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Bekomme ich diese Tiefe Eingetragen? Habe bei meine Corrado noch ein bissl Tiefer gestellt. Nun was meint ihr bekomme ich diese höhe eingetragen. Mir geht es hier um die Radlaufkante zum Reifen. Passt das noch? http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410359203.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410359224.JPG http://www.golf3.de/direktupload/i/8...1410359242.JPG |
Der Abstand der Radlaufkante zum Reifen spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist das nichts Schleifen darf, das kannst du selber testen indem du dein Auto voll belädtst und wie ein Irrer links und rechtsrum im Kreis fährst. Wichtig ist das du dich beim Schleiftest nicht selber bescheist. Sind deine Kanten umgelegt? Ist die Lauffläche abgedeckt bis zur Stoßstangenkante und auf der gleichen höhe ringsrum abgedeckt? Bis du noch im erlaubten Verstellbereich des Fahrwerks, welcher im Gutachten festgehalten ist? Die meisten wollen 10cm Bodenfreiheit zu festen Teilen wie Achse, Krümmer, Ölwanne. Lippen oder so sind bei der Tiefe nicht relevant, dürfen aber auch nicht schleifen. |
es kommt immer auf den Prüfer an, meiner ist im Allgemeinen recht kulant, aber bei der Tieferlegung kennt der keine Ausnahme, der Verschränkt das Fahrzeug zum einen, wenn es nicht ansteht, nimmt er den wagen nochmal hoch, lenkt voll ein und lässt dann nochmal ab und schaut ob der Kotflügel den Reifen berührt, wenn das alles passt, jagt er den Wagen etwas geisteskrank über den Hof durch "seine" speziellen Bodenwellen um zu schauen ob hier was schleift oder nicht...eigentlich genau richtig so zu testen, denn dann kann man sicher sein, dass es dir in einer Extremsituation nicht den Reifen aufschlitzt...ob und wie dein Prüfer prüft, kann dir kein Mensch vorab sagen... schon gar nicht ob er das so abnimmt wie es jetzt ist, von dem her bringt der Thread hier leider nicht viel..du musst zu seinem Prüfer und das mit ihm absprechen PS die Richtlinien der Reifenabdeckung hat sich bei einem bestimmten Fahrzeugbaujahr zur EU norm hin geändert..glaube ab BJ97, dann muss glaube ich die komplette Lauffläche abgedeckt werden, vor BJ97 nur bis zu einem gewissen Teil, da musst dich aber selbst genau einlesen, kann dir nur sagen, dass es da was gibt |
Is ja nen Corrado, den ham se solange ja nich gebaut. Im allgemeinen hat mein Vorredner recht, jeder Prüfer trägt anders ein, im allgemeinen kannst du aber vorab prüfen ob alle Auflagen im Gutachten eingehalten sind. Wenn du da mit sonstwas ankommst schickt der dich eh gleich wieder weg und hat dich aufm Kika xD Manche fahren auch nur und machen keine Verschränkungen. Wie gesagt überall anders. Aber wenn du zur Eintragung warst, berichte dochmal davon, wäre interessant zu wissen :-) Die Bilder sind auch sehr dürftig und man kann im gesamten nicht so richtig sehen ob nun was abgedeckt ist oder nich. |
Bis 97 reicht das deutsche Recht mit einer abgedeckten Lauffläche. Ab 98 ist EU-Recht bzw EU-Richtlinie welche besagt das das komplette Rad ( Reifen und Felge ) abgedeckt sein muss. Aber es gibt viele Prüfer die einfach nach EU machen egal welches Baujahr. |
Also von der Abdeckung sollte es passen. Felgen und Fahrwerk habe ich ja schon Eingetragen will nur noch etwas weiter Runter. Und ja so weit ich weiß macht mein Prüfer eine Verschränkung. Villeicht mach ich noch Federwegsbegrenzer rein. Und bei meinen ist es 8cm bei Festen Bauteilen. |
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