordnungsgemäß eingebaut. Auf der nächsten Seite stehen die Zeichen für die Eintragung in die Papiere. Wollte das Auto jetzt anmelden und die Eintragung in die Papiere durchführen. Das Gutachten ist aber von 2010. Ist das noch gültig? In den Papieren steht: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen z.B. Halterwechsel mit den Fz-Papieren zu befassen hat. Habe auch bei der Dekra angerufen die meinen das geht noch aber hinten im Klein gedruckten steht was von 1,5 Jahren?? Könnt ihr mir helfen? liebe grüße

supermausy86 06.10.2014 13:12

Aber ich glaube das ist auf Paragraph 21 bezogen??

sven84 06.10.2014 13:33

Es ist egal ob das Gutachten von 2010 ist, solange es das richtige für dein Fahrwerk und Fahrzeug ist >>> also ab zum TÜV und eintragen lassen.

Mfg
Sven

supermausy86 06.10.2014 13:48

Wurde doch von der Dekra schon bestätigt. Frage ist das Gutachten noch gültig für die Zulassungsstelle? MFG

sven84 06.10.2014 13:59

Zitat:

Zitat von supermausy86 (Beitrag 1724226)
Wurde doch von der Dekra schon bestätigt. Frage ist das Gutachten noch gültig für die Zulassungsstelle? MFG

Ja, natürlich ist das Gutachten noch gültig.

Mfg
Sven

supermausy86 06.10.2014 14:23

Okey danke für die schnelle Antwort. :)


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